Alle Macht an einen einzigen Ayatollah ?

Giu 25 • Deutsche Seite • 7212 Views • Nessun commento su Alle Macht an einen einzigen Ayatollah ?

Black RotSoll ein einziger Bundesrichter alleine anstelle von Bundesrat, Parlament und Volk wichtige Geschicke unseres Staates bestimmen können ? Wenn nein, dann müssen wir dringend rechtzeitig verhindern, dass es dazu kommt; denn genau das könnte geschehen, sollte bei uns die Verfassungsgerichtsbarkeit eingeführt werden. Hier die Gründe, warum allergrösste Vorsicht vor der Einführung des Richterstaates geboten ist.

Soll das Bundesgericht Gesetzgeber und oberste Einbürgerungsinstanz sein ?

In der letzten Ausgabe von „Il Paese“ (Nr. 14 vom 13.7.2012) haben Eros N. Mellini und ich die besorgniserregende Tendenz des Bundesgerichts kommentiert, sich mit seinen Entscheiden zum Gesetzgeber zu machen (Editorial und Artikel „Ayatollahs im Vormarsch“). Denn unser höchstes Gericht hat sich handstreichartig zur obersten Einbürgerungsinstanz erklärt und will fortan selber anstelle der bisher dafür vorgesehenen Behörden auch inhaltlich überprüfen und bestimmen, ob die Begründung für einen ablehnenden Entscheid angemessen ist.

Mellini hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht seinerzeit ohne jede Verfassungsgrundlage auf den Rekurs gegen den Einbürgerungsentscheid von Emmen überhaupt eingetreten ist und in seinem Entscheid dann ein Rekursrecht und eine Begründungspflicht vorgeschrieben hat. Und erst danach haben Bundesrat und Parlament diese Normen nolens volens in das Bürgerrechtsgesetz aufgenommen und damit den völlig illegalen Bundesgerichtsentscheid nachträglich legalisiert.

Die sukzessive Aushebelung der Demokratie durch ein Gericht wurde auch von alt Bundesrichter M. Schubarth und von SVP-Nationalrat R. Joder, Mitglied der Staatspolitischen Kommission und Präsident der SVP Kanton Bern, scharf kritisiert.

Parlaments- und Volksentscheide werden zur Makulatur

Vorliegend ging es „nur“ um die sich angemasste Zuständigkeit des Bundesgerichts für Einbürgerungsfragen. Aber es könnte sehr wohl bedeutend schlimmer kommen. Denn gegenwärtig wird ernsthaft die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit diskutiert. Diese sieht vor, dass das Bundesgericht sämtliche Bundesgesetze auf deren Verfassungsmässigkeit überprüfen darf. Es könnte damit via Einzelentscheide auch demokratisch zustande gekommenes, von Parlament und Volk gesetztes Bundesrecht je nach politischem Gusto der einzelnen Bundesrichter faktisch ausser Kraft setzen. Volks- und Parlamentsentscheide würden zur Makulatur. Leider finden solche Pläne in der gegenwärtigen politischen Landschaft nicht wenige Befürworter.

Haben wir erst einmal die Verfassungsgerichtsbarkeit, entscheiden die Bundesrichter über politisch Brisantes. Die USA machen’s vor !

Die Verfassungsgerichtsbarkeit kennen beispielsweise die USA. Dort entscheiden 9 Richter des „Supreme Court“, ob ein Bundesgesetz verfassungskonform ist, mithin ob es in Kraft gesetzt und angewendet werden darf oder nicht. Damit kommt den Richtern eine enorme politische Machtfülle zu. Das haben sie Ende Juni demonstriert. Mit einem einzigen Entscheid haben sie das gesamte künftige US-Gesundheitssystem revolutioniert und zudem mit ihrem Ja zur sicher bedeutendsten innenpolitischen Reform Obamas dem US-Präsidenten praktisch die Wiederwahl gesichert. Ob diese Reform für die USA gut oder schlecht ist, spielt hier keinerlei Rolle. Bedenklich ist hingegen, dass ein Gericht alleine über das gesamte US-Gesundheitssystem (und die Widerwahl von Präsident Obama) nach freiem Ermessen befinden kann.

Ein einziger Richter entschied

Genauer genommen ist die Sache noch schlimmer. Denn im „Supreme Court“ waren die Meinungen zur Gesundheitsreform geteilt. Vom 9köpfigen Gremium waren 4 Richter dagegen und 4 Richter dafür. Somit gab der 9. Richter (der nota bene seine Auffassung kurzfristig aus unerfindlichen Gründen änderte) als Gerichtspräsident den Ausschlag. Ein einziger Mann entschied somit, wie das gesamte künftige US- Gesundheitssystem auszusehen hat (und ob Obama wiedergewählt werden soll). Eine politisch bedeutsamere Einflussnahme seitens der Gerichte ist kaum mehr vorstellbar. Aber genau das sieht die Verfassungsgerichtsbarkeit eben vor, wenn man das denn will.

Bei uns könnte es noch schlimmer kommen…

Und genau so ein System möchte man nun auch in der Schweiz einführen. Würde heissen: In einem 5köpfigen Gremium des Bundesgerichts (wo die 2:2-Situationen noch häufiger sind als die 4:4-Situationen im 9köpfigen „Supreme Court“ der USA) könnte also ein einziger Bundesrichter mit Stichentscheid, ganz alleine und nach seinem politischem Gusto, über wichtigste Fragen der Gültigkeit und Anwendung unseres Bundesrechts entscheiden, Volks- oder Parlamentsentscheide hin oder her. Demokratie hin oder her. Welch gefährliche Machtfülle für einen einzigen Mann (oder, selbstverständlich, für eine Frau) !

Einzelentscheide sind in der direktdemokratischen Schweiz verpönt und werden deshalb vermieden

Man könnte einwenden, dass auch bei Volksabstimmungen und im Parlament die Mehrheits-/Minderheitsverhältnisse knapp ausfallen können, und auch im Bundesrat kann es zu 4:3-Entscheiden kommen; dort wird eine Frage mitunter auch nur durch eine einzige Stimme entschieden. Diese Gegenargumente stechen nicht und sind mit der faktischen Macht von Einzelentscheiden des Bundesgerichts keineswegs vergleichbar. Denn:

– Der Bundesrat ist zwar oberste leitende, aber nur vollziehende Behörde des Bundes (Art. 174 BV), darf also selber keine Gesetze erlassen. Zudem können Bundesratsentscheide parlamentarisch überprüft und nötigenfalls korrigiert werden (der Bundesrat hat keinerlei Rechte à la US-Präsident). Auch schlechte 4:3-Entscheide können somit langfristig nicht nachhaltigen Schaden ausrichten (wenn’s anders wäre, wäre beispielsweise die Schweiz längst in der EU).
– Gesetzgeberische Parlamentsentscheide unterliegen dem fakultativen oder obligatorischen Referendum, also (wenn nötig) einem Volksentscheid. Das Volk kann also immer mitreden, und das tut es gerade bei knapp ausfallenden Parlamentsentscheiden (vielfach dank SVP !) ja auch häufig. Die Allmacht des Parlaments (und noch viel mehr jene der einzelnen Parlamentarier) ist also auch bei knappen Entscheiden äusserst begrenzt.
– Auch Volksentscheide können knapp ausfallen. Doch auch wenn’s mal 50,5 gegen 49,5 enden sollte, sind es immer noch tausende von Stimmen für oder gegen eine Vorlage, es entscheidet nicht einer alleine. Ich selber glaube daran, dass Entscheide umso vernünftiger herauskommen, je breiter sie abgestützt sind, deshalb bin ich ein Befürworter der direkten Demokratie (ich glaube an die Theorie der Schwarmintelligenz bzw. an die Weisheit, dass man einen Einzelnen oft, die Allgemeinheit einmal, aber nicht die Allgemeinheit oft täuschen kann).

Anders bei Bundesgerichtsentscheiden. Dagegen gibt es kein Rekurs- oder Referendumsrecht, keine parlamentarische Überprüfung. Sie sind schlicht und einfach sakrosankt.

Wer soll die Politik entscheiden ? Ein einziger Bundesrichter nach eigenem Gusto ?

Ganz anders sieht’s aber im Falle der Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit aus. Führen wir sie ein, entscheidet u.U. ein einziger Bundesrichter (ein einzelner irregeleiteter Ayatollah ?) anstelle von Volk und Parlament noch weit häufiger als leider bereits heute nach seinem persönlichen politischen Gusto und in sklavischer Ergebenheit vor diffusem internationalem Recht generell über vielerlei Dinge: Etwa darüber, wer alles eingebürgert werden soll und wer nicht, welche kriminellen Ausländer trotz klarem Volksentscheid nicht ausgeschafft werden dürfen, ob chronisch schwere Straftäter trotz anderslautendem Volksentscheid nicht zu verwahren sind, ob Minarette trotz anderslautendem Volksentscheid gebaut werden dürfen, ob und wie die sicher zustande kommende Masseneinwanderungsinitiative der SVP umgesetzt wird oder nicht, etc.

Verfassungsgerichtsbarkeit wegen der EU ?

Aber vielleicht sind wir ja gezwungen, die Verfassungsgerichtsbarkeit wegen der EU einzuführen. Das jedenfalls lässt das Ende Juni verschickte Schweizer Angebot an die EU zu den „institutionellen Fragen“ im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen erahnen. Denn danach soll eine von der Bundesversammlung gewählte Überwachungsbehörde Vertragsverletzungen vor Bundesgericht einklagen können.
Gestützt auf das ihr vorliegende 9seitige Schreiben an die EU-Institutionen folgert die NZZ denn auch, dass die innerstaatlichen Folgen der von der Schweiz vorgeschlagenen Lösung wären, dass das Bundesgericht Bundesgesetze oder gar die Verfassung infrage stellen könnte bzw. müsste (NZZ vom 13.7.2012).

Die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit würde gegen grundlegende schweizerische Staatsprinzipien verstossen

Die Schweiz wollte historisch nie zur Monarchie werden und nie sämtliche Macht einer einzelnen Instanz, geschweige denn einer einzelnen Person, übertragen (und hat dafür im Mittelalter einen hohen Blutzoll entrichtet). Damit sind wir im Verlaufe der Jahrhunderte besser gefahren als alle anderen Staaten, die sich anders entschieden haben. Wir stehen noch heute trotz wirtschaftlich schlechteren Randbedingungen weit besser da als alle anderen. Lassen wir es dabei bewenden. Wir brauchen kein allmächtiges Bundesgericht und sollten uns vor allem dagegen wehren, dass u.U. ein einziger Bundesrichter uns via Verfassungsgerichtsbarkeit und nach seinem persönlichen internationalistischen politischen Gusto sagt, was die Schweiz tun darf und was nicht ! Also bedarf es eines überzeugten und entschiedenen NEINS zur beabsichtigten Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit.

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