Die Exekutive von Maggia verschenkt Gutscheine ohne rechtliche Grundlage
LEGA und UDC/SVP fragen sich ob das Vorgehen der Gemeinde legal sei
Maggia
In der vergangenen Woche hat jeder Einwohner von Maggia in seinem Briefkasten einen Gutschein im Wert von CHF 25.- vorgefunden: Die erste und bis jetzt einzige Initiative der Gemeinde zur Unterstützung der durch die Corona-Krise am meisten betroffenen Betriebe. Zuerst einmal gratulieren wir der Exekutive unserer Gemeinde, ganz speziell unserem Gemeindepräsidenten, dafür dass sie sich an das in der Gemeinderats-Sitzung vom 8. Juni 2020 abgegebene Versprechen erinnern («wir werden nicht einfach Geld geben / wir werden nach dem Giesskannenprinzip Geld verteilen») indem sie eine erste und einzige konkrete Hilfsmassnahme für die Bevölkerung und für das Gewerbe umsetzt und damit ihrer Verpflichtung in der durch das Coronavirus verursachten ausserordentlichen Lage nachkommt. Wir danken der Exekutive für diese allgemein geschätzte Aktion.
Damit hat auch die Gemeinde Maggia das getan, was andere Gemeinden vor ihr schon getan haben.
Es gibt jedoch – wie bei allen Dingen – ein «aber…»; man kann nicht nachvollziehen, nach welchen Kriterien die Betriebe, die wirtschaftlichen, handwerklichen und landwirtschaftlichen Unternehmen, angefragt worden sind, ob sie bei der Initiative mitmachen wollen oder nicht. Leider scheint es, dass nicht alle kontaktiert worden sind und einige damit von vornherein von der Initiative ausgeschlossen wurden. Noch schlimmer: durch ein unklares Vorgehen ist gar nicht genau definiert, wer eigentlich zu den Einwohnern der Gemeinde gehört: Nur die Bewohner mit ständigem Wohnsitz oder auch Besitzer von Zweitwohnungen? Nach den statistischen Daten des Kantons von 2018 waren damals 2’592 Personen wohnhaft in der Gemeinde. Somit braucht es ein Gesuch an den Gemeinderat und eine Verordnung darüber, wer Anrecht auf den Gutschein hat, wie dieser verwendet wird und bei wem er unter welchen Bedingungen eingelöst werden kann. Es handelt sich rein rechnerisch um einen Betrag von knapp CHF 65’000.-! Gemäss Gemeindereglement (Art. 33 ROC) steht es der Exekutive zu, Beträge bis maximal CHF 20’000.- für nicht budgetierte Ausgaben zu beschliessen, ohne die Zustimmung der kommunalen Legislative einzuholen. Es ist festzuhalten, dass es sich nicht um einen dringlichen Beschluss handeln kann, da die Zeit des Notstandes bereits vorbei war! Ausserdem ist der ganze Sachverhalt der zuständigen Geschäftsprüfungskommission nicht unterbreitet worden. Wenn man überstürzt handelt, weil man merkt, dass noch nichts geschehen ist, man aber dennoch gut dastehen möchte … dann sieht das Resultat so aus. Die bisher eingeleiteten Massnahmen hinkten denjenigen von Kanton und Bund hinterher. Im besten Fall beschränkten sie sich auf eine Mitteilung betreffend sparsamen Gebrauch des Trinkwassers oder bestanden in einem Flugblatt zu den Pflichten und Verboten, die die Bevölkerung zu beachten hat.
Wir betonen, dass wir nicht gegen diese Initiative sind, im Gegenteil, wir unterstützen sie. Aber die Art und Weise der Umsetzung scheint juristisch nicht genügend abgestützt zu sein. Es bleibt uns nichts anderes als die Zustimmung der Geschäftsprüfungskommission und des Gemeinderates bei seiner nächsten Sitzung abzuwarten – auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Gutscheine bereits abgelaufen sein werden oder mindestens bereits eingelöst. Dann werden wir auch die wirklichen Kosten der Aktion erfahren, wenn niemand mehr etwas tun kann ausser nachträglich den Betrag genehmigen. Gleichzeitig hoffen wir, dass in den nächsten Tagen die ungleiche Behandlung der verschiedenen auf Gemeindegebiet ansässigen Betriebe korrigiert wird und die genauen Bestimmungen öffentlich bekanntgegeben werden.
LEGA – UDC/SVP/Ex Agrari – Indipendenti
Weiteres zum Thema sowie Kontakt mit der Gruppe auf www.maggia.info und auf Facebook.