Verfassungsmüde

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Roger Köppel Chef-Redaktor Die Weltwoche

Roger Köppel
Chef-Redaktor
Die Weltwoche

Von der “Weltwoche” vom 16. Juni 2016 publizieren wir das Editorial von Roger Köppel

Die Sache mit Kroatien und den Bildungsmillionen aus Brüssel.

 

Sie erinnern sich: Seit Monaten streiten wir in Bern über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Bis vor wenigen Monaten waren Bundesrat, Bundes­gericht und vermutlich die meisten Parlamentarier der Meinung, das sogenannte Kroatien-Protokoll, das die Ausweitung des freien Personenverkehrs auf den kleinen Balkanstaat verlangt, dürfe auf keinen Fall ratifiziert, also abgesegnet werden, denn dieses Protokoll, ein völkerrechtlicher Vertrag, verstosse gegen den ­Verfassungsartikel über die «Massenzuwanderung» vom Februar 2014. Die Bundesverfassung ist unmissverständlich: «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen ­werden, die gegen diesen Artikel verstossen.» Klarer geht’s nicht.

 

Quatsch mit Sauce. Eben hat der Nationalrat den Bundesrat erneut dazu «ermächtigt», den Kroatien-Vertrag trotzdem abzuschliessen. Es ist ein klarer Verfassungsbruch, auch wenn die Beteiligten sich in die Tasche lügen. Tatsache ist: Bundesrat und eine Mehrheit im Parlament unternehmen alles, um auf keinen Fall die EU zu verstimmen. Sie haben ihre Meinung über die Verfassungsmässigkeit des ­Kroatien-Vertrags bezeichnenderweise zu dem Zeitpunkt geändert, als die EU der Schweiz mit dem Rauswurf aus ihren Forschungsprogrammen «Horizon 20/20» drohte. Das Muster ist bekannt: Das Ausland setzt Druck auf. Bern gibt nach. Man knetet und beult sich die eigene Verfassung so zurecht, bis sie den auswärtigen Wünschen entspricht.

 

Beim Tee an einer Bundeshaus-Theke sagte mir ein bekannter Freisinniger tatsächlich: «Aber was wollt ihr denn, wegen ein paar hundert Kroaten jährlich riskieren wir doch nicht die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen.» Interessant. Für die freisinnigen Architekten des Bundesstaates bemisst sich ­ihre eigene Verfassungstreue an der geringen Zahl kroatischer Zuwanderer. Auf meine Frage, ab welcher Zahl von einwandernden Kroaten für die FDP die Bundesverfassung denn wieder gültig sei, schlich der Kollege mit dem gefrorenen Lächeln eines Politikers ab, der sich selber davon überzeugt zu haben scheint, er gehöre einer höheren Menschengattung an.

 

Die FDP war in der Abstimmung nicht einmal bereit, den Bundesrat zur selbst­verständlichen Minimalbedingung zu verpflichten, dass vor der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien eine mit der Verfassung vereinbare Umsetzung der ­Zuwanderungsinitiative zu finden sei. Was ist bloss mit dem Freisinn los?

 

Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass bei Schweizer Politikern die Nerven flattern, wenn es um Bildung geht. Die EU hat sehr ­genau gespürt – und wurde von ihren euro­freundlichen Schweizer Helfern auch entsprechend eingespritzt –, dass sich die Schweiz, wenn es um Universitäten und Forschung geht, an einer ihrer empfindlichsten Stellen getroffen fühlt. Die Schweiz ist ein Land ohne Kolonien und Rohstoffe, also sind die Hirnzellen unsere wichtigsten Ressourcen. Es ist kein Zufall, dass die EU auf diesem Thema herumreitet und in den eingebildeten Wunden ­stochert. Wer den Akademikern Geld und ­internationalen Ruhm verspricht und deren Entzug düster an die Wand malt, hat ausserdem verlässliche Verbündete. Die Schweiz zahlt ein, während die EU mehrere hundert Millionen Franken jährlich an unsere Unis umverteilt. Dieses Geld produziert der EU viele Freunde in der Schweiz.

 

Lassen wir uns nicht verrückt machen. Die Schweiz verfügt über europaweit ein paar wirklich herausragende Universitäten. Die EU hat mindestens ein so grosses Interesse an ­einer guten Zusammenarbeit wie wir. Dieses sklavische Betteln um die mit viel Prestige verbundenen Forschungsmilliarden einer Europäischen Union, die im Sumpf ihrer selbstverursachten Probleme zu versinken droht, hat aus schweizerischer Sicht etwas Erbärmliches. Es mag ja sein, dass die Schweizer Forscher von den Programmen ­profitieren. Allerdings ist es Nonsens, diese EU-Hilfen zur lebenserhaltenden Nabelschnur hochzuschreiben.

 

Die Schweiz ist seit 2004 voll assoziiertes Mitglied der EU-Forschung. Seither hat sie noch keinen einzigen Nobelpreis gewonnen. Ganz im Unterschied zu den Jahren davor, als sie ohne die Intensivbeatmung durchBrüssel 1987, 1991, 1992, 1996 und 2002 Nobelpreise in ­Naturwissenschaften serienmässig abholte.

 

Ich garantiere nicht, dass die Schweiz in Zukunft mehr Nobelpreise gewinnt, wenn sie nicht mehr an den EU-Programmen teilnimmt, wobei es für die Kreativität und Tüchtigkeit unserer Forscher sicher stimulierend wirkt, wenn sie sich etwas ausserhalb der warmen Geldströme Brüssels bewegen. Ich wende mich aber entschieden gegen die dumme und kurzsichtige Überhöhung der überschätzten europäischen Forschungsprogramme. Meine Beispiele ­zeigen, dass es lange vor «Horizon 2020» akademisches Leben in der Schweiz gab, moussierend und erfolgreich. Eine Rückkehr zur nobelpreisträchtigen Zeit der bildungspolitischen Unabhängigkeit scheint mir daher nicht die trübste aller ­Aussichten.

 

Kommen wir zum entscheidenden Punkt: Selbst das beste Forschungsabkommen ist es nicht wert, dass man seinetwegen die eigene Verfassung fallen lässt. Man gibt sich nicht auf, um etwas Geld und ein bisschen Ansehen aus dem Ausland zu bekommen. Im Streit über Kroatien und «Horizon 2020» geht es nicht in erster Linie um Zuwanderung und Bildung. Es geht um die wichtigste Frage in der Politik: Wer macht die Gesetze? Wer setzt das Recht? In der Schweiz gilt seit 700 Jahren: Das Volk setzt das Recht. Die Bundesverfassung ist der institutionalisierte Ausdruck dieses Volkswillens, die oberste Richtschnur. «Kroatien» zeigt: In Bern leiden sie an akuter Verfassungsmüdigkeit. Es stimmt leider: Der Weg in die Diktatur beginnt, wenn sich Politiker über die Verfassungen erheben.

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