Plan A oder Plan B für ausländische Drogenkriminelle ?

Dic 12 • Deutsche Seite, Prima Pagina • 2092 Views • Commenti disabilitati su Plan A oder Plan B für ausländische Drogenkriminelle ?

Black Rot

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Im Kanton Zug wurde ein monströser Fall von Drogenschmuggel aufgedeckt. Es wurden 15 Heroinschmuggler verhaftet und 55 kg Heroin im Wert von rund zehn Millionen Franken sichergestellt, nebst Waffen, Munition, rund einem Dutzend Autos sowie Vermögenswerten in der Höhe von mehreren zehntausend Franken.

 

Bei den 15 Verhafteten handelt es sich um 11 türkische Staatsangehörige (die im Kleingewerbe tätig oder arbeitslos waren und die Sozialhilfe oder IV-Renten bezogen), zwei Schweizer (türkischer Herkunft), einen Niederländer und einen Iraner.

 

Es geht somit zweifellos um einen aussergewöhnlich grossen Fall, der noch viel zu reden geben wird. Interessantwird es sein, zu sehen, ob er – wie gewöhnlich – nach Plan A, oderfür einmal nach Plan B abgehandelt werden wird.

 

Plan A sähe vor, dass die armen arbeitslosen, hilfsbedürftigen und teils invaliden Täter milde bestraft werden, dies auch angesichts ihrer sicher schwierigen Jugend, problematischen Herkunft und der mangelnden Integrationsbereitschaft durch die Schweiz. Weiter wird sicher danach von einer Ausweisung abgesehen werden, denn zwischen dem einen und dem anderen Drogendeal hatten sie sicher Gelegenheit, mit einer (wahrscheinlich erst vor kurzem eingebürgerten) Schweizerin hier ein Kind zu zeugen, so dass man nun die engen familiären Banden nicht unterbrechen kann. Sollte es dennoch zu Ausweisungsentscheiden kommen, wird sicher der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestützt auf die EMRK die Schweiz dazu verknurren, diese Perlen der Menschlichkeit in der Schweiz zu behalten, da ihnen womöglich in der Türkei ein etwas weniger angenehmes Leben droht.

 

Plan B sähe vor, dass die Mitglieder dieser schwer kriminellen Bande exemplarisch hohe Freiheitsstrafen kriegen, und dass zumindest die (bis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung) noch nicht eingebürgerten Ausländer sang- und klanglos ausgeschafft werden. Sollten die Strassburger Richter dagegen opponieren, würden sie samt ihrem gesamten weltfremden EMRK-Konstrukt in die Wüste geschickt.

 

Wir dürfen gespannt darauf warten, wie sich die Dinge entwickeln. Ebenso wie wir gespannt darauf warten, wie die „politisch korrekte“ Elite der EMRKgeplagten Schweiz die Ausschaffungsinitiative umzusetzen gedenkt.

 

 

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