„Do ut des ?“ Nein, „do“ und fertig!
Editorial
Am Sonntag 29. April werden wir über die Steuergesetzreform abstimmen, mit welcher man – in bescheidenem Masse – die Kapitalbesteuerung der Betriebe und Vermögensbesteuerung der natürlichen Personen verbessern will. Aber nicht allzu sehr, haben wir gesagt, denn gleichzeitig wurden auch teilweise belastende Massnahmen beschlossen wie zum Beispiel die Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Aufschub der Zulage für die kantonale Immobiliensteuer für juristische Personen. Mit anderen Worten: Man gibt einerseits etwas und nimmt andererseits etwas, darauf hoffend, wie wir meinen, dass am Schluss der Übung für den Steuerzahler mehr Vor- als Nachteile resultieren. Es handelt sich um einen – unseres Erachtens zu schüchternen – Versuch, die Abwanderung der reichen Steuerzahler zu verhindern, die bekanntlich nicht dieselben Mobilitätsprobleme haben, welche die Besitzer mittlerer Vermögen am Wegzug hindern (allerdings bleibt offen, wie lange noch).
„Do ut des“, eine typische Pfuscherei derjenigen, die von Mal zu Mal für Mehrheiten sorgen müssen
In einem Proporzsystem ist es – zumindest wenn man nicht über die absolute Mehrheit im Parlament verfügt (was den Proporz allerdings de facto in ein Majorzsystem wandeln würde) – unvermeidlich, eine Politik des „do ut des“ zu betreiben, d.h. etwas zu geben um etwas zu bekommen. Für jeden Gesetzesvorschlag muss man die Hälfte + 1 der anwesenden Parlamentarier überzeugen, was nicht möglich ist, ohne dass man der gegnerischen Partei Zugeständnisse macht. Eine Mehrheit zu erreichen mit einst bürgerlichen Parteien, die sich nunmehr auf die linke Seite geschlagen haben, ist alles andere als einfach, wenn es darum geht, den staatlichen Aderlass der „verdammten Reichen“ und der allesamt als „Betrüger und Sklaventreiber“ betrachteten Unternehmer auch nur in bescheidenem Masse zu mindern. Leider hat die Linke in Krisenzeiten des einheimischen Arbeitsmarktes wie der heutigen infolge der unseligen Personenfreizügigkeit leichtes Spiel, den nicht unverständlichen aber unbegründeten Neid der weniger Begüterten zu erregen auf jene, die sie oberflächlich und verächtlich als die „Reichen“ bezeichnen. Man vergisst oder verschweigt dabei wissentlich und willentlich die Tatsache, dass im Tessin 4% der Steuerzahler über 40 % des Totals an Einkommenssteuern bezahlen – eine Einnahme, von welcher sämtliche Unterstützungen und Sozialmassnahmen abhängen, die unter anderem auch den 25,5 % steuerbefreiten Bürgern zugute kommen. Somit ist es klar, dass zugestandene Steuererleichterungen nicht letzteren etwas nützen, sondern jenen, die Steuern zahlen; wem denn sonst ? Ein Minimum an Würde sollte eigentlich dazu führen, sämtliche Sozialhilfen in Betracht zu ziehen, die man erhält ohne zur Kasse gebeten zu werden, bevor man jene, die „bereits viel zu viel verdienen“ verschreit oder von denen man – vom Hohestuhl des Proletarierstandes aus (verstanden im ursprünglichen Sinne des Wortes, das heisst als Mittellose, die nur Kinder besitzen) – auf völlig willkürliche Weise behauptet, dass sie Steuererleichterungen „nicht nötig haben“. Eine provokative Frage an diese „armen“ Leute sei erlaubt: Behauptet Ihr dies, weil Ihr eines oder mehrere Autos, ein TV-Gerät mit Grossbildschirm, das modernste Mobiltelefon für sämtliche Familienmitglieder und andere solche Bequemlichkeiten „nötig habt“, die Ihr euch in unserem gegenwärtig mehr verschwenderischen als sozial ausgestalteten Sozialhilfesystems nur leisten könnt dank diesen „verdammten Reichen“, die jene Steuerbeträge bezahlen, von denen Ihr verschont werdet oder die Ihr nur in geringfügiger Weise entrichten müsst ?
Das „do“ kommt ohne allzu grosse Hindernisse durch…
Doch kommen wir auf das „Do ut des“ zurück. Im vorliegenden Fall hat die verzweifelte Suche nach einer Mehrheit, die im Grossen Rat zumindest die eine oder andere Massnahme in die richtige Richtung erlauben würde, dazu geführt, dass man ein „Steuer-/Sozialpaket“ schnürte, in welches man über das Steuergesetz hinaus (in welchem man die erwähnten Erleichterungen und Erhöhungen vorschlug) auch die Änderung von anderen Gesetzen (das Gesetz über die Familienzulagen, über die Unterstützung von Familientätigkeiten und des Jugendschutzes und das Gesetz über die Domizilpflegekosten) gepackt hat. Theoretisch wären auch diese Gesetzesänderungen referendumsfähig gewesen, als man sie im vergangenen November im Parlament beschloss, aber da die Linke dafür war, hat praktisch niemand von der Gegenseite auch nur im Traume daran gedacht, sie mit einem Volksentscheid zu bekämpfen. Dieses Paket, das wir jenes des „do“ nennen, hatte nichts zu tun mit dem Steuergesetz, aber es war der Zoll, welchen die Befürworter bezahlen mussten, um das für sie wichtigere Paket des „des“ durchzubringen, das heisst das Gesetz, über das wir dank dem Referendum einer ultraextremen Linken mit ihrem bis zum Gehtnichtmehr wiederholten Motto „Schluss mit den Geschenken an die Reichen“ am 29. April abstimmen werden.
…das „ut des“ etwas weniger
Denn nachdem das Parlament im vergangenen November das so genannte „Sozialpaket“ angenommen hat mit seinen verschiedenen absurden und teuren übertriebenen Sozialhilfemassnahmen, hat nach der Verabschiedung des „do“ eine Clique von Linken (zusammengesetzt aus Unia, Schweizerischer Gewerkschaftsbund Tessin und Moesa, SP, Giso, Grüne, MpS, KP, Alternatives Forum und Kollektiv Scintilla) beschlossen, sich dem „des“ zu widersetzen. Die nötigen 7’000 Unterschriften zusammenzubringen war für sie dank der Mobilisierung des vorerwähnten Neidfaktors extrem leicht. Und so stimmen wir denn nun nur über die Änderung des Steuergesetzes ab. Die übrigen Gesetze sind im Parlament bereits durchgekommen, und die Referendumsfrist ist abgelaufen. Zwar trifft es zu, dass der Grosse Rat beschlossen hat, dass für die Inkraftsetzung sämtlicher Änderungen – sowohl die im November beschlossenen als auch jene, über die wir nun abstimmen – der Staatsrat zuständig sei, weshalb das rein theoretisch bedeuten könnte, dass der Staatsrat im Falle der Ablehnung des Steuergesetzes auch beschliessen könnte, die Umsetzung der übrigen Sozialgesetze auszusetzen. Aber würde es wirklich dazu kommen? Könnte er das wirklich tun? Letztendlich wurden die Gesetze formell angenommen, und das Referendum wurde nur gegen die Steuererleichterungen ergriffen. Im Zweifelsfall – der Kantonalvorstand der SVP hatte am vergangenen 10. April hingegen keine Zweifel – ist es besser, die Leute davon zu überzeugen, JA zu stimmen zu dieser Minireform, die unseres Erachtens zwar viel zu bescheiden ist, aber einen Schritt in die richtige Richtung bedeutet.
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