Die « fremden Richter » bereits im eigenen Haus ? – Das Bundesgericht und der Brandstifter
„Biedermann und die Brandstifter“ lautet der Titel einer bekannten Tragikomödie von Max Frisch aus dem Jahre 1958. An dieses literarische Werk muss man denken angesichts eines mehr tragisch denn komischen Urteils des Bundesgerichts vom 20.7.1914. Damit haben unsere Lausanner Richter entschieden, dass ein Türke, der wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war, nicht aus der Schweiz weggewiesen werden darf. Ausschaffungsinitiative hin oder her.
Brandstiftung ist ein abscheuliches Verbrechen, weil damit Menschen akut in Gefahr gebracht werden. Früher hätte man Täter solcher Delikte (wie Brunnenvergiftung, Brandstiftung etc.) wohl geteert und gefedert und sodann gerädert und gevierteilt. Sogar heute noch fällt dieses Delikt (Art. 221 StGB) unter die Kategorie der „gemeingefährlichen Verbrechen“. Werden dadurch Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht, ist die angedrohte Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Und gerade mal zur Minimalstrafe von drei Jahren hatte man den Türken denn auch verurteilt (gibt es denn in unserem Land überhaupt noch Richter, die jemals über die absolut zwingende Minimalstrafe hinausgehen ?).
Schlimmer ist folgendes: Besagter Türke darf gemäss Bundesgericht (trotz der Ausschaffungsinitiative – oder vielleicht gerade deswegen ?) nicht von der Schweiz weggewiesen werden. Zwar besitzt er in der Türkei ein Haus und hat dort vier erwachsene Kinder aus einer früheren Ehe, aber er ist heute mit einer Schweizerin verheiratet und hat in der Schweiz mit ihr zwei weitere Kinder. Und so werteten unsere Lausanner Richter trotz des sogar ihres Erachtens „schweren Verschuldens“ des Täters sein privates Interesse an seinem Verbleib in der Schweiz höher. Die sklavische EMRK-Hörigkeit des Bundesgerichts sprengt jeden erdenklichen Rahmen gesunden Menschenverstands.
Am komischsten am Urteil aber sind vielleicht die bundesgerichtlichen Erwägungen zugunsten des Täters: Eine Rückfallgefahr sei nicht wahrscheinlich, da der Türke seit seiner Heirat einzig die Brandstiftung begangen habe und sonst nicht straffällig geworden sei. Das grenzt an blanken Zynismus: Will das Bundesgericht denn damit sagen, dass der gute Mann halt noch ein bis zwei weitere Häuser hätte in Brand stecken müssen, bis er dann endlich aus der Schweiz entfernt werden darf ?
Der Schweizer Souverän hat die Ausschaffungsinitiative klar angenommen. Dass unser Bundesgericht mit seinem jüngsten Urteil den Volkswillen nicht nur missachtet, sondern geradezu verhöhnt, ist zutiefst schockierend !
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