Die « fremden Richter » bereits im eigenen Haus ? – Bundesgerichtliche Kolonialherrschaft
In einem kürzlich geschriebenen Artikel (Titel: „Das Bundesgericht und der Brandstifter“; erschienen in der NZZ und in der letzten Ausgabe von „Il Paese“) habe ich das Bundesgericht scharf gerügt. Unsere Richter hatten mit fadenscheiniger EMRK-Begründung die Ausweisung eines ausländischen Brandstifters verhindert, und damit die mit Volksentscheid zu Schweizer Verfassungsrecht gewordene Ausschaffungsinitiative missachtet, ja geradezu verhöhnt.
Nun hat unser Bundesverwaltungsgericht nachgedoppelt, und mit einem jüngsten Entscheid diese Verfassungsnorm geradezu ad absurdum geführt. Unter Berufung auf die Rückführungsrichtlinie der EU und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat es beschlossen, dass das Bundesamt für Migration (BfM) künftig keine unbefristeten Einreisesperren mehr verhängen darf, auch nicht gegen Ausländer, die eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Es ging um einen 2009 eingereisten Bosnier, der hierzulande innert 11 Monaten mehr als 30 Einbruchdiebstähle verübt und rund 375’000 Franken erbeutet hatte, danach zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, worauf er aus der Schweiz weggewiesen wurde und ihn das BfM ihn mit einer unbefristeten Einreisesperre belegte.
Das Irrwitzigste an dieser Geschichte aber ist, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid nicht nur auf EU-Recht, sondern zudem auf die neue Verfassungsbestimmung zur Ausschaffung krimineller Ausländer beruft (die auf einen härteren Umgang mit ausländischen Delinquenten hinzielt). Dieser Artikel entfaltet bis anhin noch keine direkten Konsequenzen, da das Parlament ihn noch umzusetzen hat. Dass die erste Auswirkung der Ausschaffungsinitiative – so meint sogar die NZZ – nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nun nicht in einer Verschärfung besteht, sondern ausgerechnet darin, Einreiseverbote gegen ausländische Kriminelle zu lockern, sei doch „ziemlich bemerkenswert“.
Unsere höchsten Richter (Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht) entwickeln sich Zug um Zug nachgerade zu modernen Landvögten, welche gestützt auf ausländisches Recht und ausländische Rechtsprechung Schweizer Verfassungsrecht – und damit schweizerische Volksentscheide – krass missachten, verhöhnen oder gar ad absurdum führen. Die bundesgerichtliche Arroganz ist grenzenlos geworden.
Da werden wohl oder übel Erinnerungen an Tell und Landvogt Gessler wach. Und man trauert jenen Zeiten nach, in denen sich die Eidgenossen gegen solcherlei Machenschaften noch zu wehren wussten. Natürlich bin ich nicht dafür, dass man die modernen Gesslers zur Strecke bringt, doch Einhalt gebieten müsste man dieser höchstrichterlichen imperialen Kolonialherrschaft schon. Beispielsweise dadurch, dass man in unserem Parlament bei den Wahlen und Wiederwahlen dieser neuen bundesgerichtlichen Landvögte viel vorsichtiger wird. Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.
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