Strafanzeige gegen die Covid-19-«Task Force»

Mag 28 • Deutsche Seite, L'editoriale, L'opinione, Prima Pagina • 479 Views • Commenti disabilitati su Strafanzeige gegen die Covid-19-«Task Force»

Eros N. Mellini

Editorial

Artikel 258 StGB mit dem Titel «Schreckung der Bevölkerung» lautet wie folgt: «Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft». Wurde dagegen verstossen von der «Swiss National COVID-19 Science Task Force» (trotz vier zur Verfügung stehenden Landessprachen musste man offenbar aufs Englische zurückgreifen, um in höchsten Tönen zu benennen, was schlicht und einfach eine ad-hoc-Arbeitsgruppe Pandemie ist)?

Gemäss verschiedener im Trägerverein der Informationsplattform «Corona-Transition» zusammengeschlossenen Vereinigungen und Privatpersonen ist dies klarerweise der Fall, da sie unverzüglich bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Strafanzeige eingereicht haben – mit einer auf 94 Seiten detailliert dargelegten Begründung – gegen den Chef der oberwähnten «Task Force» Martin Ackermann und eventuelle Mitverantwortliche, dies wegen wiederholt irreführenden Aussagen und systematischer Manipulation von Pandemiedaten.

Es geht, hier zusammengefasst, um die folgenden Vorwürfe:

  • Wiederholte Veröffentlichung von nicht plausiblen Schreckensprognosen betreffend der Auslastung der Intensivbetten, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen und schärfere Massnahmen durchzusetzen;
  • Falsche Aussagen betreffend der freien Intensivbetten durch Unterschlagung der Tatsache, dass neben den von der Schweiz. Gesellschaft für Intensivmedizin zertifizierten Betten rund 500 weitere Intensivbetten zur Verfügung standen, die zudem im Verlauf des Jahres reduziert wurden;
  • Wiederholte und systematische Manipulation der vergangenen Intensivbettendaten, mutmasslich mit dem Ziel, die aktuelle Situation dramatischer erscheinen zu lassen. Tatsache ist, dass die Intensivbetten auch während der Spitzenzeiten der Pandemie nie zu mehr als 80 Prozent ausgelastet waren. Noch 2015 forderte der Preisüberwacher eine durchschnittliche Auslastung von 85 Prozent um einen wirtschaftlichen Betrieb der Spitäler zu gewährleisten;
  • Falsche Aussagen bezüglich Hospitalisierungen und Todesfällen. Anlässlich der Pressekonferenz des Bundesrates vom 27.10.2020 sagt Martin Ackermann zur aktuellen Situation: «Die Schweiz hat heute mehr Hospitalisierungen und Todesfälle pro Tag als Mitte März. Und die Zahlen steigen weiter.» Die Aussage war zu diesem Zeitpunkt falsch. Die Zahlen wurden allerdings später aufgrund von (in sich diskutablen) Nachmeldungen nach oben korrigiert;
  • Konsequente Ausblendung der Erkenntnisse renommierter Wissenschaftler bezüglich Sterblichkeit, Wirksamkeit der Massnahmen und anderer für die Pandemie relevanter Kennzahlen. Dabei ist das «übergeordnete Ziel» der Task Force gemäss ihrem Mandat die «Sicherung der unabhängigen wissenschaftlichen Beratung». Zur wissenschaftlichen Erkenntnisfindung gehört insbesondere bei umstrittenen Themen die Debatte über die unterschiedlichen Befunde verschiedener Studien. Dazu wäre insbesondere Marcel Tanner, als Präsident der Akademie der Wissenschaften so etwas wie der «Gralshüter der Wissenschaftlichkeit», verpflichtet gewesen. Die Anzeige sieht darin auch «pflichtwidriges Untätigbleiben» nach Art. 11 des Strafgesetzbuches;
  • Ständig wechselnde Gründe für die Verschärfung oder Aufrechterhaltung der Massnahmen, je nachdem welcher Indikator gerade am besten ins gewünschte Narrativ passt. Einmal ging es um die Verhinderung der Überlastung der Spitäler, dann um fehlende Intensivbetten, zu hohe Fallzahlen oder zu hohe Positivitätsraten, dann musste die Reproduktionszahl unter 1 gebracht oder die Ausbreitung neuer Varianten, von denen es mittlerweile Hunderte gibt, verhindert werden.

Die einzelnen Vorwürfe werden in der Strafanzeige mit Original-Aussagen belegt und detailliert begründet. Wer den Dingen auf den Grund geht, wird zum Schluss kommen, dass die Vorwürfe fundiert sind und zwingend zu einer Untersuchung führen müssten.

Die Staatsanwaltschaft Zürich Limmat wird in der Anzeige nun aufgefordert, eine Strafuntersuchung zu eröffnen und Unterlagen zu den Straftaten beim Beschuldigten und «allfälligen Mittätern» sicherzustellen. Namentlich genannt werden Yves Flückiger, Vorstand «swissuniversities», Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats sowie Matthias Egger, Präsident des Schweiz. Nationalfonds und erster Präsident der Task Force.

Soweit das Communiqué von «Corona-Transition». Wird das mutige Unternehmen unserer Helden erfolgreich sein? Mutig ist es, denn es richtet sich gegen die höchste Exekutivbehörde des Landes (der direkte Angriff richtet sich zwar gegen die Verantwortlichen der «Task Force», aber aus dem Blickwinkel der Bevölkerung ist eigentlich der Bundesrat angeklagt), und unsere Gerichte – zuallererst das Bundesgericht, welches unter Umständen letztinstanzlich zu entscheiden haben wird – sind in solchen Dingen äusserst zurückhaltend.

Jedenfalls ist mit einer breiten Reaktion der Bevölkerung auf diesen, in gewissem Sinne Aufsehen erregenden Vorstoss zu rechnen. Was auch immer daraus resultieren wird, Bundesbern wird nicht ungeschoren davonkommen. Wenn dann – was ich persönich hoffe – der Strafprozess mit einer Verurteilung zu irgend einer Strafe ausmünden sollte, hat vielleicht die Aktion von «Corona-Transition» als Pionierleistung gedient für weitere Strafanzeigen, welche unsere Behörden etwas davor zurückschrecken lassen, zumindest fragwürdige Massnahmen durchzusetzen.

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