Eine Versicherungspolice gegen Bundesberns Schäden

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Kantonalsekretär SVP Tessin

Kantonalsekretär SVP Tessin

Die SVP hat am 23. April die kantonale Verfassungsinitiative „Prima i nostri !“ (zuerst die unsrigen) lanciert

 

Als „Schäden“ können die von Bundesbern in zunehmendem Masse verursachten Unglücksfälle in Sachen Aussenpolitik verstanden werden, oder auch der gute Teil jener Politiker, die in der Hauptstadt ihre Ämter schuldhaft getrübt von einer absurden Linksideologie ausüben und damit die Schweiz zu einen willfährigen Untertan der EU degradieren wollen. In beiden Fällen bedarf es einer guten Versicherungspolice.

 

Volk und Stände haben – im Tessin ganz besonders deutlich – am vergangenen 9. Februar die SVP-Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Ziel: Autonome Steuerung der Einwanderung und konsequente Bevorzugung der Einheimischen auf dem Arbeitsmarkt, dies durch Kontingentierung und Beschränkung der Anstellung von ausländischem Personal auf das wirklich benötigte Mass. Anders gesagt, eine Rückkehr zum – wo möglich vielleicht verbesserungsfähigen – Régime, das bis im Jahre 2002 in Kraft war, als trotz der Beschränkung der Invasion von Ausländern keinem Arbeitgeber die Anstellung von Grenzgängern verweigert wurde, nachdem er belegen konnte, dass er erfolglos gleichwertiges einheimisches Personal gesucht hatte.

 

Anders gesagt: Ja zu einem vernünftigen Zugang von Ausländern zum Arbeitsmarkt, aber Nein zum freien und demzufolge unkontrollierten Personenverkehr.

 

Werden wir bundesweit zu diesem Régime zurück kehren? Das steht zu hoffen, wenn es uns gelingt, mit Erfolg unsere direkte Demokratie zu verteidigen, aber zwei Überlegungen drängen sich auf: Erstens hat das „linke Bundesbern“ jedenfalls bereits zu erkennen gegeben, dass man dort die von der Initiative vorgegebene Frist von drei Jahren für deren Umsetzung bis zum Allerletzten auszunutzen gedenkt, was bedeutet, dass die unheilvollen Konsequenzen des freien Personenverkehrs noch mindestens bis anfangs 2017 andauern werden; dies unter Einschluss heute von Kroatien und morgen des einen oder anderen neuen EU-Mitglieds. Zweitens wissen wir nicht, was und wie viel aus der Initiative Eingang finden wird in die Ausführungsgesetzgebung, für deren Ausarbeitung eine paradoxerweise nur aus Initiativgegnern zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt wurde.

 

Wir haben uns deshalb nach dem Spielraum erkundigt, den der Kanton hat, um die wichtigsten Grundsätze der Masseneinwanderungsinitiative eigenständig durchzusetzen. Aus unserer Recherche resultierte die Möglichkeit der Lancierung einer Volksinitiative zwecks Ergänzung unserer Kantonsverfassung mit besagten Prinzipien, ein übrigens in anderen Kantonen (beispielsweise Jura) bereits in Kraft stehendes verfassungsmässiges Recht. Wenn dann in der Zwischenzeit der Bundesverfassungsartikel über die Masseneinwanderung zu unserer Zufriedenheit in Kraft gesetzt würde, dann umso besser. Doch wird es sicher nichts schaden, die Grundsätze zum Schutz unserer lokalen Arbeitskräfte in unserer Kantonsverfassung zu verankern.

 

Gesagt – getan: Am Mittwoch 23. April 2014 haben wir somit bei der Staatskanzlei unsere Initiative eingereicht, für dessen Zustandekommen es nun innert zweier Monate 10’000 Unterschriften bedarf. Die Unterschriftensammlung hat am 25. April begonnen, und wir zweifeln nicht daran, dass wir unter den 82’652 Tessiner Stimmbürgern, die am 9. Februar JA gestimmt haben zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative, weit mehr als 10’000 finden werden, die unsere Initiative unterstützen.

 

Abgesehen davon, dass mit dieser Initiative den Kantonsbehörden die Aufgabe übertragen wird, dafür zu sorgen, dass die Reziprozität in der Anwendung der bilateralen Verträge garantiert wird (dies wenn nötig auch unter Anwendung von Beschränkungs- bzw. Behinderungsmassnahmen analog jenen, die Italien im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt gegenüber den schweizerischen Arbeitskräften und Firmen praktiziert), stellt zweifellos das Prinzip des Schweizer- bzw. Inländer-Vorrangs den Löwenanteil dieser Initiative dar. Anders ausgedrückt verlangt man damit, dass – wie es bis 2002 mit äusserst erfolgreichen Resultaten getan wurde – sämtliche Arbeitgeber vor Anstellung eines Ausländers resp. Grenzgängers belegen müssen, auf dem Schweizer Arbeitsmarkt erfolglos eine gleichwertige Arbeitskraft gesucht zu haben. Dies ermöglicht es einerseits den einheimischen Betrieben, stets über das benötigte Personal zu verfügen, andererseits erlaubt dies ebenso, die Einwanderung und das Grenzgängertum auf jene Bereiche einzugrenzen, in denen ein echter Bedarf besteht; damit wird der unheilvolle „Substitutionseffekt“ ausgeschaltet, der heute mehr und mehr absolut gut qualifizierte Tessiner Arbeitskräfte zur Arbeitslosigkeit verdammt.

 

Logischerweise werden wir mit unserer Initiative ins Kreuzfeuer vor allem jener Banken und Finanzinstitute geraten, denen es der freie Personenverkehr im vergangenen Jahrzehnt ermöglicht hat, im Ausland billiges Personal zu rekrutieren und dadurch auf dem Altar der Gewinnmaximierung hemmungslos bestens qualifizierte und tüchtige einheimische Arbeitskräfte zu opfern. Vergessen wir nicht, dass es wiederum der Staat – also der schweizerische Steuerzahler – ist, der die Sozialversicherungen resp. die Fürsorgebeiträge für diese Arbeitslosen bezahlt.

 

Anders gesagt, zahlen wir heute – und dies nicht allzu knapp – dafür, dass die Betriebe ihre Gewinne steigern können und dabei ohne jede Rücksichtnahme unsere Arbeiterschaft in die Arbeitslosigkeit verdammen. Dieser paradoxen Situation will unsere Initiative möglichst bald ein Ende bereiten. Alle Tessiner Haushalte werden in Kürze ein Formular zur Unterzeichnung der Initiative mit voraus bezahltem Porto für die Rücksendung erhalten. Sie sind alle herzlich dazu eingeladen, diese gute Gelegenheit zu ergreifen.

 

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