Die tun ja sowieso immer das, was sie wollen!
Editorial
„Liebi Frou, wöllet ihr nid unterschribe ?“ – „S’isch sinnlos, s’nützt nüüt, diä dört obe mache ja sowiso immer das was si wei !“
Ach wie oft haben jene, die in der Öffentlichkeit Unterschriften sammeln für Referenden und Initiativen, sich solche Frustrationsäusserungen anhören müssen. Es handelt sich um Reaktionen von Leuten, die sich zwar der Einzigartigkeit des in der Schweiz bestehenden demokratischen Mitwirkungsrechts bewusst sind, die aber mittlerweile davon überzeugt sind, dass der via Stimmzettel manifestierte Volkswille nur noch eine Fassade sei, um damit im Ausland Eindruck zu erwecken.
Dies ist eine wiederkehrende Binsenwahrheit, aber heutzutage weit verbreiteter als früher. Und Mal für Mal beklagt man die tiefe Stimmbeteiligung und nimmt sie gar zum Anlass, um sich eine Beschränkung der direkten Demokratie herbei zu wünschen, weil diese allzu oft Leute an die Urnen rufe, welche die Probleme eh nicht so gut begreifen wie die dafür zuständigen Politiker.
Allerdings handelt es sich dabei um einen Frustrationseffekt, gegen den die „classe politique“ überhaupt nichts unternimmt, sondern mit ihrem Tun sogar noch fördert.
Wir sind eine Demokratie, oder besser gesagt im Vergleich mit dem Rest der Welt gar DIE Demokratie, aber wir haben eine „classe politique“, die nur dann dazu steht, wenn es für sie nützlich ist. Der Beispiele gibt es viele.
Die nicht umgesetzten Initiativen
Die SVP ist die Partei, die sich am häufigsten auf die direktdemokratischen Mittel (Initiativen und Referenden) beruft, um damit an den gesunden Menschenverstand des Volkes zu appellieren, der den parlamentarisch geschmiedeten Allianzen abgeht. In der Mehrzahl der Fälle sind diese Allianzen das Produkt parteilicher Vorurteile, die sich dann weit über den Volksentscheid hinaus auswirken, wenn immer dieser nicht den Wünschen einer Lichtjahre vom sie wählenden Volk operierenden Oligarchen entspricht.
In einer direkten Demokratie – in welcher das souveräne Volk das letzte Wort hat – wird eine angenommene Initiative umgehend umgesetzt. Wenn sie mit den internationalen Abkommen übereinstimmt, umso besser. Wenn nicht, kündigt man sie oder verhandelt sie neu, aber man erklärt nicht den Volksentscheid für nicht umsetzbar, weil dies wenigen „Erleuchteten“ nicht in den Kram passt.
In Bundesbern hingegen findet man Mal für Mal ein Haar in der Suppe, um die Umsetzung des Volkswillens zu behindern. Bei der Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer hat man es soweit gebracht, dass die SVP Unterschriften sammeln musste für eine weitere Initiative – diesmal eine Verfassungsinitiative – um erstere umzusetzen zu lassen, die von Volk und Ständen 2010 angenommen wurde. Dreieinhalb Jahre nach der Abstimmung ist das Ausführungsgesetz noch nicht verabschiedet.
Eine weitere Initiative, welche auf dieselben Probleme stösst, ist jene gegen die Masseneinwanderung. Da gibt es nicht nur Leute, die sie für ungültig erklären möchten, die für eine Wiederholung der Abstimmung eintreten, oder sie nur in jenen Kantonen für anwendbar erklären möchten, in denen sie angenommen wurde. Nein, in der Zwischenzeit umgeht man schamlos den Volkswillen und handelt in krassem Widerspruch zum angenommenen und (auch wenn die Initiative dem Parlament eine dreijährige Übergangsfrist für die Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung einräumt) deshalb bereits in Kraft stehenden Verfassungsartikel: Denn während das Volk sich klar für die Beschränkung der Einwanderung ausgesprochen hat, öffnet der Bundesrat die Personenfreizügigkeit für Kroatien!
Und was soll man sagen zur Obstruktionspolitik von Simonetta Sommaruga im Hinblick auf die Pädophilen-Initiative, welche gar eine Zustimmung von 63,5 % fand? Angesichts der abscheulichsten Verbrechen beruft man sich auf das Verhältnismässigkeitsprinzip, um lediglich einfache Administrativmassnahmen anzuwenden (die Urteile hingegen betrachtet man hingegen als verhältnismässig, da sie von einem Gericht ausgesprochen wurden) zum Schutze der Opfer vor einer übrigens von niemandem in Zweifel gezogenen Wiederholungsgefahr.
Der EU-Beitritt immer in der Hinterhand
Dieselbe „classe politique“ begehrt – trotz den heute gegenteiligen Proklamationen –immer noch den EU-Beitritt. Persönlich habe ich stets gehofft, dass die EU auseinander brechen würde bevor die Schweiz ihr beitritt, und alles in allem gibt es heute ermutigende Signale in diese Richtung. Aber während die EU nie eine richtig schwierige Zeit durchmachen musste und ihre Zukunft düsterer aussieht als eh und je, lechzt unsere „classe politique“ nach einem Beitritt bevor es zu spät ist. So wie ein verspäteter Passagier, der mit einem Motorboot zur Titanic unterwegs ist, um dem Schiff zuzusteigen, bevor es gegen den Eisberg prallt. Die Sozialdemokraten haben den EU-Beitritt in ihrem Programm gar als Ziel definiert.
Auch hier hat sich das Volk mehrfach gegen jegliche Integration in die EU ausgesprochen – 1992 das NEIN zum EWR, 2001 das NEIN zur Initiative „Ja zu Europa“, am 9. Februar 2014 schliesslich das NEIN zur Personenfreizügigkeit – aber in Bundesbern laufen die Köpfe gewisser Politiker heiss, um etwas herauszufinden, um den Volkswillen zu umgehen. Und dieses „etwas“ heisst „Rahmenabkommen über die institutionellen Fragen“, das bereits grösstenteils ausgehandelt ist mit der EU und demnächst dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden wird. Was sieht dieses Abkommen im wesentlichen vor ? Einfach dies: Dass die Schweiz von der EU automatisch das gesamte Recht übernehmen muss im Hinblick auf jedwelches bilaterale Abkommen. Anders ausgedrückt: Das in Brüssel ohne jegliche demokratische Legitimation erarbeitete EU-Recht wird dem schweizerischen nationalen Recht übergeordnet. Und nicht nur dies: Denn im Falle möglicher Meinungsverschiedenheiten zwischen der Schweiz und der EU in Bezug auf die Auslegung eines bilateralen Vertrages wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort haben und dessen Entscheide können nicht mehr angefochten werden. Und wenn die Schweiz einem Entscheid nicht zustimmen kann – beispielsweise weil er einem Schweizer Volksentscheid widerspricht – wird die EU ermächtigt, gegen uns Sanktionen zu ergreifen. Anders gesagt wird die Schweiz zu einem Untertan der EU und wird deren Diktate ohne Mitbestimmung übernehmen müssen. Will heissen, es bedürfte nur einer Unterschrift unter ein Blatt Papier, um einen de facto bereits vollzogenen Beitritt zu legitimieren.
Bundesbern glaubt, dieses Ziel verheimlichen zu können, aber was klar zutage tritt: Das hiesse, die Schweiz in ein Untertanenverhältnis zu manövrieren und das Volk dazu zu bringen, zu sagen „aber dann treten wir doch besser gleich formell bei“.
Aber wir dürfen den Kampf niemals aufgeben
Wie kann man denn, sollte man meinen, die im Titel zum Ausdruck gekommene Frustration nicht begreifen oder gar begründen? Aber wehe uns, wenn wir das einfach so widerstandslos hinnehmen. Trotz Bundesberns heimtückischen Versuchen sind wir einzig und alleine dank der direkten Demokratie noch nicht in der EU. Weil man in Bern das Gesicht wahren muss, und deshalb kann man den Volkswillen nicht einfach schamlos mit Füssen treten. Sie denken sich allerlei Finten aus, um das Volk zu umgehen, aber solange es die SVP, die AUNS und andere Organisationen mit Politikern gibt, um solche Machenschaften aufzudecken, wird ihnen dies schwerlich gelingen oder gar verunmöglicht.
Deshalb weisen wir Sie auf die neue, von Christoph Blocher gegründete Vereinigung „EU-NEIN“ hin (Beitrittsformulare können beim Unterzeichnenden bezogen werden, Telefon 079 620 38 84 oder E-Mail: emellini@bluemail.ch). Mit ihr wollen wir diesen x-ten Knieschuss abwehren, den Bundesberns Europhoriker auf unser Land abgeben wollen. Treten Sie der Vereinigung zahlreich bei, um die Schweiz gewinnen zu lassen. Damit „die da oben nicht sowieso das tun können, was sie wollen!“.
« Tanto fanno sempre ciò che vogliono lo stesso! Strisciante? Molto peggio: galoppante…! »