Schwyzer Mörder?

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Patanegra

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Schweinereien

 

Die Nachricht rüttelte unlängst die Schweiz auf: Ein 36 Jahre alter Schweizer aus dem Kanton Schwyz hatte, gemäss Medienberichten, in Würenlingen seinen Schwiegervater, seine Schwiegermutter und seinen Schwager mit mehreren Schüssen getötet. Bevor sich der Mann selbst richtete, tötete er einen Nachbarn seiner Schwiegereltern. Der Täter nutzte eine Faustfeuerwaffe. Er hatte keine Erlaubnis, eine Waffe zu tragen.

„Politically korrekte“ Darstellung der Dinge

Die „politically korrekten“ Medien blieben auch Tage danach noch bei ihrer Darstellung, dass es sich beim Täter um einen „Schweizer“ handle. Damit hatten sie rein formell absolut recht. Die etwas weniger „politically korrekten“ Medien hinterfragten die Sache und fanden bald einmal schrittweise heraus: 1. In Tat und Wahrheit handelte es sich um einen „türkischstämmigen Schweizer“. 2. Es ging um einen Türken, der 2004 eingebürgert wurde (selbstverständlich erleichtert, wohl dank seiner Heirat mit einer Schweizerin).

Der Name des Täters wurde offiziell nicht öffentlich bekannt gegeben. Teils wurde er in den Medien überhaupt nicht genannt, teils mit dem Pseudonym „Simon B.“, oder seitens der etwas weniger „politically korrekten“ Medien mit „Semun A.“ angegeben (stets mit Hinweis, der richtige Name sei der Redaktion bekannt). Die Bilder des Täters durfte man selbstverständlich nur verpixelt zu sehen bekommen.

Die Berichterstattung über die ganze Geschichte, die hinsichtlich der Hintergründe der Tat noch detaillierterer Aufklärung bedarf, hinterlässt abgesehen von der Tragik des Geschehens einen schalen Eindruck. Man wird den Eindruck nicht los, dass es den Behörden wie den „politically korrekten“ Medien vorweg darum geht, brutale Gewalttaten möglichst nicht als Taten von Schweizern „mit Migrationshintergrund“ darzustellen.

Angst vor dem Antirassismusgesetz ?

Schwingt da bereits vorsorglich die Befürchtung um Klagen wegen Verstosses gegen das unsinnige Antirassismusgesetz mit ? Bekanntlich ist es ja bereits strafbar, aufgrund klarer Fakten zu sagen, dass ein Kosovare einem Schweizer die Kehle aufschlitzte. Wäre der türkischstämmige Mörder zufälligerweise SVP-Mitglied gewesen, hätte man hingegen wohl bedenkenlos titeln können „Schwyzer SVPler tötet Familienmitglieder“. Denn die SVP ist keine Rasse. Die Türken und die Kosovaren übrigens auch nicht, sowenig wie die Schwyzer.

Zum guten Glück all jener Gutmenschen, die unermüdlich der Schweiz Fremdenfeindlichkeit und Rassismus vorwerfen und vehement gegen die Ausschaffung krimineller Ausländer kämpfen, wird die Bluttat von Würenlingen (mit insgesamt 5 Toten) statistisch keinen Eingang finden in die Rubrik „Ausländerkriminalität“. Denn der auslandstämmige Mörder wurde ja noch rechtzeitig vor seiner Tat eingebürgert. Und so wird es denn statistisch ein „Schweizer“ sein, der gemordet hat.

Die unselige Waffenregistrierungsfrage  

Die Mordtat wurde mit einer nicht registrierten Faustfeuerwaffe verübt (gottlob nicht mit einer Armeewaffe), und der Täter verfügte über keine Waffentragbewilligung. Das wird die Diskussion um die vorerst vom Nationalrat abgelehnte, völlig unnötige Registrierungspflicht für Feuerwaffen wieder anheizen, denn die Frage kommt ja noch in den Ständerat. Dabei vergisst man zwei Dinge: Erstens: Die Mordtat wäre auch geschehen, wenn die Waffe registriert gewesen wäre. Zweitens: Man nenne mir den Kriminellen mit bösen Absichten, der seine Waffe registrieren lässt und vor Tatausübung um eine Waffentragbewilligung ersucht . Registrieren lassen würden ihre Waffen wohl nur jene Ehrlichen, die damit keinerlei böse Absichten verfolgen.

 

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