Rahmenverträge: Der Bundesrat und seine Falschaussagen

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Aus dem «Nebelspalter» vom 24.03.2026, ein interessanter Artikel von Dominik Feusi

Faktencheck zu den Verträgen mit der EU

Die Fakten: Der Bundesrat hat die Rahmenverträge ans Parlament geschickt. In der Medienmitteilung und an der Medienkonferenz sprach er sich für das Vertragspaket aus – mit Aussagen, die seinen eigenen Unterlagen widersprechen.

Warum es wichtig ist: Der Bundesrat ist gemäss Bundesverfassung zu sachlicher Information verpflichtet, damit die «freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe» gewährleistet sind (Art. 34, Abs. 2). Diesen Grundsatz verletzt er im EU-Dossier immer wieder. 

Wir haben die wichtigsten Aussagen unter die Lupe genommen:

«Mit dieser Vorlage will der Bundesrat den bewährten bilateralen Weg stabilisieren und zukunftsfähig machen.»

Der bilaterale Weg wurde nach der Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeschlagen. Weil die institutionelle Anbindung an die EU zu dieser Ablehnung geführt hatte, verzichtete man darauf. Die Schweiz vertröstete die EU auf später – und verwies auf das hängige Beitrittsgesuch. Ab 2008 war die EU damit nicht mehr einverstanden und forderte neue Verträge – mit einer Verpflichtung zur Rechtsübernahme und der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten durch den Gerichtshof der EU. Damit war der bilaterale Weg, die Alternative zur institutionellen Anbindung, zu Ende. Selbst der Bundesrat verzichtete bis vor Kurzem auf diese Bezeichnung. Für die EU sind die Abkommen «Assoziierungsverträge» nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU (Art. 217) – die Schweiz lehnt sich damit politisch an die EU an. 

Die Aussage ist falsch. 

Bundesrat Beat Jans: «Wir sichern unseren Zugang zum EU-Binnenmarkt und damit unseren Wohlstand.»

Der Zugang zum Binnenmarkt der EU ist durch das Freihandelsabkommen von 1972 gesichert. Dieses ist weder Teil der bilateralen Verträge noch der neu ausgehandelten Rahmenverträge. Das dort enthaltene Abkommen über die technischen Handelshemmnisse regelt lediglich die gegenseitige Anerkennung von Produktzulassungen – und dies auch nur in zwanzig im Anhang erwähnten Industriebranchen. Deshalb ist der Nutzen auch so gering – und hat mit dem «Wohlstand» nichts zu tun. 

Die Aussage ist falsch. 

«Ohne … [die] Abkommen würde der bilaterale Weg schrittweise an Substanz verlieren.»

Die EU droht seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 damit, das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse nicht zu aktualisieren. Neues EU-Recht würde im Anhang nicht mehr erwähnt, sogar dann nicht, wenn die Schweiz es in ihr Recht übernommen hätte. Im Falle der Medtech-Regulierung (zu Kosten von 525 Mio. Franken pro Jahr) machte die EU ernst. Seither müssen Produkte auch in der EU zugelassen werden, was jedoch billiger ist als in der Schweiz. Die Zusatzkosten sind deshalb gering. Gemäss bundesrätlicher Studie stehen höchstens 0,48 Prozent der Wirtschaftsleistung auf dem Spiel – in zwanzig Jahren und nur, wenn die EU tatsächlich das ganze Abkommen über die technischen Handelshemmnisse kündigt.

Die Aussage ist theoretisch richtig – aber unwahrscheinlich und wirtschaftlich kaum relevant. 

«Zudem sichert das Paket die Teilnahme an zentralen Forschungsprogrammen wie «Horizon Europe» und stärkt so den Innovationsstandort Schweiz.» 

Das Forschungsprogramm «Horizon Europe» läuft nur noch bis 2027. Es ist wahrscheinlich, dass wir bis dann noch nicht einmal über die Rahmenverträge abgestimmt haben. Das Staatssekretariat für Bildung bestätigt, dass die Rahmenverträge keine Garantie für eine Teilnahme am Folgeprogramm bieten. Bundespräsident Guy Parmelin unterstrich dies auch an der Medienkonferenz. Und er wies darauf hin, dass zahlreiche Länder bei den Programmen mitmachen, ohne dass sie so weitreichende Verträge mit der EU haben.

Die Aussage in der Medienmitteilung ist falsch.

Mit der Verpflichtung zur Übernahme von EU-Recht droht eine Machtverschiebung weg vom Bürger und Parlament hin zur Verwaltung. Bild: Keystone

«Gleichzeitig wahren sie (die Rahmenverträge, Anm. d. Red.) die institutionelle Unabhängigkeit des Landes.» 

Die Schweiz verpflichtet sich in allen neuen Verträgen zur Übernahme von EU-Recht, wenn es in den Geltungsbereich der Abkommen fällt. Dieser Geltungsbereich ist oft nicht abschliessend definiert – weshalb es zu Rechtsunsicherheit kommen dürfte, ob ein neuer Rechtsakt der EU übernommen werden muss oder nicht. In fünf von sieben Verträgen ist für die Rechtsübernahme das Integrationsverfahren vorgesehen. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft ans Parlament (S. 96, PDF) dazu, dass damit EU-Recht «allein durch ihre Übernahme in das Abkommen Teil der Schweizer Rechtsordnung» wird. Das heisst, die Institutionen in der Schweiz, vom Bundesrat über das Parlament bis zur Bevölkerung, spielen nur dann eine Rolle, wenn sich unsere Diplomaten in Brüssel gegen die Aufnahme in ein Abkommen wehren. Es droht eine Machtverschiebung hin zur Verwaltung. Das sehen auch andere so. 

Die Aussage ist falsch.

Bundesrat Beat Jans betont bei jeder Gelegenheit, dass nur Personen mit einem Arbeitsvertrag zuwandern dürfen – doch die Zahlen des Bundes sagen etwas anderes. Bild: Keystone

«[Das Paket] richtet die Personenfreizügigkeit weiterhin konsequent auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes aus.» 

Die Personenfreizügigkeit gilt nicht nur für Vollzeitarbeiter, sondern auch für Teilzeitangestellte und uneingeschränkt für alle Branchen, auch für solche, in denen es gar kein Bedürfnis für den Zuzug von Arbeitskräften gibt. Die Mehrheit der zugewanderten Arbeitskräfte wird nicht in Branchen angestellt, in denen ein Fachkräftemangel besteht – im Gegenteil. Es wandern Personen ein, obwohl es im Land Tausende Arbeitslose gäbe, die eine Stelle suchen. Hinzu kommt: Die Mehrheit der Zuwanderer (62 Prozent) kommt gar nicht zum Arbeiten in die Schweiz, sondern aus anderen Gründen.

Beat Jans: «Einwanderung in die Sozialwerke wird es nicht geben.»

Der Bundesrat hat eine Studie zu dieser Frage machen lassen, welche zeigt, dass der Anspruch auf Sozialhilfe für EU-Bürger deutlich ausgebaut wird. Die Untersuchung rechnet mit 3’000 bis 4’000 zusätzlichen Personen pro Jahr – und das ohne zu berücksichtigen, dass die Zuwanderung möglicherweise noch zunimmt, weil es mit dem neuen Freizügigkeitsabkommen noch einfacher wird, in die Schweiz zu kommen. Und ein Entzug der Aufenthaltsbewilligung ist nicht mehr möglich, weil die Schweiz die Unionsbürgerrichtlinie übernehmen muss. Gemäss Studie kostet das Kantone und Gemeinden pro Jahr 56 bis 74 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich.

Die Aussage ist falsch. 

Gemäss Bundessstudie drohen Tausende von zusätzlichen Sozialhilfeempfängern – der Bundesrat behauptet das Gegenteil. Symbolbild: Keystone

Beat Jans: «Wir sind überzeugt, dass der bilaterale Weg, insbesondere wegen der Personenfreizügigkeit ganz stark dazu beigetragen hat, dass die Schweiz besser dasteht als vor den Bilateralen.» 

Der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen ist gemäss bundesrätlicher Studie gering. Die Zunahme des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf hat sich seit der Einführung der Personenfreizügigkeit auf unter ein Prozent halbiert. Die Zuwanderung nützt vorwiegend den Zuwanderern und den grossen Firmen (Abb. 20, PDF), die sie in die Schweiz holen – bei der Bevölkerung kommt der Nutzen nicht an. Aber die Kosten für Mieten, Staus, Gesundheit, Schulen, Verkehrsinfrastruktur und Spitäler spüren sie sehr. Wer ein Haus besitzt, der profitiert: Wegen der Zuwanderung ist die Nachfrage gross, was die Preise steigen lässt. 

Die Aussage ist falsch.

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