Rahmen? Nein.

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Von der Weltwoche vom 12. Oktober 2017 das Editorial von Roger Köppel

Roger Köppel
Chef-Redaktor Weltwoche

 

Unternehmer und Manager aufgepasst: Euer Hausblatt NZZ liegt falsch. Der EU-Rahmenvertrag brächte der Schweiz weniger Rechtssicherheit.

Zurzeit ist es verräterisch still geworden um das Thema Schweiz–EU in Bern. Die ­Parteien schweigen, die Intellektuellen halten sich zurück. Auch der Bundesrat geht vom Gas. Eine seiner letzten Sitzungen wäre dem Thema «Rahmenvertrag» gewidmet gewesen, doch die Regierung zog es vor, das heisse Thema in die Zukunft zu verschieben. Man wartet nach dem vollzogenen Abgang von Didier Burk­halter auf den neuen Kollegen, Ignazio Cassis, dem die SVP freundlicherweise das Aussen­departement überlassen hat.

Was steckt hinter der EU-Flaute? Höhere Einsicht? Taktik? Es ist natürlich Taktik. Die SVP hat es immerhin geschafft, dass die Freunde ­einer institutionellen Anbindung der Schweiz an die EU vorsichtiger geworden sind. Selbst das Wort «Rahmenvertrag» ist ausser Mode. Der Bundesrat redet lieber von einem «Konsolidierungsvertrag». Die NZZ, schreibender Arm der EU-Anbinder, liefert eine neue Zuckerformel: «Koordinationsabkommen». Klar: Die Gegner der institutionellen Anbindung sollen mit ­Parfümwolken betäubt, mit Entwarnungen ein­gelullt werden.

Aufgepasst, es bleibt gefährlich. Das Rahmenabkommen ist nicht tot, es liegt höchstens in der Schublade. Der Bundesrat hat Angst, die Verhandlungen mit der drängelnden EU ab­zubrechen. Neo-Aussenminister Cassis war im SVP-Wahl-Hearing knallhart gegen die institutionelle Anbindung, in ersten Interviews nach der Wahl klang es butterweich. Ein parlamentarischer Vorstoss der SVP, die Einrahmung zu verbieten, fiel mit grosser Mehrheit durch. Fazit: In Bundesbern stolpern sie weiterhin in die EU.

Die folgenden Zeilen richten sich an die Wirtschaft: Der EU-Rahmen wäre nicht nur staatspolitischer Selbstmord, er wäre auch Gift für die Unternehmen. Es ist Irreführung, wenn die NZZ und die Bundesverwaltung behaupten, der Rahmenvertrag sei ein Konsolidierungs- oder gar ein Koordinationsabkommen. Der Rahmen würde die bilateralen Beziehungen Schweiz–EU nicht konsolidieren, sondern zerstören. Warum? Weil das einigermassen gleichberechtigte Vertragsverhältnis, das wir heute haben, in eine einseitige rechtliche Unterstellung der Schweiz unter das EU-Recht umgekehrt würde. Es wäre keine Koordination, sondern ein revolutionärer Totalumbau.

Vorneweg: Warum geht es der Schweiz wirtschaftlich besser? Weil bei uns die Direkt­betroffenen bestimmen. Die Schweiz kann für sich selber massgeschneidert die Regeln fest­legen, mit denen sie sich im weltweiten Wett­bewerb behaupten will. Sie kann flexibel auf Veränderungen reagieren. In einer schnell­lebigen und instabilen Zeit ist das ein enormer Vorteil. Die EU ist ein starrer, sturer Block.

Was sind die Fakten? Die EU will seit 2008 ­diesen Rahmenvertrag. Die Schweiz soll künftig automatisch europäisches Recht übernehmen. Dies würde nicht nur für die beiden bilateralen Pakete gelten, sondern für alle rund 200 Ver­träge, die wir mit der EU abgeschlossen haben. Es ginge um Zuwanderung, Landverkehr, Elektrizität, Landwirtschaft, Esswaren, Tierschutz, Besteuerung von Sparguthaben, Dienstleistungen und vieles mehr. Mit einem Rahmenabkommen könnte zum Beispiel die EU via Landverkehrsvertrag die Durchfahrtsgebühren der Neat einseitig senken, ohne dass die Schweiz mit­reden oder ihr Veto einlegen könnte.

Einmal abgesehen davon, dass dieser Rahmenvertrag die politische Entmündigung der Schweiz bedeuten würde, muss man sich auch die konkrete Umsetzung als extrem schwierig vorstellen. Die Frage lautet nämlich: Welche Teile der EU-Gesetzgebung sind für die Schweiz anwendbar und welche nicht? Die Abgrenzung wäre ein riesiges Problem. Auf dieses brisante Thema hat der liberale Zürcher Jurist Richard Wengle in seinem neuen Buch über das Rahmenabkommen überzeugend hingewiesen. Der Knackpunkt: Wer entscheidet, welches EU-­Gesetz am Ende auch für die Schweiz gilt? Nach heutigem Stand die EU, deren oberstes Gericht die Deutungshoheit hätte. Aus unternehmerischer Sicht verheerend: Niemand wüsste im ­Voraus, wie die EU-Richter im Einzelfall entscheiden würden. Wengle: «Die Folge sind jahre­lange Unsicherheiten und Streitigkeiten.»

Das ist ein wichtiger Punkt, denn die Befürworter des Rahmenabkommens, neben der NZZ vor allem die Linke, argumentieren damit, dass die institutionelle Anschraubung an die EU der Schweiz «mehr Rechtssicherheit» und «stabile Verhältnisse» brächte. Das behauptet auch der Bundesrat. Er arbeitet daran, die «automatische» Rechtsübernahme zugunsten einer «dynamischen» Rechtsübernahme für die Schweiz erträglicher zu machen. Das Gegenteil wäre der Fall.

Mit «dynamisch» ist gemeint, dass die Schweiz EU-Regeln, die sie nicht will, auf gesetzgeberischem Weg durch Volk und Parlament ablehnen könnte. Der Streit würde dann vor dem obersten EU-Gericht ausgehandelt, und am Ende hätte die EU das Recht, Sanktionen auszusprechen. Wer die genau festlegt und wie umfassend die sein sollen, ist noch Gegenstand von Verhandlungen. So aber, hofft der Bundesrat, wäre sowohl die Rechtssicherheit wie auch die schweizerische Unabhängigkeit «dynamisch» gewahrt.

Wengle zerzaust in seinem Buch diese Argumentation fulminant. Er zitiert dabei den Bundesrat selber: «Kann die Beschlussfassung nicht [. . .] erfolgen, dass die Änderungen zeitgleich anwendbar werden, so werden die Änderungen [. . .] vorläufig angewendet.» Die Schweiz müsste also vorläufig immer automatisch alle EU-­Regeln übernehmen. Allerdings wäre durch das «dynamische» Verfahren alles andere als klar, ob die Regeln auch langfristig gälten. Sollte sich die Schweiz in einem Streitverfahren gegen die EU durchsetzen, müssten die Unternehmen wieder auf die Schweizer Regeln umstellen. Wengle fasst es mit einem Börsianer-Bonmot zusammen: «Hin und her macht Taschen leer.»

Das Rahmenabkommen würde für die Schweiz also nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit bringen. Es würde uns faktisch zu einem Untertanengebiet der EU machen, ­ohne Mitsprache und Veto. Es wäre eine Frage der Zeit, bis nach der unbefriedigenden Einrahmung der Ruf nach einem EU-Vollbeitritt ertönte. Das wäre dann die endgültige Preisgabe der Schweiz. Wir würden unsere Demokratie und unsere Selbstbestimmung opfern. Die ­flexible Schweiz würde Teil der unbeweglichen EU. Das aber kann nicht unser Ernst sein.

 

Richard Wengle: Schweiz–EU. Das Rahmenabkommen als Stolperstein auf dem bilateralen Weg. Stämpfli.

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