Neue Finanzordnung: Nichts Neues – das übliche dauerhafte Provisorium
Editorial
Der Begriff „dauerhaftes Provisorium“ für die Charakterisierung der direkten Bundessteuer geht offenbar auf die ehemalige FDP-Ständerätin Vreni Spoerri-Tonaetti zurück, die diesen Ausdruck 1983 in einem Artikel in der Zeitschrift „Schweizer Monatshefte“ verwendete. Es ist ein paradoxer, aber zutreffender Begriff, um eine Steuer zu beschreiben, die in einer Notlage infolge des Ersten Weltkrieges als „Kriegssteuer“ eingeführt wurde, um vor allem den Verlust von mehr als der Hälfte der Zolleinnahmen zu kompensieren und die Kosten der Mobilmachung zu decken. Die Steuer wurde danach mittels eigens dazu bestimmter Bundesbeschlüsse beibehalten und umbenannt in „Landesverteidigungssteuer“ und danach in„direkte Bundessteuer“.
Es gilt hervorzuheben, dass gemäss Verfassung nur die Kantone berechtigt waren, direkte Einkommens- und Vermögenssteuern zu erheben, dem Bund verblieben nur die indirekten Steuern (in jener Zeit die Zolleinnahmen; die MWSt gab es damals noch nicht, und ihre Vorgängerin, die WUSt, wurde erst 1941 eingeführt.
Die Landesverteidigungssteuer geht auf das Jahr 1939 zurück, somit auch sie auf eine Kriegzeit, und sie wurde mittels Bundesratsbeschlusses im Rahmen des Vollmachtenregimes eingeführt. Weil aber nach dem Ende auch des Zweiten Weltkriegs die Bequemlichkeit, über eine sichere Einnahmequelle zu verfügen, nunmehr gewissermassen einher ging mit der Gewöhnung der Steuerzahler an die „provisorische“ Steuer, wurde die direkte Steuerpflicht – die nach dem Ende der Notlage insgesamt verfassungswidrig gewesen wäre – aufrechterhalten und 1958 sogar in der Verfassung verankert, wenngleich mit einer Übergangsklausel, welche deren Dauer beschränkte und deren Fortführung von neuerlichen Volksentscheiden abhängig machte, die dann auch alle 15 oder 20 Jahre regelmässig erfolgten, letztmals für die Periode 2007 – 2020.
Eine Proforma-Abstimmung….
Obschon das Volk eigentlich entscheiden könnte, die Fortführung der Erhebung der direkten Bundessteuer, oder heute auch der MWSt, nicht mehr zu verlängern, erscheint die Volksabstimmung wahrlich als Proforma-Operation, um eine Situation zu legalisieren, die man faktisch nicht ändern kann, ohne dass man dem Bund die nötigen Finanzen für sein Funktionieren vorenthält. Denn es ist klar, dass der Bundesverwaltung – sollten ihre beiden hauptsächlichsten Einnahmequellen (die direkte Bundessteuer und die MWSt) wegfallen – mehr oder weniger nur noch genügend Geld verbliebe für ihre Portospesen. Aber ist es deshalb wirklich absurd, NEIN zu stimmen ?
…die auch etwas verfassungswidrig erscheint
Ja, denn in gewisser Hinsicht ist die Abstimmung verfassungswidrig, weil die geforderte Einheit der Materie nicht gegeben ist. Denn in einem Aufwischen müssen wir über zwei Verfassungsartikel abstimmen; genau genommen sogar über deren drei, wenn man die Abschaffung der Biersteuer dazu zählt. Somit könnte ich – wenn ich die MWSt weiterführen und die direkte Bundessteuer abschaffen möchte – dies nicht tun, denn es geht um alles oder nichts. Aber es ist alles andere als neu, dass Bundesbern auf solcherlei Tricks zurück greift: Erinnern Sie sich noch daran, dass – als es 2009 darum ging, über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU-15 zu befinden – man gleichzeitig auch über deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien abstimmen musste ? Oder dass man 1980 in einer einzigen Abstimmung die Einführung des Gurtenobligatoriums mit der Helmtragpflicht für minderjährige Motorradfahrer verknüpfte ? Es gäbe viele weitere Beispiele.
Gleicherlei Absicht, gegenteiliger Entscheid ?
Trotz einigem Widerstand in den eigenen Reihen hat die SVP empfohlen, am 4. März zweimal ein JA einzulegen. Obschon die beiden Vorlagen bei einigem Überlegen viele Analogien aufweisen. Die Initianten von NO Billag werfen der SRG – meines Erachtens zu Recht – vor, ein unantastbarer links orientierter Moloch zu sein, der das Geld der Gebührenzahler verschwendet. Die Kritiker des Bundes – ich an allererster Front – werfen Bundesbern vor, vielleicht nicht gerade ein Moloch, aber jedenfalls ein kolossaler bürokratischer Apparat zu sein, der das Geld der Steuerzahler vor allem für eine von der Linken (und der EU) geforderte überrissene Sozialhilfepolitik verschwendet. Fast alle Befürworter und Gegner von NO Billag stimmen darin überein, dass die SRG redimensioniert werden muss. Die Kritiker, aber auch ein guter Teil der Befürworter von Bundesbern wünschen sich eine Redimensionierung des bürokratischen Apparats und der bundesstaatlichen (und wahrscheinlich auch kantonalen) Regelungsdichte. Alle sind einhellig der Ansicht, dass eine Kürzung der Einnahmen die SRG zu dieser Redimensionierung zwingen würde – die Gegner von NO Billag behaupten sogar, dass das Unternehmen schliessen müsste, aber dabei handelt es sich nur um reine Abstimmungspropaganda. Ebenso viele sind hinsichtlich des Bundes derselben Ansicht. Wo also liegt der Unterschied ? Warum ein JA zu NO Billag, aber auch ein JA zur Finanzordnung des Bundes? Man will es der SRG nicht mehr erlauben, unser Geld zu verschwenden – damit bin ich vollends einverstanden und habe bereits JA gestimmt – aber man erlaubt es gleichzeitig, dass Bundesbern Milliardensummen verschwendet für das Asylwesen, für Entwicklungshilfe, für „Kohäsionsmilliarden“ und anderen solchen Unsinn.
Einige Unterschiede gibt es
Erstens und vor allem: Auch wenn die SRG schliessen würde – was, wie gesagt, keinesfalls geschehen wird – könnten wir beruhigt weiterleben. Wenn die Eidgenossenschaft Bankrott ginge – eine ebenso, wenn nicht noch absurdere Hypothese – wären die Folgen zweifelsohne weitaus dramatischer einzuschätzen. Würde man der SRG die öffentlichen Gebühren verwehren, könnte sie sich in jedem Fall einen grösseres Stück vom Kuchen der Werbeeinnahmen abschneiden. Diese Möglichkeit besteht meines Erachtens für den Bund nicht. Schliesslich: Während die SRG auf dem freien Markt auch unter Beibehaltung einer gewissen Qualität zwecks Sicherung eines Teils ihrer Kundschaft vorweg durch einen Verzicht auf Unnützes ihre Kosten senken müsste, bin ich mir keineswegs sicher, dass Bundesbern am richtigen Orte sparen würde, namentlich nicht bei der Aussenpolitik, für die man von Seiten von Brüssel Applaus erntet (und Küsschen kriegt).
Somit wird man wohl weiterhin einmal mehr das Provisorische, d.h. das dauerhafte Provisorium zementieren.
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