Eine äusserst wichtige Initiative

Nov 30 • Deutsche Seite • 2225 Views • Commenti disabilitati su Eine äusserst wichtige Initiative

Eros N. Mellini

Eros N. Mellini

Die Volksinitiative „JA zum Schutz der Privatsphäre“

 

Am Dienstag 19. November wurde der Presse das kantonale Unterstützerkomitee für die Volksinitiative „Für den Schutz der Privatsphäre“ vorgestellt, dem die Präsidenten der SVP, der FDP, der CVP und der Koordinator der Lega dei Ticinesi angehören. Letzterer nahm wegen Unwohlseins an der Medienkonferenz nicht teil, hat aber auf telefonische Anfrage hin die Unterstützung der Lega zugesagt.

 

Diese Initiative ist umso nötiger angesichts der in den letzten Jahren immer häufiger feststellbaren systematischen Nachgiebigkeit Bundesberns gegenüber jeglichem ausländischen Druck. Unbestrittener massen ist eine starke Komponente dieses politischen Begehrens der Versuch, das zu retten was vom Bankgeheimnis noch übrig bleibt, d.h. die Vertraulichkeit der Finanzdaten der Bankkunden – ausgenommen, wie es übrigens stets war, im Falle eines allfälligen Strafverfahrens – dies zumindest im Hinblick auf die Schweizer Bürger und die in unserem Land niedergelassene Ausländer.

 

Grundlegend ist zu diesem Zweck die Aufrechterhaltung der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Wir erinnern daran, dass als Steuerhinterziehung die Nichtdeklaration von Einkommen verstanden wird (eine Übertretung administrativen Charakters, die mit Busse bestraft wird), während der viel schwerwiegendere Steuerbetrug die vorsätzlichen Handlung umfasst, die Steuerbehörde mittels falscher Angaben in der Steuererklärung und der Verschleierung von Daten zu betrügen (was ein Straftatbestand darstellt, der auch mit Freiheitsstrafen sanktioniert werden kann).

 

Mit dem bei uns in Kraft stehenden bewährten System hat sich zwischen Staat und Bürger ein grundsätzliches Vertrauensverhältnis herausgebildet, in welchem der Steuerpflichtige bis zum Beweis des Gegenteils nicht zum vorneherein als Steuerhinterzieher betrachtet wird. In der Tat obliegt es dem Bürger, von sich aus sein Einkommen zu deklarieren, auf dessen Basis der Staat von ihm die Steuern erhebt, und in der Regel ist der Schweizer Steuerpflichtige zumeist ehrlich. Was man hingegen nicht sagen kann von den umliegenden Staaten, in welchen die Bürger vorweg als potenzielle Betrüger betrachtet werden, was diese wahrscheinlich dann auch dazu verleitet, es auch wirklich zu sein.

 

Dies hat (Hand in Hand mit der überrissenen Geldgier von Fürsorgestaaten, die zwecks Eintreibung ihrer chronisch fehlender Mittel ihre Bürger bis zum Gehtnichtmehr auspressen) dazu geführt und führt dazu, dass – erstens – die  Bürger dieser Staaten nicht nur zur Steuerhinterziehung tendieren, sondern ihr schwer verdientes Geld ins Ausland in wohlwollendere Gestade transferieren, und dass – zweitens – ebendiese Staaten alles vorkehren, um die ihnen als zustehend betrachteten Gelder zurückzuholen. Dies, indem sie ihre Nase in die hintersten Schlupfwinkel der Privatsphäre ihrer Bürger stecken, manchmal sogar unter Anwendung illegaler Methoden wie der Hehlerei von gestohlener Bankdaten.

 

Das gegenwärtig in unserem Land in Kraft stehende System – mit unserem Bankkundengeheimnis – hat in der Schweiz stets sehr gute Resultate erzielt. Da unsere Steuerbelastung vergleichsweise eher moderat ist, ist es die Hinterziehung von Vermögen ebenso, und deshalb rechtfertigt sich gegenüber den Bürgern ein Schnüffelsystem nach dem Vorbild der anderen Staaten nicht.  

 

Wenn die anderen Staaten ein solches System für nötig halten, ist das ihre Sache. Aber die Schweiz muss sich deshalb nicht gezwungen fühlen, das gleiche zu tun.

Denn wenn wir uns sklavisch dem Geschehen im Ausland anpassen – zudem völlig unnötiger weise, angesichts unserer noch einigermassen guten Finanzlage – gefährden wir unsere Privatsphäre ernsthaft.

 

Einige Beispiele: Wie gesagt, füllt in der Schweiz der Steuerpflichtige seine Steuererklärung selber aus. Jedem kann dabei unbeabsichtigt ein Fehler unterlaufen. Deshalb gibt es in der Schweiz den Unterschied zwischen „Steuerhinterziehung“ und „Steuerbetrug“. Nun will allerdings der Bundesrat diese bewährte Unterscheidung aufheben. Die Folge ist: Die Behörden müssten, auch bei Vorliegen unbeabsichtigter Fehler, mit denselben strafrechtlichen Mitteln (Durchsuchungen, Verhaftungen, Aufhebung des Bankkundengeheimnisses) eingreifen wie in den Fällen von Steuerbetrug ! Dies würde der politischen Willkür Tür und Tor öffnen.

 

Wenn die Behörden Zugriff auf die Bankdaten der Bürgerinnen und Bürger erhalten, wird nicht nur das Bankgeheimnis in Frage gestellt. Aus den Kontoauszügen der Banken können viele Dinge herausgelesen werden, zum Beispiel wie teuer die letzte Autoreparatur war, welchen Arzt oder Zahnarzt die betreffende Person aufsucht, wie viel er für Medikamente in der Apotheke ausgegeben hat, wohin er zum Essen und Einkaufen geht. Ein solcher Kontroll- und Schnüffelstaat ist zutiefst antischweizerisch und muss im Interesse der Bürger bekämpft werden.

 

Der Schutz der Privatsphäre ist somit ein wichtiger Pfeiler unserer Freiheit. Die Volksinitiative „JA zum Schutz unserer Privatsphäre“ will der internationalen Tendenz zur totalen staatlichen Kontrolle aller Lebensbereiche, und somit einer Entwicklung in der Schweiz zum „gläsernen Bürger“, ein Ende setzen.

 

Die persönliche Freiheit ist der Garant des „Schweizer Erfolgsmodells“. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung. Beides sind Kernpunkte in unserem Land. Sie sorgen dafür, dass uns kein allmächtiger Staat bevormundet, und dass die Bürgerinnen und Bürger nicht zunehmend überwacht, verdächtigt und von Vorschriften, Kontrollen und Strafen aller Art überschwemmt werden.

 

Die Volksinitiative „JA zum Schutz der Privatsphäre“ ist also nicht auf das – allerdings sehr wichtige – Bankgeheimnis beschränkt, sondern es schützt uns – ohne dabei die Steuerbetrüger im Falle eines vorliegenden Verdachts einer schwerwiegenden Straftat zu schützen – vor übertriebenen und abnormen polizeilichen Eingriffen, welche staatlichen Behörden anderer Länder, die der berüchtigten CIA oder dem KGB in nichts nachstehen, erlaubt sind.

 

Wir laden Sie deshalb ein, diese Initiative zu unterzeichnen und unterzeichnen zu lassen. Die Unterlagen dazu können Sie herunterladen von www.privatsphaere-schuetzen.ch.

Comments are closed.

« »