Ein einzigartiger Pyrrhussieg
Die Durchsetzungsinitiative wurde abgelehnt: Damit droht der Täterschutz weiterhin wichtiger zu bleiben als der Opferschutz. Ist es das, was das Schweizer Volk wirklich wollte ? Hat nun die von den Initiativgegnern zu einer so genannten „Zivilgesellschaft“ hochstilisierte Mehrheit gewonnen ? Über wen denn ? Über die über 41 % der offenbar Unzivilisierten des Schweizer Volkes, die lediglich eines wollten: Dass schwer und chronisch kriminelle Ausländer ohne wenn und aber ausgewiesen werden ? Dieser Pyrrhussieg bedeutet allerdings keineswegs eine Niederlage für all jene, die JA gestimmt haben. Denn das Volk wurde durch die Initiative endlich deutlich auf die notorisch skandalöse Täterschutzmentalität unserer Gerichte aufmerksam gemacht und es wird diesen künftig sehr genau auf die Finger schauen. Dennoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack: Die zahlreichen Opfer der sehr grassierenden Ausländerkriminalität wurden in der gegnerischen Propaganda verhöhnt und quasi zu Tätern gemacht.
Nun, das Volk hat entschieden. Die Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer wurde gesamtschweizerisch mit 58,9 % verworfen. (Dort, wo die Ausländerkriminalität besonders weh tat, hat man sie zwar angenommen: im Tessin: mit 59,4 %). Damit wurde der klare Volksbeschluss von 2010 revidiert. Die Gründe sind klar: Die Stimmbürger haben sich leider durch eine gross angelegte, beispiellos verleumderische Einschüchterungskampagne dazu verleiten lassen, von ihrem 2010 getroffenen Volksentscheid abzurücken. Das ist zwar demokratisch zu akzeptieren. Dennoch erlaube ich mir einige Überlegungen dazu.
Die Gründe für die Ablehnung sind klar: Die beispiellos verleumderische und lügnerische gegnerische Angstpropaganda hat voll durchgeschlagen
Wegen der beispiellosen staatspolitischen Angstmacherei: Die Gewaltenteilung, das Verhältnismässigkeitsprinzip, ja der Rechtsstaat überhaupt würden ausgehebelt, die Schweiz ginge unter, hiess es. Das Gegenteil ist der Fall: Durchgesetzt wurde nun, dass Volk und Stände als Verfassungsgeber ausgehebelt werden. Entscheiden tut nun weiterhin einzig und alleine eine Handvoll europahöriger Lausanner Ayatollahs nach uneingeschränkt eigenen Interessen.
Wegen Lug und Trug mit so genannten „Bagatelldelikten“: Mal hätt’s der Diebstahl eines Apfels, mal einer Flasche Bier sein sollen, die zu einer Ausweisung führen würden. Eine dreiste Lüge. Zudem: Für die Sicherheit der Schweiz durchaus gravierende Straftaten wurden schlicht als „Bagatelldelikte“ abgetan. Die Opfer wird’s freuen !
Wegen der Nichtumsetzung und der angedrohte Nichtanwendung der Verfassungsbestimmung: Problematisch wurde es, weil Parlament und Richterschaft die Sache zum vorneherein boykottiert haben bzw. androhten, die neue Verfassungsbestimmung weiterhin so oder so nicht anwenden zu wollen. Die durchgeführte (verfassungswidrige) Arbeitsverweigerung des Parlaments (das die Täterschutzklausel entgegen dem Volkswillen in den Gesetzestext einfügte) und die angedrohte skandalöse Dienstverweigerung unserer Justiz („wir machen – Volkswille hin oder her – so oder so was WIR wollen !“) wurde als Druckmittel verwendet. Wozu denn noch Volksanstimmungen ?
Wegen skandalöser Propagandamittel: Dass die Gegner sich erniedrigten, die Initiative propagandistisch mit einem zum Nazi-Hakenkreuz verunstalteten Schweizer Kreuz zu bekämpfen, spricht Bände. Die sich selbst zur „Zivilgesellschaft“ ernannte Gegnerschaft hat kurzerhand 41 % des Schweizer Stimmvolkes zu Nazis erklärt, um damit ihren „Erfolg“ erzielen zu können !
Staatspolitische Probleme
Das Volk hat sich durch eine schändliche und diffamierende Einschüchterungs- und Lügenpropaganda zu seinem Entscheid verleiten lassen. So wie es damals mit der lügenhaften Schengen-Propaganda geschah (würde man heute über Schengen/Dublin abstimmen, käme es wohl anders heraus !). Das Volk hat schlicht aufgegeben. So wie beispielsweise auch damals bei der Einführung der Sommerzeit: Diese wurde seinerzeit vom Volk klar abgelehnt, aber dann kurz darauf dennoch eingeführt, weil das Referendum dagegen nicht mehr ergriffen wurde.
Daraus entstehen künftig gravierende staatspolitische Probleme. Wenn
Volksentscheide nach Belieben mit derart absolut unlauteren Mitteln manipuliert, ja geradezu missachtet und zunichte gemacht werden können, verspricht das wenig Gutes für die Zukunft. Es bedeutet ein Staatsbegräbnis III. Klasse für die direkte Demokratie. Ich wage mir gar nicht auszudenken, welche noch schlimmeren als die bereits heute angedrohten Horrorszenarien man aushecken wird, um den Volksbeschluss zur Masseneinwanderung rückgängig zu machen und um die Selbstbestimmungsinitiative (ausländische Richter sollen sich nicht über Schweizer Recht hinwegsetzen können) zu killen.
Ein einziges, aber sehr wichtiges Ziel hat die Durchsetzungsinitiative dennoch erreicht
Das Schweizer Volk wurde damit endlich deutlich auf die notorisch skandalöse Täterschutzmentalität unserer Gerichte aufmerksam gemacht. Wie nie zuvor wird man nun künftig den Richtern genau auf die Finger schauen, ob sie die ihnen zugesprochene Täterschutzklausel weiterhin praktisch als Regel anwenden oder eben nur – wie nunmehr gefordert – nur im äussersten Ausnahmefall.
Am meisten leid tun mir letzten Endes die Opfer krimineller Straftaten
Denn sie wurden in der Abstimmungsargumentation der Gegner schlicht verhöhnt. Die gross angelegte Gegenpropaganda der so genannten „zivilen Gesellschaft“ hat einzig an die Täter gedacht. Sie hat dadurch die Opfer zu Tätern gemacht. Die Opfer riskieren weiterhin, dass aus Gründen der politischen correctness bzw. auf ausländischen Druck hin gegenüber ausländischen Straftätern ungebührliche Milde gewaltet wird. Die Opfer werden sich riesig darüber freuen, den ausländischen Straftätern, von denen sie kurz zuvor bestohlen, ausgeraubt oder schon „nur“ zusammengeschlagen wurden, im Restaurant gleich neben dem Gerichtsgebäude bei eine Tasse Kaffee zu begegnen. Höhnisch lachen werden dann aber wohl nur die einen.
« Una vittoria di Pirro unica nel suo genere Ben presto le banconote saranno illegali »