Der 1. August: So wie 1291?

Lug 23 • Deutsche Seite, L'opinione, Prima Pagina • 664 Views • Commenti disabilitati su Der 1. August: So wie 1291?

Rolando Burkhard

Bald, am 1. August, feiern wir den 730. Geburtstag der Schweiz, unserer Eidgenossenschaft. Denn die legendäre Gründung erfolgte ja anfangs August 1291 auf der Rütliwiese. Das Datum ist allerdings umstritten. Einige (wenige) Historiker gehen von einem früheren Gründungsdatum aus (weil im Bundesbrief von 1291 von der Erneuerung eines älteren Bundes die Rede ist), die meisten Historiker bevorzugen dafür jüngere Daten. Etwa den 8.11.1307 (Wiederentdeckung des ursprünglichen Bundesbriefes), das Jahr 1803 (Mediationsakte Napoleons), 1815 (Wiener Kongress), oder dann den 12.9.1848 (erste Bundesverfassung; Übergang vom Staatenbund zum Bundesstaat). Und gewisse so genannte «Kulturschaffende» meinen sogar, die Schweiz existiere gar nicht (so der Artist Ben Vautier – «la Suisse n’existe pas!» – bei der Präsentation des Schweizer Pavillons bei der Weltausstellung in Sevilla im Jahre 1992).

Nun, ob die Schweiz tatsächlich haargenau am 1. August 1291 gegründet wurde oder etwas früher oder etwas später, ist eigentlich nebensächlich. Fakt ist, dass sie tatsächlich existiert (von einem nicht existierenden Land hätte der Kulturartist Vautier die Bundessubventionen für seine «Arbeiten» ja auch nicht erhalten!). Doch da sind dennoch einige Fragezeichen angebracht. Nicht punkto Existenz, sondern im Hinblick auf Gründungsgedanken, Zweckbestimmung und heutigem Selbstverständnis des Staates Schweiz. Da lohnt es sich, einmal den Wortlaut des Bundesbriefes von 1291 mit dem Wortlaut der Präambel der 1999 revidierten Bundesverfassung zu vergleichen. Die beiden Texte im Wortlaut finden sich im Anhang dieses Artikels.

Der Bundesbrief von 1291

Das Dokument präsentiert sich als Verteidigungsbündnis angesichts der „Arglist der Zeit“. Es atmet den damaligen Zeitgeist und beteuert die Abwehrbereitschaft der Talschaften gegenüber externen Bedrohungen und Gefahren. Die Wortwahl ist unmissverständlich: «…gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun», bzw. «…zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht».

Das Dokument unterstreicht weiter den Gedanken der Solidarität (unter Gleichgesinnten): «…einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb…zugesagt», bzw. «…hat jede Gemeinde der anderen Beistand…eidlich gelobt».

Insgesamt: Es ist eine Art Notverordnung (denn eine nach heutigen Standards nicht demokratisch legitimierte Akte; darüber gab es keine Abstimmung) zum gemeinsamen Selbstschutz vor äusserer oder nach innen getragener Bedrohung, mit stark ausgeprägten, ausschliesslich auf die Einheimischen bezogenen sozialen Elementen.

Die Präambel unserer Bundesverfassung 

Ganz anders lautet die heutige Bundesverfassung im Wortlaut der Präambel, die als «magna charta» für den Inhalt des ganzen Dokuments steht und somit durchaus mit dem Bundesbrief verglichen werden darf.

Nebst all den politisch korrekten Floskeln («im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben», oder «im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen» oder «dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohle der Schwachen», atmet der Text der Präambel den Zeitgeist der internationalistischen Solidarisierung: «…um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken…». Von gemeinsamer Gefahrenabwehr ist ausser dem verschämt diskret darin untergebrachten Begriff «Unabhängigkeit» keine Rede mehr.

Insgesamt: Es ist ein zwar demokratisch legitimierter, aber alles in allem schönfärberisch politisch korrekter floskelhafter unhelvetischer Text, der sich eher als Ingress für eine der vielen unverbindlichen UNO-Absichtserklärungen eignen würde.

Aus einem aus der Not geborenen Verteidigungsbündnis wurde ein wohlstandsverwöhntes Solidarisierungs-Wischiwaschi.        

Verbindendes und Trennendes zwischen den beiden Texten

Verbindendes gibt es wenig. Vielleicht die einleitende göttliche Bezugnahme (1291: „In Gottes Namen. Amen“; Heute: «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» (aber diese wurde wohl nur aus reiner political correctness übernommen). Die Zeiten seit 1291 haben sich zwar verändert, aber insgesamt bei weitem nicht so sehr, wie es man gerne wahrhaben möchte.

Trennendes gibt es vieles.  In der BV-Präambel fehlt jeglicher Bezug auf die den Bundesbrief begründende «Arglist der Zeit». Dies, als wären unsere heutigen Zeiten nicht ebenso bedrohlich wie einst. Nur haben die Bedrohungen sich verändert. Von aussen bestehen sie weiterhin, aber in anderer, nicht zwingend militärischer, sondern in politischer und wirtschaftlicher Form – und wie! Das wird völlig ausgeblendet. So fehlt denn in unserer heutigen «magna charta» als staatlichem Gründungszweck und heutigem Selbstverständnis ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Gefahrenabwehr. Substituiert wurde dies mit einem internationalen Solidarisierungsbekenntnis gegenüber einer Welt, die sich uns gegenüber nur dann sporadisch als solidarisch erwiesen hat, wenn es ihren eigenen Interessen diente.

Der soziale Aspekt der beiden Texte von 1291/2021 sei aber doch vergleichbar, wird man mir wohl jetzt entgegen halten. Falsch: Sozial wurde er einst verstanden und gelebt im Sinne von gegenseitiger Hilfe im Bedarfsfall unter gegenseitig solidarischen Eidgenossen und nicht wie heute als einseitige internationale und nationale sozialistische Umverteilungsstrategie. Zwischen sozial und sozialistisch, zwischen Solidarität und Solidarisierung, zwischen Prinzipientreue und dogmatischer Ideologie liegen Welten.

Es lebe der 1. August!

Trotz bzw. gerade wegen all meiner geäusserten Kritik rufe ich alle Schweizerinnen und Schweizer dazu auf, den 1. August als Geburtstag der Eidgenossenschaft ausgiebig zu feiern. Mein kritischer Vergleich zwischen dem Bundesbrief von 1291 und der heutigen Bundesverfassung möge dabei vielleicht einige Denkanstösse dafür bieten, unseren Nationalfeiertag mit etwas mehr Mut zur klar erklärten verteidigungswürdigen Eigenstaatlichkeit und etwas weniger mit derzeit politically korrekter sozialistisch-internationalistischer Ergebenheit zu begehen. Etwas mehr 1291 täte der heutigen Schweiz gut.

Rolando Burkhard

Der Bundesbrief von 1291

«In Gottes Namen Amen.

Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde. –

Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun. –

Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der anderen Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes (…).»

Die Präambel der revidierten Bundesverfassung vom 18.4.1999 (heutiger Stand)

«Im Namen Gottes des Allmächtigen!

Das Schweizer Volk und die Kantone,

in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,

im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,

im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,

im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,

geben sich folgende Verfassung:».

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