Ausländerkriminalität gibt es keine

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Rolando Burkhard

Jedenfalls keine, die bekannt gegeben werden darf. So will es die rot-grüne Stadtregierung von Zürich. Denn in den Polizeimeldungen über verübte Delikte dürfen die Nationalitäten der Straftäter nicht mehr genannt werden. D.h. genereller Heimatschutz für die rund 25% Ausländer, die in der Schweiz weit über 50% der Delikte begehen und im Alleingang unsere Gefängnisse praktisch auslasten.

Der Grund ? Mit der Nennung der Nationalität der ausländischen Kriminellen könnten allenfalls fremdenfeindliche Gefühle geschürt werden. Es werde dadurch suggeriert, alle Ausländer seien kriminell, und die Ausländer dürften ja ums Himmelsgottswillen nicht diskriminiert werden.

Dieser Entscheid wirft einige Fragen auf.

Warum gilt dieses dekretierte „Diskriminierungsverbot“ nur für Ausländer?

In den Polizeimeldungen werden in aller Regel auch viele andere Angaben gemacht, die als ebenso diskriminierend empfunden werden können:

  • Das Geschlecht der Täter: Zumeist wird hemmungslos gesagt, dass es sich beim Straftäter um einen Mann gehandelt habe (was ja zumeist auch zutrifft, aber dasselbe gilt auch für die unterdrückte Ausländerkriminalität). Somit werden sämtliche Männer als kriminell hingestellt und damit gegenüber den Frauen und all den neuerlich definierten „Zwischendurchs“ diskreditiert.
  • Das Alter der Täter: Sehr oft wird das hohe oder tiefe Alter der Straftäter speziell erwähnt, besonders bei schuldhaften Verkehrsunfällen: „82jähriger Rentner überfährt Kleinkind“ oder „19Jähriger mit 123 km/h innerorts geblitzt“. Es wird mit dem Communiqué suggeriert, ältere oder junge Autolenker seien besonders unvorsichtige oder rücksichtslose Autofahrer. Fazit: Eine krasse Diskriminierung all jener Alten und Jungen, die korrekt fahren.
  • Alkohol und Drogen: Praktisch immer wird in den Meldungen ausdrücklich erwähnt, dass der Täter bei Tatbegehung unter Alkoholeinfluss stand. Nichts ist dagegen einzuwenden, aber damit werden automatisch all jene Nicht-Täter stigmatisiert, die völlig legal ein Gläschen getrunken haben und korrekt gefahren sind. Nota bene: Bei den Gerichtsverhandlungen ist Alkoholkonsum am Steuer stets und immer strafverschärfend, Drogenkonsum gilt eher als strafmildernd !
  • Nennung von Berufen und Funktionen: In den Pressemeldungen aufgrund der Polizeicommuniqués werden zumeist die Berufe und Funktionen der Täter genannt, so etwa: „Buchhalter hat beim Grillieren Waldbrand entfacht“ oder „Kantonsrat hat Steuern hinterzogen“. Auch dies krasse Diskriminierungen von korrekt agierenden Berufsgruppen und Funktionsträgern.

Durchaus fraglich somit, warum die Nennung der Nationalität der Straftäter eine Diskriminierung darstellen sollte. Für wen denn?

Die Nationalität der Straftäter soll nicht mehr genannt werden dürfen, die SVP-Parteizugehörigkeit aber selbstverständlich immer

In den Medien lesen wir dann Titel wie: „SVP-Gemeinderat hat seine Ehefrau vergewaltigt“ oder ähnlich Skurriles. Bezeichnend nur, dass solcherlei Parteinennungen von den allermeist linken Medien immer nur dann gebracht werden, wenn es um die ungeliebte SVP geht. Titel wie „SP-Gemeinderat hinterzieht Steuern“ finden sich praktisch nirgendwo, denn das ist journalistisch weder besonders „sexy“ noch politisch erwünscht. Ausnahmen in den wenig verbliebenen nicht-linken Medien bestätigen die Regel.

Alles in allem: Eine gigantische mediale Manipulation

Mit den amtlichen Pressecommuniqués zumeist linksgrüner Regierungen und den darauf basierenden und angereicherten Pressemeldungen linker Medien (SRG inkl.) werden die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich manipuliert, ohne dass sie es gross merken. Rein Faktisches (wie etwa die überbordende Ausländerkriminalität) wird konsequent totgeschwiegen, hingegen „politisch Korrektes“ nach linkem Gusto in die Schlagzeilen gebracht.

Das mag möglicherweise mit ein Grund dafür sein, dass zunehmend mehr Leute der Billag-Gebühr der SRG immer skeptischer gegenüber stehen.

 

 

 

 

 

 

 

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