Staatskundeunterricht: Nach über 17 Jahren folgt nun der Schlussakt

Set 10 • Deutsche Seite, Prima Pagina • 1274 Views • Commenti disabilitati su Staatskundeunterricht: Nach über 17 Jahren folgt nun der Schlussakt

Eros N. Mellini

Editorial

Im Jahre 2000 haben die Tessiner Jungfreisinnigen eine generische Volksinitiative eingereicht mit dem Titel „Entdecken wir den Staatskundeunterricht in den Schulen neu“, die von über 10’000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben wurde. Erste logische Schlussfolgerung: Schon damals hat man im Ausbildungsprogramm das Manko eines Faches aufgezeigt, dem früher sein wichtiger Wert zukam. Ich erinnere mich sehr genau daran, dass in den Unterrichtsstunden während meiner Lehre – 1962-1964 – der Staatskundeunterricht ein eigenständiges Lehrfach war, mit Schlussnote im Schulzeugnis, und soweit ich mich erinnere war der Unterricht nicht darauf ausgerichtet, die Schüler auf eine bestimmte parteipolitische Linie zu bringen (dies geschah allenfalls nach dem unseligen 1968), sondern man erklärte einfach die Strukturen und Funktionsweisen des Staates auf all seinen Ebenen. Was man heute – hoffentlich erfolglos – als „“Erziehung zur Staatsbürgerschaft“ zu verstecken versucht, ist meines Erachtens eine heimtückische Gehirnwäsche zugunsten der linken Strömung, die sich leider zu guten Teilen im Lehrkader verbreitet hat. Die Jungfreisinnigen hatten damals erfolgreich ihre Initiative lanciert, unterschrieben von 11’365 gültigen Unterschriften, um die Unterrichtsstunde in Staatskunde wieder einzuführen, aber die Schulkommission bestritt sie als zu ineffizient und schlug als Alternative die Einfügung von Art. 23a im Schulgesetz vor, der lautet: „In den Scuole Medie, Medie Superiori e Professionali muss der Unterricht in Staatskunde und der Erziehung zur Staatsbürgerschaft gewährleistet sein. Die Ausbildungsprogramme, die Unterrichtsmethoden und die entsprechenden Beurteilungen werden durch die für die einzelnen Schultypen geltenden Reglemente festgelegt. Das Prinzip der Neutralität des Unterrichts muss garantiert sein.“. Die Junge FDP zog daraufhin – da sie arglos ihre Ziele für erreicht glaubte – ihre Initiative zurück und rechnete nicht mit der Arglist jener, die diese umzusetzen hatten und sie danach bitter enttäuschte.

Seither sind viele Jahre vergangen, aber wie aus einer Studie des SUPSI von 2012 resultiert, ist der Staatskundeunterricht alles andere als vollständig und befriedigend. Deshalb erfolgte die Lancierung der Volksinitiative „Für die Erziehung der Jungen zur Staatsbürgerschaft (Rechte und Pflichten)“ seitens eines Komitees von Bürgerinnen und Bürgern unter der Leitung des Unternehmers Alberto Siccardi, mit dem folgenden Wortlaut: „Die unterschriftsberechtigten Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass in den Scuole Medie, Medie Superiori e Professionali ein neues Schulfach eingeführt werde mit dem Titel ‚Unterricht in Staatskunde, Staatsbürgerschaft und Direkter Demokratie’, mit separatem Lehrprogramm und eigenen Schlussnoten; dieses Schulfach soll obligatorisch sein und soll mindestens zwei Stunden pro Monat unterrichtet werden; um die gesamthafte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht zu erhöhen und die entsprechenden Kosten zu vermeiden, schlägt man vor, die nötige Zeit vom Geschichtsunterricht abzuziehen“.

Parlamentarische Behandlung mit Hindernissen

Die innert kürzester Zeit mit 10’153 Unterschriften zustande gekommene Initiative stiess dann auf verschiedene, ihr in den Weg gelegte Hindernisse. Zuerst versuchte man seitens der Schulkommission, sie als ungültig zu erklären – was dann vom speziell mit der Untersuchung des Falles beauftragten Rechtsanwalt Pietro Crespi klar widerlegt wurde – danach folgte ein langes Seilziehen zwischen der Kommission und dem Initiativkomitee, um schliesslich mit einem akzeptablen Kompromiss zu enden (dem bestmöglichen auch aus der Sicht der Initianten). Praktisch würden die Begehren der Initiative gutgeheissen, ausser – wegen technischen Umsetzungsproblemen – für die Scuole Medie Superiori, in welchen das Fach modular neben anderen wichtigen Schulfächern unterrichtet würde.

Warum soll man abstimmen gehen ?

Somit stellte sich die Frage: Soll man die Initiative zurückziehen oder das Volk nochmals an die Urne zu rufen? Denn es handelt sich nicht mehr um den Wortlaut der Volksinitiative, sondern um den Text einer vom Grossen Rat beschlossenen Gesetzesrevision. Bei einen Rückzug der Initiative wäre nach Ablauf der Referendumsfrist (was von gewissen Schulkreisen bereits angekündigt wurde) das Gesetz bereits automatisch in Kraft getreten. Im Initiativkomitee hat man einlänglich darüber beraten, aber am Schluss hat sich der Entscheid durchgesetzt, nochmals vor das Volk zu treten. Dies mit der folgenden Begründung:

  1. Obschon der vorgeschlagene Text von den Initianten als befriedigend und unterstützenswert betrachtet werden kann, erfüllt er die Forderungen der Initianten nicht vollends. Es ist hier ähnlich wie bei den Verfahren zu Gemeindefusionen: Wenn ein Projekt von einigen Gemeinden zurückgewiesen wird, fordert man die zustimmenden Gemeinden auf, für ein redimensioniertes Projekt zu stimmen. So hat man es denn für richtig erachtet, dass das Stimmvolk sich zum ausgehandelten Kompromiss über das Schulgesetz ausspreche.
  2. Angeregt durch die Nichtanwendung des Artikels 23a nach dem Rückzug der Initiative der Jungen FDP wollte man der neuen Gesetzesrevision mittels eines Volksentscheides mehr Durchschlagskraft verschaffen. Denn ein nur vom Grossen Rat beschlossenes Gesetz kann mit nachträglichen Anträgen ohne weiteres modifiziert werden, während es für einen Parlamentarier schwieriger sein sollte, den Volkswillen zu missachten und danach Stimmen für seine Wiederwahl zu erhalten.
  3. Wir sind davon überzeugt, dass das Volk grossmehrheitlich die Wiedereinführung des Staatskundeunterrichts als Schulfach wünscht, somit haben wir keinerlei Angst vor dem Volksentscheid. Es beunruhigt uns keineswegs, dass wir dadurch unseren Gegnern das Sammeln der nötigen Unterschriften für ein Referendum erspart haben.

Die Opposition der classe „eletta“

Natürlich haben die Reaktionen jener, welche die Lehrer als privilegierte und unantastbare Kaste betrachten, nicht auf sich warten lassen. Gottseidank gehören nicht sämtliche Lehrer dazu, im Gegenteil. Es wäre interessant zu erfahren, wie viele von ihnen bei der geheimen Urnenabstimmung dem Gesetzestext zustimmen werden. Dies zum Trotz jener Leute, die zusammengeschlossen unter der „Associazione ticinese degli insegnanti di storia“ (der Vereinigung der Geschichtslehrer) sich anmassen, Wortführer für sämtliche Lehrkräfte zu sein und Opposition gegen die Gesetzesrevision machen. Dies mit der Begründung, dass die Staatskunde bereits im Rahmen des Fachs „Geschichte und Staatskunde“ unterrichtet werde, dass die Forderung für den von der Initiative verlangten Unterricht lediglich wortklauberisch- faktenwisserisch und unnötig sei, dass ein solcher Unterricht dem Geschichtsunterricht Lehrstunden entziehe, und dass die Sache schliesslich eine teure Ausbildung bzw. spezifische Lehrberechtigung für die Lehrkräfte bedinge. Ich erlaube mir, zu diesen hysterischen und wenig ausgewogenen Behauptungen einige Widersprüche aufzuzeigen:

Erstens und vor allem kann kein Lehrfach ohne faktenwisserische Komponente auskommen. So lernet man denn etwa ohne Grundkenntnisse in Grammatik, Syntax und Orthographie kein Italienisch, und ohne die Grundkenntnisse der Mathematik lässt sich kein rechnerisches oder algebraisches Problem lösen. Wie will man somit ohne Grundkenntnisse über Struktur und Funktionsweise des Staates die politische Teilnahme erlernen resp. (für jene, die dies wollen) Führungseigenschaften für die Übernahme von politischen Ämtern fördern ?

Die Staatskunde werde bereits im Schulfach „Geschichte und Staatskunde“ unterrichtet? Aber wie sollte dann, wenn’s so sein sollte, die Staatskunde dem Geschichtsunterricht Unterrichtsstunden entziehen? Dieses Argument ist ein klarer Beweis dafür, dass heutzutage der Staatskundeunterricht gar nicht stattfindet, denn sonst würde die Trennung der beiden Fächer keinen Unterschied bedeuten. In wenigen Worten zusammengefasst: Wenn man von den zwei Stunden Geschichte/Staatskunde bereits heute die eine für letzteres Fach einsetzen würde (was aber nicht der Fall ist) würde nichts geändert; wenn man hingegen dem Geschichtsunterricht angeblich eine Lehrstunde „entzieht“, dann soll mir mal jemand erklären, wo und wann im gesamten heutigen Lehrplan der Staatskundeunterricht stattfindet.

Ebenso erscheint mir die angeblich nötige und voraussichtlich teure Forderung nach einer Spezialausbildung der Lehrkräfte für die „neue“ Materie Staatskunde anmassend. Was soll denn daran „neu“ sein? Wurde denn nicht gesagt, dass dieses Fach bereits zusammen mit der Geschichte unterrichtet werde? Wenn dem so sein sollte stellt sich die Frage, über welche Ausbildung und/oder Befähigung heute die Geschichtslehrer verfügen, um Staatskundeunterricht zu erteilen. Und eine letzte Frage: Warum heisst eure Vereinigung denn „Associazione ticinese degli insegnanti di storia“ (der Geschichtslehrer) und nicht „Associazione ticinese degli insegnanti di storia e CIVICA“ (der Geschichts- und STAATSKUNDE-lehrer) ?

Aus den genannten Gründen sollte man bei der Abstimmung über die Änderung des Schulgesetzes am 24. September ein JA einlegen!

Comments are closed.

« »