Kapitulation auf Raten ?
Eine Kapitulation ist eine einseitige Unterwerfungserklärung. Sie signalisiert die Bereitschaft, keinen Widerstand mehr leisten zu wollen. Sie erfolgt, wenn eine Seite geschlagen ist und vom Gegner diktierte Waffenstillstandsbedingungen annehmen muss. Die Schweiz befindet sich derzeit in einem fortlaufenden Kapitulationsprozess: Nicht militärisch, aber im Politik-, Wirtschafts-, Finanz- und Justizbereich. Ist dies nötig, ja gar unabwendbar ?
Kapitulationserklärungen unterschreiben kriegführende Staaten dann, wenn jeder militärische Widerstand infolge Erschöpfung der Mittel oder allzu grosser künftiger Verluste hoffnungslos erscheint. Sie werden zwischen den kriegführenden Staaten ausgehandelt (bedingte Kapitulation) oder von der siegreichen Kriegspartei de facto dem Verlierer diktiert (bedingungslose Kapitulation; dabei wird traditionell ausser der militärischen Kapitulation auch die staatspolitische Kapitulation vollzogen).
Die Schweiz ist derzeit in verschiedene Abwehrkriege involviert; sie sind nicht militärischer, sondern politischer, wirtschaftlicher, finanzieller und juristischer Natur. Der Ausgang dieser Kriege ist in jeder Hinsicht offen, denn unsere Abwehrkräfte sind völlig intakt: Wir verfügen politisch über ein starkes direkt-demokratisches politisches System, um das uns die ganze Welt beneidet. Wir haben eine wirtschaftliche Effizienz und eine Währungsstabilität, die weltweit seinesgleichen sucht. Und unser Justizsystem bedarf keinerlei Belehrungen von irgend einem anderen Staat oder einer internationalen Organisation.
Dennoch treffen derzeit bei uns fast im Wochentakt neue, praktisch unterschriftsreife und kaum noch verhandelbare Kapitulationsvorgaben seitens von gegen uns in einen politischen, wirtschaftlichen, finanziellen und juristischen Angriffskrieg involvierten Staaten/Organisationen ein. Dies in Form eigentlicher Diktate, und mit Hinweis darauf, dass wir im Falle einer Verweigerung der bedingungslosen Kapitulation rettungslos verloren wären.
Bei Lichte betrachtet müssen sämtliche der Absender dieser Kapitulationsvorgaben vielmehr um ihre eigene Rettung bangen. Denn sie sind in selbstverschuldete Kriege gegen sich selber und gegen nichtschweizerische Gegner involviert, die sie über kurz oder lang verlieren werden. Und so sind ihre Kriegserklärungen und die an die Schweiz gerichteten Kapitulationsdiktate nichts weiter als ein Versuch, von eigenen Problemen abzulenken – dadurch, dass man die Schweiz, mangels besseren Argumenten und auch aus einer Neidhaltung heraus, an den Pranger stellt. Ganz nach dem Prinzip: Angriff ist die beste Verteidigung. Doch in medias res: Wer sind denn die gegen uns kriegführenden Staaten und Organisationen ?
„Widerstand ist zwecklos“, sagt uns der EU-Kommissar
Dass die EU der Schweiz für die Fortführung der ausgehandelten und künftigen bilateralen Verträge eine „institutionelle Einbindung“, d.h. die totale Übernahme bestehenden und jedes künftigen EU-Rechts vorschreiben will, ist bekannt. Das wäre für uns ein weiterer Schritt in die rechtliche und politische Abhängigkeit der Schweiz von der EU, mithin eine politische Kapitulation.
Zur Spitze trieb es diesbezüglich unlängst EU-Kommissar Semeta (Litauen) bei seinem Besuch in Bern. Ultimativ forderte er von der Schweiz, für Steuerfragen zwingend den (in der EU noch längst nicht eingeführten) automatischen Informationsaustausch (AIA) zu übernehmen. Das will er subito, denn sonst drohe uns der Untergang. Von einem als Gegengeschäft vorgeschlagenen Marktzugang unserer Banken in der EU und von einer Lösung für die Bereinigung von deren „Altlasten“ wollte er nichts wissen. Das kommt einer ultimativen Forderung einer „bedingungslosen“ und nicht mehr nur einer „bedingten“ wirtschaftlichen Kapitulation“ gleich.
Wer solches von uns verlangt, vertritt die „Regierung“ einer politisch, wirtschaftlich und finanziell konkursiten Staatengemeinschaft (EU), und sein Diktat richtet sich an den derzeit politisch, wirtschaftlich und finanziell wohl solidesten Staat dieser Welt. Auf solcherlei Geschrei überhaupt einzutreten, wäre grundfalsch. Leider hat sich unsere Regierung in Umkehr all ihrer vorherigen Beschlüsse zu einem international einzuführenden AIA (im Rahmen der OECD) bereit erklärt, damit kapituliert, aber zumindest – mit dem Segen des Parlaments – die bedingungslose zu einer bedingten Kapitulation hinunterdividiert.
„Lex USA“: Vogel friss, oder stirb !
Ebenso arrogant als einseitige bedingungslose Kapitulationsforderung formuliert, präsentierte sich das US-„Programm“ zur Beilegung des Steuerstreits wegen unseren Banken. Es ist schon erstaunlich, wie sich eine US-Verwaltungsstelle anmasst, durch unser eidgenössisches Parlament Schweizer Recht ausser Kraft setzen zu lassen. Man hat’s gottlob nicht getan und die ultimative Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation mittels einer „Erklärung“ zu einer bedingten verwurstelt.
Wer dies forderte – de facto die US-Regierung – steckt selber in grossen „troubles“. Die USA sind sowohl intern wie auch international stark überschuldet, verlieren im weltweiten Wirtschaftskrieg gegenüber Asien fortlaufend an Gewicht und senden Kapitulationsurkunden dorthin, wo man noch am ehesten hofft, dass man sie auch ernst nimmt – beispielsweise an die solide und international solidarische Schweiz.
Fremde Richter haben bei uns das Sagen !
Etwas im Verborgenen – aber nicht minder wichtig – spielt sich das Geschehen im Justizbereich ab. Die Schweiz übernimmt fortlaufend unkritisch ausländisch diktiertes Richterrecht und macht dieses zu seinem eigenen. Unser Justizsystem kapituliert nun auch vor nicht zwingendem Völkerrecht. So etwa in sklavischer Befolgung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR (Strassburg) in EMRK-Fragen. So dürfen beispielsweise hier getroffene Beschlüsse zur Ausweisung von schwerstkriminellen Ausländern nicht vollzogen werden. Dabei gibt es weltweit kaum einen anderen Staat wie die Schweiz, wo die Menschenrecht dermassen strikte eingehalten werden.
Wer solches verfügt, sind die abgehobenen, fernab jeglicher Realität urteilenden Richter des EGMR. Innerhalt der EU werden sie längst kritisiert und belächelt, zumeist aber einfach ignoriert. Ausser der Schweiz hält sich kaum ein anderer Staat dermassen strikt an deren absurden Urteile. Wir hingegen kapitulieren bedingungslos vor jeglichem fremden Richterrecht.
Man mag gar nicht darüber nachdenken, was eine Unterwerfung der Schweiz unter den Europäischen Gerichtshof (EuGH; Luxemburg) in Streitfragen betreffend unsere Beziehungen zur EU zur Folge hätte. Der EuGH ist berüchtigt für seine juristisch nicht haltbaren, stets der Politik der EU-Kommission folgenden Urteile. Sollen wir denn auch davor bedingungslos kapitulieren, wie gewisse Leute hier meinen ?
Kapitulation denn überhaupt nötig ?
Muss die Schweiz denn wirklich, Zug um Zug, aus ihrer relativen Position der Stärke heraus, im Polit-, Wirtschafts- und Finanzbereich gleich überall und integral kapitulieren ? Und dies nur allzu oft bedingungslos ? Leider tut sie es nur allzu gerne und allzu oft, wenn auch auf Raten.
Früher pflegte ein mutiger General der unterlegenen Armee mit angeschossenem Auge und amputiertem Bein erst dann und widerwillig in Kapitulationsverhandlungen zu treten oder gar eine ihm diktierte Kapitulationserklärung zu unterzeichnen, wenn’s anders wirklich nicht mehr ging. Heute treten wir als völlig intakte Schweiz bei noch völlig offenem Kriegsausgang in höchst präjudizielle Kapitulationsverhandlungen, bei denen jedes unserer Worte eines möglichen Nachgebens zum Nennwert genommen wird.
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