Ein Bundesamt für Justiz, zwei Meinungen

Die Juristen des Bundes wollten das Schengen/Dublin-Abkommen dem Ständemehr unterstellen. Bei den EU-Verträgen machen sie das Gegenteil – und halten das alte Gutachten unter Verschluss.
Einmal im Leben Bundesrat sein, zumindest für eine Pressekonferenz: Michael Schöll hat sich diesen Traum vor drei Wochen erfüllt. Der Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ) sass oben am Pult, auf derselben Stufe wie Bundesrat Ignazio Cassis, der federführende Vorsteher des Aussendepartements (EDA), sowie dessen Staatssekretär Alexandre Fasel.
Schöll sollte eigentlich das formal-juristische Vorgehen erläutern, wie das Parlament und schliesslich das Stimmvolk über die EU-Verträge befinden werden. Stattdessen bestimmte er die politischen Narrative der Fragerunde. Der Chefbeamte aus dem als unterklassig verschrienen Justizdepartement (EJPD) führte plötzlich die Botschafter und den Bundesrat aus dem vermeintlich weltmännischen EDA.
Bundesrat Schöll – eine weitere Farce
Er lobte ungefragt das Verhandlungsteam von Chefunterhändler Patric Franzen (der eine Stufe unter ihm sass) und warf in aller Öffentlichkeit, noch während der Unterschriftensammlung, den Initianten der EU-kritischen Kompass-Initiative vor, einen unqualifizierten Initiativtext vorzulegen. Bundesrat Schöll – eine weitere Farce in diesem jungen und doch schon so absurden Schauspiel rund um die EU-Verträge.
Eigentlich hätte Cassis der Bevölkerung erklären sollen, warum es aus der – politischen – Sicht von vier Bundesräten, neben ihm die beiden SP-Vertreter Beat Jans und Elisabeth Baume-Schneider sowie Mitte-Mann Martin Pfister, kein doppeltes Mehr (Volks- und Ständemehr) brauche, um die für das Land existenzielle Frage zu klären, nämlich: Wer bestimmt künftig über die kritische Infrastruktur wie das Schienennetz, die Energiesicherheit oder über die Zuwanderung – das Schweizervolk und die Kantone oder Beamte in Brüssel sowie Richter in Luxemburg?
Cassis machte in seiner ihm eigenen Unverblümtheit deutlich, dass die Mini-Mehrheit der Landesregierung die Kantone bewusst ausschalten will, um so die Hürde zu senken und die Verträge ins Ziel zu bringen. Es sei klar, dass dabei «politisch-taktische Überlegungen» eine Rolle gespielt hätten, gestand Cassis ein. Ebenso sei klar, dass die Verträge mit einem doppelten Mehr «viel stärker» abgestützt wären. Einer der wenigen ehrlichen Momente des Aussenministers – der sich zuletzt von den EU-Turbos in seinem Departement, seiner FDP und vor allem von den Linken aufschwatzen liess, mit dem Entscheid gegen das doppelte Mehr jetzt schleunigst Nägel mit Köpfen zu machen, zumal das EU-Momentum gerade wieder günstiger sei, nachdem US-Präsident Donald J. Trump die Welt in seinen ersten hundert Tagen im Amt kräftig durchgeschüttelt hat.
Angesichts der «angespannten geopolitischen Lage» seien Beziehungen zur EU unabdingbar, um den Wohlstand im Land zu sichern, sagte Cassis. Zur Erinnerung: Deutschland befindet sich im dritten Rezessionsjahr, Frankreich ist faktisch bankrott, die Wachstumsprognose für die Eurozone wurde für das laufende Jahr soeben deutlich nach unten korrigiert. Dem mit Steuergeldern finanzierten Spitzenbeamten Schöll kann das alles freilich egal sein.
Er verstieg sich bei der Pressekonferenz ungefragt zur Aussage, die dynamische Rechtsübernahme, an der das Rahmenabkommen 2021 noch gescheitert war, stehe in keinem Spannungsverhältnis mit der hiesigen Verfassung und den Institutionen. Der Mechanismus, wonach das Schweizer Stimmvolk und die Kantone künftig über die Einführung von EU-Recht nur noch unter dem ständigen Vorbehalt von Sanktionen abstimmen dürfen, steht laut Schöll «im Einklang» mit der Bundesverfassung. Ist unter diesen Bedingungen, diesem Herrschaftsverhältnis, die «freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe» in der Schweiz noch geschützt, wie es die Bundesverfassung in Artikel 34 festhält? Das wäre doch eine interessante Fragestellung für ein BJ-Gutachten.
«Natürlich verfassungswidrig»
Wie brisant solche sein können, zeigt eine weitere Episode. Dasselbe Bundesamt für Justiz, das im vergangenen Jahr – also noch vor Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU – bereits in einem Gutachten festhielt, dass es für die EU-Verträge kein Ständemehr brauchen werde, kam beim Schengen/Dublin-Abkommen noch zu einem ganz anderen Schluss. Damals, vor etwas mehr als zwanzig Jahren, schlug die Behörde dem Bundesrat vor, die Abstimmung zu den Bilateralen II dem doppelten Mehr zu unterstellen. Dies geht aus dem entsprechenden Antrag des Bundesamts für Justiz vom 4. Juni 2004 hervor, den das Amt auf Anfrage der Weltwoche öffentlich gemacht hat.
Dies zeigt zum einen, dass das BJ mitnichten die unabhängige Instanz ist, das «rechtliche Gewissen der Bundesverwaltung», als das Direktor Schöll sich und die Behörde gerne sieht. Gutachten können je nach Auftraggeber unterschiedlich ausfallen, in diesem Fall komplett gegenteilig. Sowohl Schengen/Dublin wie auch die EU-Verträge sehen eine dynamische Rechtsübernahme vor. Unter Justizminister Christoph Blocher, dem EU-Kritiker der SVP, kam das BJ 2004 zum Schluss, die Bilateralen II mit Schengen/Dublin seien dem doppelten Mehr zu unterstellen. Unter Justizminister Beat Jans, dem EU-Turbo der SP, ist das Ständemehr für Schöll und Co. bei den heutigen EU-Abkommen plötzlich undenkbar. «Ich war selbst überrascht, wie klar das Ergebnis unserer Analyse ist», sagte er in einem Interview mit der NZZ.
Zum anderen macht der Vorgang deutlich, dass es sich bei der Frage über das Ständemehr bei dermassen weitreichenden Vorlagen um eine politische Frage handelt. Blocher wurde bei Schengen/Dublin von seinen Bundesratskollegen, allen voran von der federführenden Aussenministerin Micheline Calmy-Rey (SP) sowie von Wirtschaftsminister Joseph Deiss (CVP), überstimmt. Die Vorarbeit von Jans und Schöll hingegen wurde vom EDA und von der Classe politique frenetisch beklatscht. EU-Aktivist Eric Nussbaumer schrieb – noch im Amt als Nationalratspräsident –, dass das Ständemehr ein «Irrläufer» sei. «Es ist politisch von den Nein-Sagern erwünscht, aber natürlich verfassungswidrig!» Hört, hört. Die Verfemungskampagne von Nussbaumer und Co. gegen die EU-Skeptiker fällt dermassen schrill aus, auch weil sie ihre eigene Haltung durch das BJ-Gutachten «objektiviert» sehen, die Befürworter der Verträge sehen sich dadurch «im Recht».
Schengen wäre am Ständemehr gescheitert
Politisch brisant dabei ist, dass die vier Bundesräte und Schöll das Canceln der Kantone nun vor allem mit dem Entscheid bei Schengen/Dublin begründen. Der Bundesrat sei damals zum Schluss gelangt, dass bereits die Bilateralen II «zu keiner tiefgreifenden Änderung» des Staatswesens geführt hätten und «die verfassungsmässige Ordnung» nicht tangiert worden wäre. Deshalb brauche es auch heute kein Ständemehr, referierte Schöll bei der Pressekonferenz.
Das stimmt natürlich, der damalige Bundesrat hat es politisch so entschieden. Aber wie hat das damalige BJ seinen Antrag begründet, Schengen/Dublin auch dem Ständemehr zu unterstellen? Das heutige BJ unter Direktor Schöll verweist auf das Amtsgeheimnis bei Bundesratsgeschäften und behält die juristischen Erwägungen, die seine Vorgänger anstellten, unter Verschluss. Eine weitere fragwürdige Handlung im Geheimkult, nachdem die EU-Verträge zunächst nur die Befürworter sichten durften. Gleichzeitig bleibt die Erkenntnis, dass die BJ-Beamten im Sinne ihres politisch legitimierten Vorstehers handeln. Oder: ein Bundesamt für Justiz, zwei Meinungen.
Heute lachen sie sich in Berlin und in Rom ins Fäustchen, wenn sich nur noch die Schweiz unter Jans und Schöll peinlich genau an das Schengen/Dublin-Abkommen halten. Wegen des Abkommens sieht sich der Bundesrat nun auch noch verpflichtet, künftig vermehrt Asylanten aufzunehmen oder dann tief in die Tasche der Steuerzahler zu greifen, um die EU-Aussengrenzen zu befestigen – obwohl dieser sogenannte «Solidaritätsmechanismus» für die Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat eben genau nicht verbindlich ist. Zudem kosten Schengen/Dublin viel mehr, als es der Bundesrat vor zwanzig Jahren versprochen hatte. Die Vorlage hat damals die Hürde des einfachen Volksmehrs genommen, hätte sich das BJ unter Blocher durchgesetzt, wäre sie am Ständemehr gescheitert.
« Un Ufficio federale di giustizia, due opinioni Dai comuni »
