Das wie üblich unwürdige Lügengebilde

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Eros N. Mellini

Eros N. Mellini

Editorial

 

Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“

 

Wie 1992, als es um den Beitritt der Schweiz zum EWR ging, wird die SVP als einzige schweizerische Partei am 9. Februar 2014 gegen eine unglückselige Einwanderungspolitik ankämpfen, welche den gesamten Wohlstand  in den Dreck zieht, den unser Land sich in vielen Jahren kluger Führung erschaffen hat. Natürlich wurde die Kriegsmaschinerie der Allianz zwischen EU-beitrittsbefürwortenden Politikern und skrupellosen Unternehmern, die einzig und alleine auf die Reduktion ihrer Produktionskosten aus sind, bereits in Gang gesetzt. Genau wie 1992 malt man für den Fall einer Rückkehr zu einer vernünftigen Kontingentsregelung und zu Höchstzahlen im Hinblick auf die Einwanderung Katastrophenszenarien an die Wand, ungeachtet der Tatsache, dass diese gleichen Szenarien vor 21 Jahren für den Fall eines NEINS zum EWR nicht eingetreten sind; im Gegenteil:  Eben gerade weil die Schweiz ihre Geschicke autonom bestimmen konnte, wurde die Schweiz zum Land mit dem höchsten Wirtschaftswachstum der letzten 20 Jahre. Die üblichen tendenziösen Meinungsumfragen sagen ein Nein von 54 % voraus und vergessen dabei, dass auch 1992 dem Referendum gegen den EWR in den Umfragen keine Chance eingeräumt wurde, so dass einige Leute es bedauerten, nicht vorher aktiv geworden zu sein.

 

Es ist jedenfalls schlichtweg skandalös – und zudem idiotisch – in welcher Weise man Behauptungen ins Feld führt, die sich in der Zwischenzeit, angesichts der Endjahreszahlen des Bundesamtes für Statistik und des Bundesamtes für Migration, als klare Lügen erwiesen haben. Doch schauen wir uns einige dieser Behauptungen einmal etwas genauer an.

 

Die Schweiz benötigt den freien Personenverkehr mit der EU, um hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu erhalten

 

Nichts ist falscher als das. Erstens unterliegt kein Land irgendwelchen zusätzlichen Beschränkungen der Einwanderung als der sich selbst gesetzten. Anders gesagt: Wenn die Schweiz eine gewisse Anzahl Ingenieure in einem bestimmten Fachbereich benötigt, kann sie diese jederzeit im Ausland rekrutieren; zudem kann man sich fragen, warum man sie ausschliesslich in der Europäischen Union suchen sollte. Wenn schon ist es hingegen richtig – und das ist genau das, was die Initiative verlangt – dass der Arbeitgeber – bevor er Bewilligungen erhält – abzuklären hat, dass das das von ihm benötigte Personal nicht bereits hierzulande verfügbar ist. Zweitens – und hier spielen die Statistiken eine Rolle – ist es erwiesen, dass 2012 gut 44% der Einwanderer aus der EU aus Personen bestand, die vom Recht auf Familienzusammenschluss profitierten oder die zur Aus- und Weiterbildung oder ohne Erwerbstätigkeit in die Schweiz gelangten, um „nicht definierbare Berufe“ auszuüben. Wenn wir zu diesen das Dienst-, Küchen- und Reinigungspersonal hinzufügen, stellt man fest, dass mindestens 50% der Einwanderer kaum viel zu tun hatten mit der hohen Qualifikation, von welcher das europhorische Bern schwafelt.

 

Die Personenfreizügigkeit sichert langfristig die ausreichende Finanzierung der AHV

 

Das ist ebenso falsch. Die neuen Arbeitskräfte aus der EU finanzieren zwar die AHV mit ihren Beiträgen, aber da ein Teil von ihnen die einheimischen Arbeitskräfte vom Markt verdrängt, ist der Effekt auf die AHV – und auf die sozialen Einrichtungen im allgemeinen – pervers: Erstens ersetzen ihre Beiträge nichts anderes als die heute von einheimischem Personal bezahlten, die übrigens – weil auf höheren Einkommen basierend – höher sind; zweitens belasten die arbeitslos gewordenen Einheimischen vermehrt die sozialen Einrichtungen und verursachen damit dem Staat höhere Kosten. Zudem kommt ein guter Teil dieser Einwanderer bereits bequem nach kurzer Zeit in den Genuss der Leistungen unserer (übertrieben) grosszügigen Sozialwerke, worauf sie aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommen rechtlich Anspruch haben. Sodann werden langfristig jene, welche heute theoretisch Beiträge entrichten mit welchen die Renten bezahlt werden, ihrerseits selber zu Pensionierten mit Rentenanspruch. Und wer wird für sie bezahlen ? Wiederum neue Ausländer, die weitere Einheimische aus dem Arbeitsmarkt verdrängen werden ? Da beisst sich schlicht die Katze in den Schwanz; die strukturellen Probleme der AHV lassen sich nicht mit einer ungebremsten Einwanderung lösen.

 

Andere lügnerische Behauptungen, die man im Hinblick auf den 9. Februar 2014 nicht vergessen sollte

 

In einer 1999 vom Bund im Hinblick auf die Volksabstimmung über die Bilateralen I veröffentlichte Studie (Prof. Straubhaar) steht: „Plausibilitätsüberlegungen lassen eine Obergrenze des Einwanderungspotenzials von (netto) jährlich 10’000 EU-Angehörigen vermuten. Eine höhere Wahrscheinlichkeit hat jedoch die Erwartung, dass das Einwanderungspotenzial (netto) weniger als 8000 EU-Angehörigen pro

Jahr erreichen dürfte.“ Heute beträgt der Migrationssaldo netto (Einwanderung minus Auswanderung) zirka 80’000 Personen, für welche die Schweiz Infrastrukturen und Dienste in der Grössenordnung der Stadt St. Gallen bereitstellen muss!

 

Dem Abstimmungsbüchlein für die Bilateralen I (2000) ist zu entnehmen: „Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste der Referendumskomitees, die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet: In Wirklichkeit sind die Wanderungsbewegungen innerhalb der EU gering. Unabhängige Studien kommen zum Schluss, dass negative Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Löhne ausbleiben.“  Heute sind sowohl der Lohndruck als auch der Verdrängungseffekt punkto einheimischer Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt seitens billigerer ausländischer Arbeitskräfte für jedermann sichtbar. Nur Bundesbern weigert sich mit konstanter Boshaftigkeit, dies einsehen zu wollen.  

 

Im Abstimmungsbüchlein für die 18%-Initiative (2000) steht: „Seit 1991 beschränkt der Bundesrat die Zulassung von erwerbstätigen Personen auf spezialisierte und hoch qualifizierte Arbeitskräfte, sofern sie nicht aus EU oder EFTA-Staaten stammen. Die getroffenen Massnahmen bewirkten – zusammen mit der verschlechterten wirtschaftlichen Situation –, dass sich der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung

zwischen Ende 1994 und heute lediglich noch um 0,7 auf 19,3 Prozent erhöhte.“ Heute sind wir bei 23,3% angelangt, fast einer von vier Einwohnern ist Ausländer, und eine Einwanderung von jährlich 80’000 Personen bedeutet im Verhältnis zu den rund 8 Millionen Einwohnern eine Zuwachsrate von zirka 1% pro Jahr, also alles andere als eine Zuwachsrate von 0.7% in sechs Jahren !

 

Somit sind der Regierung und dem Parlament unseres Landes die Dinge völlig  entglitten. Und sie geben ihre Fehler nicht nur nicht zu, sondern untermauern sie weiter schamlos mit Lügen.

Aber in der Schweiz gibt es – zumindest solange man sie uns belässt und wir sie mit Zähnen und Klauen verteidigen – die direkte Demokratie. Und wenn solcherlei krasse Inkompetenz Jahr für Jahr offensichtlicher wird, liegt es am Volk, für Abhilfe zu sorgen: Deshalb muss man am 9. Februar 2014 JA sagen zur SVP-Initiative „gegen die Masseneinwanderung“.

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