Das Theater des Absurden

Apr 28 • Deutsche Seite, L'opinione, Prima Pagina • 689 Views • Commenti disabilitati su Das Theater des Absurden

Mit freundlicher Genehmigung des Autors geben wir hier einen Artikel wieder, der in der CdT vom 14. April 2023 erschienen ist. Rechtsanwalt Tettamanti ist heute nicht parteipolitisch ausgerichtet, aber – ein echter liberaler Geist im wahrsten Sinne des Wortes – veröffentlicht er Überlegungen und klare Analysen, die nur von denen geteilt werden können, die die traditionellen Schweizer Werte hochhalten.

Eugène Ionesco war der geniale Gründer des Theaters des Absurden. Würde er noch leben, müsste er sich der Konkurrenz unseres etwas zerzausten und verwirrten Bundesrates stellen.

In der Truppe ist nicht klar, wer der Regisseur ist, wer der Chefkomiker, wer der Souffleur, wer sich dafür einsetzt, dass man glaubt, er sei nicht nur eine Galionsfigur.

Die jüngste «pièce» betrifft die geplante Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der EU. Vorausgegangen war unter anderem ein Besuch des für die Verhandlungen mit der Schweiz zuständigen EU-Kommissars, der deutlich machte, dass die Forderungen der EU, auf denen das angestrebte Institutionelle Abkommen basieren soll, nicht zur Diskussion stehen und dass wir schnell handeln müssen. Das Abkommen muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein, da es nach den Europawahlen in diesem Jahr mit einer neuen Kommission schwieriger sein wird, zu verhandeln. Das sagt er, aber so wie die Dinge in Europa laufen, fällt es mir schwer, das zu glauben.

Mir ist klar, dass die Konfrontation (die nicht stattgefunden hat) für Cassis nicht einfach war. Kommissar Maroš Šefčovič lernte die Technik des Verhandelns an der besten Moskauer Universität, die seinerzeit künftige hohe Hierarchen aus bewährter kommunistischer Überzeugung auf das Sowjetreich vorbereitete.

Ich möchte die Gutgläubigkeit seiner demokratischen Bekehrung nicht in Frage stellen, aber in einem Punkt bin ich mir sicher: Die DNA kann nicht geändert werden.

Die reale Situation der Verhandlungen für ein Institutionelles Abkommen zwischen der EU und der Schweiz – an sich schon schwierig zwischen zwei gegensätzlichen Institutionen – wurde von Professor Dr. Michael Ambühl, ehemaliger Diplomat, Staatssekretär und ETH-Professor für diplomatische Verhandlungen, sehr gut zusammengefasst.

Die Position der EU ist klar, sie wurde uns auf unseren Pilgerreisen nach Brüssel in allen möglichen Tönen vorgesungen, den institutionellen, unvermeidlichen, und leider auch denjenigen von aufdringlichen Schweizer Parlamentariern, in reumütigen Tönen, begleitet von einem hochrangigen Bundesbeamten, der früher Mitglied des sozialistischen Parteisekretariats war (absurd?).

Die EU hat nicht die Absicht, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, solange sie nicht sicher ist, dass das Ergebnis dem entspricht, was sie sich vorgenommen hat. Mit anderen Worten: Über das, was wichtig ist, gibt es wenig zu verhandeln. Man will sich nicht wie in der Vergangenheit auf jahrelange Verhandlungen einlassen, ohne sich des Ergebnisses sicher zu sein.

Einer der wichtigsten Punkte, bei denen Brüssel absolut nicht bereit ist, nachzugeben, ist die Frage der Gerichtsbarkeit.

Im Bereich des Lohnschutzes sind vielleicht einige Änderungen möglich, nur um die Abneigung der Gewerkschaften zu schwächen, aber das ist nur Augenwischerei.

Wir alle wissen, dass es einer Unterwerfung gleichkommt, im Streitfall das Gericht der anderen Seite als Richter zu akzeptieren, was an den Ausspruch von Brennus, dem Anführer der Gallier, die in Rom einfielen, erinnert: vae victis. In einer funambulen Pirouette, an die wir uns gewöhnt haben, sagt Aussenminister Cassis in einem Interview mit der NZZ, dass wir am Ende eines konstruktiveren Prozesses (wie?) auch diese “Streitbeilegung”, also die Unterwerfung unter den fremden Richter, akzeptieren könnten.

Cassis, manchmal ein Improvisator, manchmal ein unterwürfiger Wiederholer, greift auf, was der Bundesrat Ende 2022 in einem Bericht geschrieben hat: “Bern kann mit der Rolle des Europäischen Gerichtshofs leben, die dem Problem des Lohnschutzes vorbehalten ist.

Theater des Absurden:

  • Der unglückliche Entwurf des Staatsvertrags 2021 wurde vom Bundesrat unter anderem deshalb nicht genehmigt, weil wir uns dem Urteil des gegnerischen Gerichts nicht beugen wollten;
  • Der Bundesrat hatte das richtige Gespür, nicht zu unterschreiben, auch weil er die breite Opposition in diesem und anderen Punkten in der Öffentlichkeit erkannte;
  • Nach der Ablehnung des Abkommensentwurfs, auch und gerade wegen der Klausel, die der Gegenseite die Kompetenz zur Beilegung allfälliger Streitigkeiten übertrug, erklärt derselbe Bundesrat heute ohne jede Begründung freimütig, dass wir, nachdem wir das Problem des Lohnschutzes gelöst haben (wie?), die zwingende und nicht verhandelbare Forderung der EU durchaus akzeptieren können.

Und los geht’s mit einem neuen Verhandlungsmandat, wohl wissend, dass wir gezwungen sind, das zu akzeptieren, was wir 2021 abgelehnt haben.

Drei wichtige Studiengruppen (ifw Kiel, IWP Luzern und WIFO Wien) haben im Februar eine detaillierte Analyse der Handelsbeziehungen Schweiz-EU veröffentlicht (https://admin.iwp.swiss/wp-content/uploads/2023/02/Handel_EUSwiss_Abschlussbericht_20230226.pdf). Von den verschiedenen untersuchten möglichen Szenarien, den Beitritt ausgeschlossen, wäre es ohne Zweifel das günstigste, sowohl für die Schweiz als auch mehr noch für die EU, das Abkommen zu kopieren, das Brüssel mit Kanada (CETA) abgeschlossen hat. In diesem Fall geht die Studie von einer Steigerung der wirtschaftlichen Wertschöpfung in der Schweiz um 1,6% pro Jahr aus, für die EU-Länder sogar noch mehr. Erstaunlich, aber nicht verwunderlich ist, dass sich Brüssel dafür überhaupt nicht interessiert und auch Bern die Studie schweigend übergeht. Der Grund liegt auf der Hand: Beiden Bürokratien geht es um die Integration der Schweiz in die schwerfällige, streitsüchtige und sehr teure EU-Struktur, und das hat Vorrang vor dem Wohl der Beteiligten. Theater des Absurden.

Rechtsanwalt Tito Tettamanti

Finanzier

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