Das gibt zu reden

Set 18 • Dalla Svizzera, Deutsche Seite, L'opinione, Prima Pagina • 230 Views • Commenti disabilitati su Das gibt zu reden

Aus dem «Bundeshaus Briefing» des Nebelspalters vom 5. September 2025, eine interessante Stellungnahme von Dominik Feusi

Das Interview von Bundesrat Ignazio Cassis zu den Rahmenverträgen.
Die Fakten: Bundesrat Ignazio Cassis hat dem Nebelspalter ein grosses Interview gegeben – zu den Rahmenverträgen und weshalb der Bundesrat sie richtig findet.
Die Analyse: Wer genau zuhört, erkennt die Stossrichtung der bundesrätlichen Kommunikationsstrategie – und deren wunde Punkte. Dazu folgende 5 Beobachtungen – und was dahinter steckt:

  1. Die wirtschaftliche Bedeutung der Verträge wird hochgespielt: «Die Verträge sichern die Marktbeteiligung der Schweiz.» Ignazio Cassis spricht bewusst nicht von «Marktzugang», weil dies nicht stimmt (wie er zugibt). Der Zugang ist durch das Freihandelsabkommen von 1972 gegeben. Dass das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse gemäss bundesrätlicher Studie nur 0,48 Prozent des Bruttoinlandproduktes in 20 Jahren verantwortlich ist, wischt Cassis vom Tisch mit «Ja, wir wissen ja, wie es ist mit Studien». Die Bundesratsstudie ist der wunde Punkt. Tobias Straumann hat recht: «Wirtschaftlich bringen die EU-Verträge praktisch nichts».
  2. Die Auswirkung des neuen Freizügigkeitsabkommens auf die Zuwanderung wird kleingeredet: Beim Familiennachzug, so Cassis, «ändert sich sehr, sehr, wenig». Tatsache ist, dass der Familiennachzug ausgeweitet wird und dass die Konsequenzen daraus höchst unsicher sind. Da die Schweiz im Bereich des Familiennachzuges keine Ausnahme von der künftigen Rechtsentwicklung der EU oder der künftigen Rechtssprechung des Gerichtshofes der EU (EuGH) ausgehandelt hat, ist sie diesen Entwicklungen vollständig ausgeliefert. Und das bedeutet «praktisch immer eine Ausweitung der Rechte.» (Prof. Andreas Glaser in der NZZ). Eigentlcih wollten auch die Gemeinden, die Kantone und die Wirtschaft keine Ausweitung der Freizügigkeit.
  3. Der Nachvollzug von EU-Recht wird kleingeredet: Zuerst findet Cassis, für ein Unternehmen, das nicht in die EU exportiere, ändere «überhaupt nichts». Dann korrigiert er sich, das gelte nur «wenn Sie keine Unternehmen haben im Flugtransport, im Landtransport, in Landwirtschaftsprodukte oder in der Industrie» – also für fast alles, was nicht Dienstleistung ist. Im Grundsatz bleibt es beim Paradigmenwechsel: Die Schweiz muss in Zukunft EU-Recht übernehmen, das dann für alle gilt, auch für jene, die gar nicht in die EU exportieren. Das trifft vor allem die Landwirtschaft mit dem Lebensmittelabkommen, inklusive EU-Kontrolleure, aber auch die Verarbeiter und die gesamte Industrie. Es kommt nicht mehr darauf an, wohin eine Firma exportiert, sondern ob die Branche dem EU-Recht untersteht. Wenn ja, kommt keine Firma ungeschoren davon. Bei einem Freihandelsabkommen ist das anders, weil keine Seite das Recht der anderen übernimmt.
  4. Die Auswirkungen auf die Demokratie werden kleingeredet: «Am politischen Prozess, unseren Institutionen, der direkten Demokratie oder der Rolle des Parlaments, des Bundesrates, der Bundesgerichte ändert sich nichts.» Dass zwei der sieben Verträge der Integrationsmethode unterstehen, also neues EU-Recht gar nicht ins Landesrecht überführt werden muss um zu gelten, lässt Cassis weg. Ebenso die «Ausgleichsmassnahmen», wenn sich Bundesrat, Parlament oder Volk gegen die Übernahme von EU-Recht entscheiden. Rechtswissenschaftler Paul Richli hält dem entgegen: «Die Fähigkeit zur freien Meinungsäusserung würde beeinträchtigt.» Staatsrechtler Andreas Kley fordert, der Bundesrat solle mit den Rahmenverträgen Einschränkungen des Initiativ- und Referendumsrechtes vorschlagen, das sei «ein Gebot der Ehrlichkeit».
Das Bundesgericht werde nicht eingeschränkt, sagt Bundesrat Cassis. Zu den Verträgen hat es jedoch nichts zu sagen – und im Innern wendet es sowieso EU-Recht und EuGH-Entscheide an. Bild: Keystone
  1. Die juristischen Folgen der Verträge werden kleingeredet: Cassis betont die Eigenständigkeit des Schiedsgerichtes, obwohl dies gemäss den institutionellen Protokollen gar nichts Eigenständiges zu entscheiden hat. Es vollzieht bloss die Rechtssprechung des EuGH – und wenn es diese nicht gibt, verlangt es von ihm eine verbindliche «Entscheidung» (so steht es zum Beispiel im Protokoll zum FZA, nicht «Auslegung»). Dass das Bundesgericht dabei etwas zu sagen hätte, ist nicht vorgesehen – nur schon, weil es in den Verträgen gar nicht um Schweizer Recht geht. Richtig ist zwar, dass die Schweiz Abkommen mit Schiedsgerichten kennt, dass dahinter jedoch wie im vorliegenden Fall das Gericht der Gegenpartei steht, entspricht nicht den Tatsachen.

Das Fazit: Die Befürworter werden versuchen, möglichst wenig über die entscheidenden Details zu reden. Sie werden weglassen, was ihr grosses Bild der «Stabilisierung des bilateralen Weges» stört und die wirtschaftliche Bedeutung unterstreichen – trotz der eigenen Studie, die dieser Bedeutung widerspricht.

Meine Beurteilung: Ob diese Taktik aufgeht, ist offen – die Debatte über die Verträge ist noch lang – zwei, vielleicht drei Jahre. Die Gegner müssen nur Zweifel sähen an den Behauptungen der Befürworter.

Comments are closed.

« »