Und die Geschichte wiederholt sich

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Ich bin für das verantwortlich, was ich sage, nicht für das, was Du verstehst. (Massimo Troisi)

Eros N. Mellini

«Der ehemalige SVP-Präsident Marco Chiesa im Visier der Berner Justiz» – so titelte die Presse am 31. August. Und weiter: «Die Berner Justiz beantragt den eidgenössischen Räten, die parlamentarische Immunität des ehemaligen SVP-Präsidenten Marco Chiesa und seines ehemaligen Generalsekretärs Peter Keller im Zusammenhang mit der Kampagne für die Initiative “Nein zu 10 Millionen Schweiz” aufzuheben».

Eine offensichtliche Parallelität

Die Geschichte kann uns nicht anders als in das Jahr 2016 zurückversetzen, als – aus ähnlichen Gründen – der damalige Sekretär der Schweizer SVP Martin Baltisser und seine Stellvertreterin, Silvia Bär, vom Berner Obergericht wegen «Rassendiskriminierung» verurteilt wurden (ein Urteil, das später vom Bundesgericht 2017 bestätigt wurde). Das Objekt, das damals vor Gericht gestellt wurde, war ein Plakat, das – im Rahmen der Kampagne für die Initiative gegen die Masseneinwanderung – über einen tatsächlich geschehenen Vorfall berichtete, bei dem zwei Kosovaren in Interlaken einen Schweizer erstochen hatten. Das Problem lag offenbar darin, dass «einige Kosovaren stechen einen Schweizer ab» auf Deutsch ohne Artikel geschrieben war, so dass es so interpretiert werden konnte, dass «die Kosovaren stechen die Schweizer ab», also dass das Abstechen unserer Landsleute durch Kosovaren ein alltägliches Ereignis war, ein übliches Verhalten für die gesamte Balkan-Community in der Schweiz.

Heute sind es Marco Chiesa (damaliger Parteipräsident) und Peter Keller (Generalsekretär), die sich schuldig gemacht haben, in einem Messaging-Dienst unter dem Slogan «Neue Normalität?» das kriminelle Verhalten von Asylbewerbern und Ausländern anzuprangern. Im Rahmen der Kampagne zur Initiative «Nein zur 10-Millionen-Schweiz» hatten sie im Oktober 2023 über die «Dreirosenlage», einen Drogenumschlagplatz in Basel, geschrieben, dass «viele der Dealer Asylbewerber aus Nordafrika sind». Auch dies ist eine unbestreitbare Tatsache, deren Berichterstattung aber – so die Interpretation der Kläger – den verallgemeinernden Eindruck erwecken soll, dass Menschen ausländischer Herkunft kriminell und gefährlich seien.

Beurteilung von Absichten zu rein politischen Zwecken

Es ist kein Zufall, dass ich zu Beginn dieses Artikels den treffenden Satz von Massimo Troisi zitiert habe. In beiden Fällen hat die SVP Schweiz – und für sie ihre juristischen Verantwortlichen – unwiderlegbare Tatsachen berichtet, die zwar zur Rechtfertigung ihrer politischen Kampagnen nützlich waren, die aber, ungeachtet der freien Interpretation durch die Gegner der Partei, nichts anderes taten, als der Öffentlichkeit Tatsachen wiederzugeben, die sich tatsächlich ereignet hatten und über die die Medien bereits berichtet hatten. Ohne diese Absichtsbeurteilung müssten dann alle Presseorgane, die kriminelle Nachrichten veröffentlichen, angeprangert werden, weil sie, wenn auch unabsichtlich, «zu Hass und Diskriminierung anstiften». Vielleicht ist dies übrigens genau der Grund, weshalb die Medien in ihren Kriminalitätsberichten fast ausschliesslich von «Schweizern» sprechen (die offenbar nicht als diskriminiert gelten), ungeachtet des Ausstellungsdatums des Schweizer Passes und der eventuellen Doppelbürgerschaft des Verbrechers. Es sei denn, es handelt sich um SVP-Persönlichkeiten, in diesem Fall sind Name und Vorname ein «Muss». Ooops, Entschuldigung! Im Tessin scheint sogar die Tatsache, dass man Mitglied der Lega oder ein Pfarrer ist, die Medien davon zu befreien, Namen zu nennen, oder zumindest Ausnahmen zuzulassen.

Wohlbekannte Unbekannte

Es wurde beantragt, die parlamentarische Immunität von Marco Chiesa und Peter Keller (bis Dezember 2023, Nationalrat des Kantons Nidwalden) aufzuheben, da ohne das eine Strafverfolgung der amtierenden Parlamentarier nicht möglich ist. Das Verfahren wird deshalb vorerst gegen «Unbekannte» geführt. Offensichtlich ist unsere Rechtsprechung nicht frei von Paradoxien: Sie bezieht sich auf unbekannte Personen, die im Übrigen sehr wohl bekannt sind, da ihre Namen weithin genannt werden.

Ich persönlich halte nicht viel von der parlamentarischen Immunität. Ich sehe nicht ein, warum es einem Abgeordneten erlaubt sein sollte, Dinge zu tun, die normalen Bürgern verboten sind, selbst wenn sie sich auf verbale Äußerungen beschränken. Es stimmt auch, dass in der Hitze einer Debatte ein paar Worte über die Stränge schlagen können und dass, wenn anfälligen Gegnern die Möglichkeit gegeben wird, für jeden Unsinn strafrechtlich belangt zu werden, das Personal der Justiz verdoppelt werden müsste.

Der berüchtigte Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs

Leider hat das Volk am 25. September 1994 mit 54,6 Prozent der Stimmen die Revision des Strafgesetzbuches angenommen und damit auch den unseligen Artikel 261bis, der die Regeln gegen Rassendiskriminierung festlegt. Dieser sollte aufgehoben werden, nicht die parlamentarische Immunität der SVP-Abgeordneten.

Diese Rechtsnorm ist so weit gefasst, dass sie jede beliebige Interpretation eines Sachverhalts zulässt, um ihn für politische Zwecke zu instrumentalisieren – insbesondere, um sich der freien Meinungsäußerung zu widersetzen, wenn diese in offenem Widerspruch zum «Mainstream» (dem einzigen politisch korrekten Denken) steht. Und welche Partei ist diejenige, die in ständigem Konflikt mit letzterem steht? Selbstverständlich die SVP! Der Kampf gegen die Masseneinwanderung, gegen die Ausländerkriminalität, gegen das aus Brüssel gesteuerte Einheitsdenken, für den Schutz der schweizerischen Identität und andere Themen, die für «politisch unkorrekte» Positionen anfällig sind und somit durch die «freie Auslegung» von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches verfolgt werden können, sind ausschliesslich der Schlachtrösser der SVP (und auf kantonaler Ebene auch der Lega).

Ein Gesetzesartikel, das praktisch eine Einbahnstraße ist und darauf abzielt, die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken und, was noch schlimmer ist, die Verbreitung von Tatsachen in der öffentlichen Meinung zu zensieren, die für einige unbequem sind, aber festgestellt wurden.

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