Wenn das Prinzip eigentlich überwiegen sollte

Mar 10 • Deutsche Seite, L'editoriale, Prima Pagina • 376 Views • Commenti disabilitati su Wenn das Prinzip eigentlich überwiegen sollte

Eros N. Mellini

Editorial

Jüngst hat das NEIN des Nationalrates zu einer weiteren Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung – begleitet von der üblichen wie ebenso unnützen Empörung – viel zu reden gegeben. Da man bereits im Wahlkampfmodus ist, hat man es nicht unterlassen, mit den Fingern auf jene Tessiner Parlamentarier zu zeigen, die sich auf die gegnerische Seite geschlagen hatten, um hingegen implizit jene hochzujubeln, die der Vorlage zugestimmt haben. Erstere befürworteten pragmatisch den Verzicht auf eine monatliche Zusatzrente von 7 bis 14 Franken pro Kopf, um der Eidgenossenschaft eine Kosteneinsparung von knapp einer halben Milliarde Franken zu ermöglichen. Die anderen stellten hingegen das Prinzip in den Vordergrund, dass unsere Senioren grundsätzlich unterstützt werden müssten, koste es, was es koste.

Zwei durchaus vertretbare Haltungen…

Beide Positionen sind begründet. Einerseits trifft es zu, dass die Erhöhung der monatlichen Rente um 7 Franken das Leben der Pensionierten kaum verändert, während eine halbe Milliarde Franken die Bundeskasse (und die bereits rote Zahlen aufweisende AHV) weitaus mehr belasten. Andererseits weiss man, dass die AHV-Rente – die für sich alleine nicht dafür vorgesehen ist, den Lebensunterhalt der Pensionierten zu sichern, sondern ergänzt werden muss durch die beiden anderen Säulen (Pensionskasse und eigene Ersparnisse) – eindeutig eher bescheiden ist, und dass für jene, die nur von dieser leben müssen, jede zusätzliche Einkunft willkommen ist.

…aber mit einigen Vorbehalten

Vor allem gilt es zu sagen, dass die weitere Zusatzrente dazu dienen sollte, die Einkommen der Teuerung anzupassen. Denn mit der von Bundesbern beschlossen Erhöhung um 2,5 % ab 1. Januar 2023 zum Ausgleich einer veranschlagten Teuerung von 3 %, bedeutet die Erhöhung eigentlich eine Verschlechterung von 0,5 %. Mit der vom Nationalrat abgelehnten weiteren Anpassung hätte man zumindest diese Verschlechterung kompensieren können.

Auf der gegnerischen Seite ist man wie üblich mit der alten Leier gekommen, dass die Erhöhung unterschiedslos auch jenen zugute gekommen wäre, «die es gar nicht nötig haben». Diese meines Erachtens absurde, idiotische Überlegung, die der angeborenen Neidkultur entspringt, welche die Linke all jenen entgegensetzt, die etwas verdienen (und somit auch Steuern bezahlen) hat zumindest zwei Lecks: Wenn erstens 7 Franken pro Monat zwar sicher begrüssenswert, aber nicht massgebend sind für den Lebensunterhalt von jenen, die alleine von der AHV leben, sind sie es noch viel weniger für jene, die ohne die AHV auskommen könnten. Zweitens – was man oft vergisst – sind es die Vermögenden und Gutverdienenden, natürlich zusammen mit den Arbeitgebern, welche den Hauptteil der AHV-Prämien bezahlen, während die Ausschüttungen für alle die gleichen sind. Das Prinzip der Subsidiarität, auf dem die AHV basiert, will nämlich folgendes: Während die einzuzahlenden Prämien prozentual zu den Löhnen berechnet werden und somit wer mehr verdient auch mehr bezahlt, sind die Ausschüttungen fix. Ist dies richtig? Ist es falsch? Darüber kann man denken, was man will, jedenfalls ist es zumindest für den Moment so. Somit nochmals: Um nicht 7 Franken zusätzlich an Leute, «die es nicht nötig haben» zu zahlen, gibt man sie lieber auch jenen nicht, die sie dringend nötig hätten. Man kann diese Haltung auf verschiedene Weise beschreiben: Auf typisch Tessiner Art wäre das «Es spielt keine Rolle, ob der Eishockeyklub Lugano nicht gewinnt, wichtig ist, dass Ambrì verliert» (oder umgekehrt). Oder mit dem spöttischen Beispiel eines Ehemannes, der sich seine männlichen Attribute abschneidet, um damit seine Frau zu ärgern. Um nicht gar auf das biblische Beispiel «Samson möge sterben… zusammen mit sämtlichen Philistern» zu verweisen. Aber ob es nun um Lugano oder Ambrì geht, um Ehemänner oder Samson, komme ich nicht umhin, in dieser Haltung einen gewissen Masochismus zu erkennen.

Der Kontext lässt jede Begründung für das NEIN vermissen

Es ist der Kontext, in dem sich die Debatte abspielt, welcher der NEIN-Front jedes mögliche Motiv nimmt. Letztes Jahr hat man sang- und klanglos die zweite «Kohäsions»-Milliarde gesprochen, vergangenen Monat haben wir der Presse entnommen, dass die Schweiz innert eines Jahres, 2022, etwa 1,3 Milliarden Franken für Hilfsleistungen an die Ukraine ausgegeben hat, und es vergeht kaum eine Woche, ohne dass man von Dutzenden von Millionen zugunsten des einen oder anderen ausländischen Landes hört, was insgesamt weitaus mehr bedeutet als die knappe halbe Milliarde Franken für die wenngleich pro Kopf bescheidene Erhöhung der AHV. Dies mit dem Unterschied, dass erstere Milliarden für weit entfernte Welten bestimmt sind, wovon unsere Bevölkerung als Gegenleistung einzig die kriminellen Tätigkeiten eines guten Teils jener Leute feststellen muss, die wir – milliardenschwer – im Rahmen des Asylwesens bei uns aufnehmen, während die 450 Millionen, die man wegen ihrer fehlenden Relevanz für das Budget des einzelnen Empfängers ablehnt, UNSEREN EIGENEN Senioren zugute kämen.

Solange man in Bern Gelder in Milliardenhöhe in alle Windrichtungen verschleudert und die Priorität der eigenen Leute missachtet «weil die Schweiz ein reiches Land sei und sich das leisten könne», ist es nicht begründbar, einem fragwürdigen Pragmatismus gegenüber dem sakrosankten Prinzip der einheimischen Altersvorsorge den Vorzug zu geben.

Private Solidarität, gesunder öffentlicher Egoismus

Die Schweizer Bevölkerung ist grosszügig und solidarisch. Das beweisen die Hilfsbeiträge in Millionenhöhe im Falle von Sammelaktionen der Glückskette, wenn es darum geht, von Naturkatastrophen heimgesuchten Völkern zu helfen, oder auch die finanzielle Unterstützung der zahlreichen echten und vermeintlichen humanitären Organisationen, die regelmässig um Spenden und Schenkungen ersuchen. Aber diese Grosszügigkeit – die wohlverstanden aus dem eigenen Sack gewährt wird – darf nicht übermässig übertragen werden auf die öffentlichen Kassen, wofür im Gegensatz dazu bei den Volksvertretern eine Haushaltführung nach dem Prinzip vorausgesetzt wird, dass das verfügbare Geld nicht ihnen gehört. Eine gesunde Haushaltführung punkto öffentlichen Geldes bedeutet nicht, den Geldhahn völlig zuzudrehen, sondern jede Ausgabe so weit wie möglich als ein Investment zu betrachten. Eine Art von gesundem Egoismus, der dazu führe, die Interessen des eigenen Landes als prioritär einzustufen, wobei Hilfeleistungen und Unterstützungen keineswegs ausgeschlossen sind, dies aber immer nach dem Prinzip des «do ut des», d.h. man gibt etwas, soll dafür aber auch etwas erhalten.

Also: Man höre damit auf, nach dem Gieskannenprinzip Hilfsgelder ohne Gegenleistungen zu verteilen, oder dann aber, zum Beispiel, nur mit dem Einfordern von im gegenseitigen – oder auch nur im eigenen – Interessen stehenden Abkommen (zum Beispiel Rückübernahme für ausgewiesene illegale Immigranten). Und vor allem anderen dürfen diese Hilfsleistungen keine Massnahmen zugunsten des Wohlergehens des Schweizer Volkes verhindern. Und gehe es dabei auch nur um 7 Franken pro Monat für unsere «Alten».

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