Rassendiskriminierung quo vadis ?
Im Juni 2012 habe ich einen Artikel geschrieben mit dem Titel „Was tun gegen die UNO-Giftpfeile ?“. Mein Text wurde am 29.6.2012 im Tessiner SVP-Blatt „Il Paese“ veröffentlicht und fand danach auch Eingang in die Juli-Ausgabe 2013 von „Pro Libertate“ (PL-Mitteilungen 4/13). Gewisse Kreise befanden nun den Artikel für „rassistisch“ und haben bei der Staatsanwaltschaft Bern wegen Verstosses gegen den Rassendiskriminierungs-Artikel (Art. 261bis StGB) geklagt.
Um was ging es bei besagtem Artikel ? Ich habe darin schlicht und einfach meinem Unverständnis darüber Ausdruck gegeben, dass der zuständige UNO-Berichterstatter für die Versammlungsfreiheit, der Kenyaner Maina Kiai, in seinem Bericht scharfe Kritik übte am Genfer Kundgebungsgesetz, er in der Schweiz schwere Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ortete und uns so quasi auf die gleiche Stufe stellte wie Ägypten, Bahrain, China, Syrien und Weissrussland (seinen Heimatstaat Kenya erwähnte er lustigerweise nicht).
Ich habe in meinem Artikel weiter darauf hingewiesen, dass nicht allzu langer Zeit vorher ein weiterer UNO-Berichterstatter, jener zum Rassismus (der Senegalese Doudou Diène), in seiner Berichterstattung der Schweiz Rassismus und Diskriminierung vorwarf (auch in seinem Bericht finden sich keinerlei Hinweise auf entsprechende Verstösse in seinem Heimatland).
Weiter habe ich in meinem Artikel darauf hingewiesen, dass es notorischer Weise einheimische linke Gruppierungen und Organisationen sind, welche besagten UNO-Gremien solchermassen irrwitzige Idee fleissig einflüstern, und habe mir die Frage gestellt, was die Schweiz in solch manipulierbaren und dogmatisch unterwanderten UNO-Gremien (die wir erst noch mit Millionenbeträgen finanzieren) denn noch zu suchen habe.
Für meine Meinungsäusserung habe ich deutliche Worte gewählt. So habe ich namentlich geschrieben:
- „Muss es uns kümmern, dass irgend ein dahergelaufener Schwarzafrikanischer UNO-Delegierter die Schweiz derartig grossmäulig abkanzelt?“
- „Erstens kommen die dem afrikanischen Busch *) entronnenen UNO-Delegierten schon gar nicht selber auf solch irrwitzige Ideen;…“
- „Die armen Schwarzafrikaner dienen diesen Organisationen lediglich als ‚nützliche Idioten’, um über die Transmissionsriemen der UNO-Gremien ihre eigenen Ideen an die grosse internationale Glocke zu hängen.“
*) Das war wohl ökologisch nicht ganz korrekt, ich hätte wohl besser von „Regenwald“ gesprochen.
Aber ohalätz ! Mit meinen Aussagen bin ich einer bekannten schweizerischen Menschenrechtsaktivistin (deren Name ich aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben darf) offenbar zu nahe getreten. Denn sie hat umgehend Klage gegen „Pro Libertate“ (und damit indirekt auch gegen mich) eingereicht wegen Verstosses gegen den Antirassismus-Artikel (261bis StGB).
Die Staatsanwaltschaft Bern hat diese Klage mit Verfügung vom 11. Dezember 2013 aus nachvollziehbaren Gründen wohlweislich abgewiesen und der „Pro Libertate“ eine „Nichtanhandnahme-Verfügung“ zugestellt. Dagegen kann die Klägerin noch Beschwerde einreichen (ob sie es tut, weiss ich nicht; sollte sie es tun, soll’s mir Recht sein).
Denn über diesen banalen und lächerlichen Fall hinaus müssen wir uns ernsthaft die Frage nach der Daseinsberechtigung dieser Strafnorm stellen. Sollte sie seitens der Linken lediglich als Vehikel zur „Mundtotmachung“ unliebsamer, politisch „nicht korrekter“ Meinungen herhalten, dann gehört sie möglichst rasch abgeschafft.
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