Prima i nostri: Das Gesetz lässt genügend Gestaltungsspielraum zu, die vorgefasste Meinung keinen

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Eros N. Mellini

Editorial

 

Zuerst war es die totale a-priori-Verweigerung, „es gaht nööd“. Fertig Schluss! Dann kam es zu einem Gutachten, in welchem der Autor zwar dem auftraggebenden Staatsrat ein Zückerchen reichte durch die Aussage, der Anwendungsrahmen sei beschränkt, aber in dem er im wesentlichen die Initiative „Prima i nostri!“ als zulässig erklärte, da sie völlig kompatibel sei mit der Bundesverfassung. Eine Meinung, die der Ansicht der Regierung widersprach, und die Mehrheit des Grossen Rates musste deren Zulässigkeit deklarieren. Sie tat es äusserst widerwillig mit der Erklärung, dass die Initiative trotz ihrer formellen Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung praktisch nicht umgesetzt werden könne, da sie dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU widerspreche.

Entgegen der Ansicht der SVP, welche die Redaktion eines mit der Initiative konformen Textes dem Staatsrat überlassen wollte – wie das im Falle von generischen Initiativen normalerweise der Fall ist – hat dann die Mehrheit des Grossen Rates mit Unterstützung einer externen Arbeitsgruppe beschlossen, eine spezielle ad-hoc-Kommission unter der Leitung des SVP-Fraktionschefs Gabriele Pinoja damit zu beauftragen. Bei dieser Gelegenheit hagelte es Versprechen und Zusicherungen: Erarbeitet einen Gesetzesentwurf, den wir dann annehmen werden, sagte man uns.

Die Kommission beschloss angesichts der Komplexität der Materie, diesen Auftrag in mehrere Teile aufzugliedern, aber in einem einzigen Bericht zusammenzufassen. Ausgehend von jenen Teilen, für welche die Anwendung des Inländervorrangs keine besonderen Probleme bietet – der staatliche und parastaatliche Sektor sowie Betriebe, die von öffentlichen Aufträgen abhängen – um dann die Anwendung im privaten Sektor in einer generischen Initiative zwecks Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes zu formulieren. Und just gegen letztere wurde dermassen gemauert, dass gar Donald Trump gejubelt hätte. Abgesehen von der Lega haben sich sämtliche im Parlament vertretenen politischen Kräfte eine einzige Meinung zu eigen gemacht: die vorgefasste Meinung; dies beseelt von der sich selbst eingeredeten und auf andere übertragenen Überzeugung, dass von Rechtskreisen nichts Vernünftiges resultieren könne, aber gleichzeitig sich fingernägelkauend darüber beklagend, nicht selber rechtzeitig daran gedacht zu haben

Aber es stellte sich ein nicht zu unterschätzendes Problem: Die Initiative „Prima i nostri!“ beruhte auf einer breiten Zustimmung des Volkes; jenes Volk, das halt leider auch das zwingend nötige Wählerpotential darstellt für die Tätigkeiten sämtlicher Parteien und Politiker – gehe es ums Regieren, um die Gesetzgebung, oder, wie es neuerdings in Mode zu kommen scheint, um die damit verbundenen Honigtöpfe. Wie konnte man somit das NEIN zu SVP und Lega begründen, ohne sich gleichzeitig die stets unsichere Wählergunst des Volkes zu verspielen, das ganz offensichtlich unter den Folgen des freien Personenverkehrs zu leiden hat? Ich glaube, dass die Tessiner Parlamentarier nunmehr soweit sind, ihren Gang aufs Glatteis zur olympischen Disziplin erklären zu lassen, und angesichts der Absurdität gewisser jüngsten Motionen schliesse ich es nicht aus, dass einige von ihnen bereits ein entsprechendes Gesuch ans IOK vorbereiten. Das vorgeschlagene Gesetz sei nicht anwendbar? Wer sagt denn sowas? Das übergeordnete Recht sage es. Aber das über dem kantonalen Verfassungsrecht (das zwischenzeitlich die eidgenössische Gewährleistung gerade dank seiner Konformität mit dem übergeordneten Recht erhalten hat) stehende übergeordnete Recht bildet die Bundesverfassung, welche in ihrem aufgrund des Volksentscheids vom 9. Februar 2014 eingefügten Artikel 121a die Gesetzesgrundlage bildet für die von Prima i nostri verlangten Änderung der Kantonsverfassung. Der Primat der internationalen Abkommen (im vorliegenden Fall das berüchtigte Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU) über die Bundesverfassung wird nicht vom Schweizer Recht vorgeschrieben, sondern wurde – meines Erachtens völlig willkürlich – vom Bundesgericht festgelegt. Und dessen Entscheide sind, wie gesagt, alles andere als eindeutig und kohärent. Dass unser (leider) höchstes Gericht bei seinen Urteilen in künftigen Beschwerdefällen den gleichen Massstab anlegen wird, bleibt völlig offen. Die hervorragenden Ausführungen unserer Parlamentarierin Lara Filippini im Rat (die wirin unserer letzten Ausgabe abgedruckt haben) unterstrichen denn auch die Widersprüchlichkeit gewisser ergangener Urteile samt den entsprechenden Urteilsbegründungen seitens des Bundesgerichts. Filippini unterstrich die Tatsache, dass es dem kantonalen Parlament obliegt, Gesetze zu erarbeiten (soweit diese keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen verletzen), und dass es nicht Sache des Parlaments ist, sich als richterliche Instanz aufspielen zu wollen durch vorweggenommene, derzeit alles andere als sichere Entscheide zur Anwendbarkeit im einzelnen Beschwerdefall.

Dies war und ist der Spielraum, den der Grosse Rat hätte nutzen müssen, und sich nicht zum vorneherein hätte damit abfinden sollen, dass die arbeitslosen Tessiner halt mit Verlusten rechnen müssen. Erwähnenswert auch, dass derselbe Grosse Rat vorgängig nicht gezögert hatte, die ebenso im Widerspruch zur Personenfreizügigkeit stehende Initiative von Giorgio Fonio gutzuheissen, die darauf abzielt, die Erteilung von Arbeitsbewilligungen von einer systematischen Überprüfung der Einhaltung der GAV-Normen abhängig zu machen. Die Initiative wurde übrigens auch dank der Stimmen unserer Fraktion überwiesen, die damit bewies, gegenüber Vorlagen anderer politischen Kräfte keine Vorurteile zu hegen.

Zudem gilt es folgendes zu bedenken: Wer immer denkt, dass „Prima i nostri!“ unnötig war, missverkennt, dass im staatlichen und parastaatlichen Sektor rund 10 Massnahmen vom Kantonsparlament gutgeheissen wurden oder es noch werden. Auch diesen Fakt wollte man hinterlistig durch die Behauptung verniedlichen, dass es sich alles in allem schon um eine gängige Praxis handle und dass die vorgeschlagenen Massnahmen bereits angewendet würden; aber abgesehen davon, dass diese Aussagen unbestätigt sind, verbleibt die Tatsache, dass dafür nun eine Rechtsgrundlage vorliegt, von der man nicht abweichen kann. Zumindest im staatlichen und parastaatlichen Sektor ist der Inländervorrang Realität.

Es bleibt aber eine letzte und alles andere als unwichtige Frage offen: Die Umsetzung einer generischen Initiative erfordert es, dass jemand (Staatsrat, Parlamentskommission) einen konformen Text erarbeitet, der vom Grossen Rat verabschiedet werden muss. Wann nun wird dieser konforme Text vorliegen? Und wird er wirklich initiativkonform sein? Dass man den Vorschlag der ad-hoc-Kommission nicht sofort aufgegriffen hat, könnte sich als kontraproduktiv herausstellen.

„Where Eagles Dare“ („Wo Adler sich trauen“) war der Titel eines schönen Kriegsfilms der Sechziger Jahre – eine Hymne auf den Mut, die Schlauheit und die Intelligenz. Seither sind 50 Jahre verstrichen, die Adler sterben angeblich langsam aus. Ganz ausgestorben scheinen sie bereits im Regierungssitz „Palazzo delle Orsoline“ zu sein, wo man sich nichts mehr zuzutrauen scheint.

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