Mir ist hundeelend!
Was tut ein Hund, wenn er verschiedene Herren hat, die ihm widersprüchliche Befehle erteilen ? Wem denn soll er gehorchen ? Dieses Problem stellte sich – in übertragenem Sinne – unlängst unserem Bundesgericht, welches bekanntlich jegliches internationale Recht sklavisch folgsam anwendet. Bundesgerichts Lösung ist: Zuerst dem einen fremden Richter Recht zu geben, dann zurück zu krebsen, um kurz darauf dem anderen, andersmeinenden, fremden Richter Recht zu geben. Die derzeitige schweizerische Bundesgerichtspraxis wird damit zu einem immer unberechenbarer werdenden Vabanquespiel mit unabsehbaren Konsequenzen. Kein Wunder, dass die Selbstbestimmungsinitiative der SVP („Schweizer Recht statt fremde Richter“) trotz Bundesberns politischer Fundamentalopposition beim Schweizer Volk in der künftigen Abstimmung gute Chancen auf Zustimmung hat.
Zur Präzisierung: Der vorliegende Fall, in dem das Bundesgericht zuerst dem einen ausländischen Richter gehorchte, dann aber sein eigenes Urteil wegen dem Befehl eines anderen ausländischen Richters kassierte und auf dessen Geheiss hin schlicht das pure Gegenteil entschied, ist kein Kontrastfall zwischen schweizerischem und internationalem Recht, sondern zwischen divergierendem ausländischem Recht und seiner Anwendung. Es geht, kurz gesagt, um den Fall der Einziehung der schweizerischen Vermögenswerte eines Irakers, der dem Diktator Saddam Hussein nahe stand. Da hatte vorerst mal der UNO-Sicherheitsrat mit einer Resolution mittels seines Sanktionskomitees von der Schweiz verlangt, diese Vermögenswerte seien einzuziehen. Und das Bundesgericht ist diesem Befehl – wen wundert’s ? – sklavisch nachgekommen. Doch danach entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das pure Gegenteil. Unser Bundesgericht folgte diesem neuerlichen Befehl eines ausländischen Gerichts wie üblich sklavisch folgsam, kassierte sein erstes Urteil und entschied das pure Gegenteil seines früheren Verdikts.
Wie dann letzten Endes in diesem Fall um den Iraker entschieden wird, ist für die Schweiz nicht sonderlich relevant. Doch der Fall gibt dennoch zu denken. Denn unser Bundesgericht befolgt jegliches internationale Recht sklavisch und stuft es gar höher ein als unser eigenes Verfassungsrecht. Und die Krux der Krux ist, dass dieses so hoch gepriesene, äusserst diffuse internationale Recht (Völkerrecht) von kaum noch zählbaren verschiedensten Behörden ohne grosse demokratische Legitimation irgendwo, irgendwie und irgendwann nach Belieben festgelegt werden kann. Will heissen: Dieses „Völkerrecht“ (ich setzte es bewusst in Gänsefüsschen) kann sich durchaus auch total verändern oder widersprechen. Danach stellt sich dann eben die Gretchenfrage, welchem all dieser fremden Richter die Schweiz jeweils gehorchen soll.
Mir ist hundeelend ob der sklavischen, ja gar hündischen Befolgung jeglichen, nach Lust und Laune gesprochenen phantasievollen und teils diametral widersprüchlichen internationalen Rechts durch unser Bundesgericht. Die Selbstbestimmungsinitiative kommt mir deshalb höchst willkommen, denn ich bin kein unterwürfiger Hund, der auf Kommando tut was man von ihm verlangt, sondern eine selbstbewusste und stolze Katze, die ihren eigenen Willen hat und diesen Willen zumeist über kurz oder lang auch durchsetzt. Mir als Katze ist ob all diesem Hündischen wirklich hundeelend !
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