Erpressung: Für alle eine Straftat, ausser für Frau Leuthard ?

Nov 2 • Deutsche Seite • 3163 Views • Commenti disabilitati su Erpressung: Für alle eine Straftat, ausser für Frau Leuthard ?

Eros N. Mellini

Eros N. Mellini

Editorial

Ich habe selten derart viele Märchen gehört wie bei dieser Abstimmungskampagne für die Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benutzung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz NSAG). Profaner ausgedrückt: Es geht ums Referendum gegen die 150%ige Erhöhung der Autobahnvignette.

 

Erklären wir doch deshalb – ungeachtet dessen, dass die Benutzung unserer Autobahnen alles in allem billig ist im Verhältnis zu dem, was man in unseren Nachbarländern bezahlt – all jenen die Lage, die einmal mehr einem Bundesrat das Vertrauen zu schenken beabsichtigen, das er nie und nimmer verdient.

 

Es ist zutreffend, dass 40 Franken nicht viel dafür sind, um das ganze Jahr unsere Autobahnen zu benutzen, wenn man sie mit dem vergleicht, was wir zum Beispiel an den italienischen Kassierstellen berappen müssen, und dass deshalb auch 100 Franken, als absoluten Wert begriffen, OK wären, aber…

 

Der „aber“ gibt es viele

 

Erstes „aber“: Die italienischen (und allgemein die ausländischen) Autobahnen werden auf privater Basis betrieben, und somit ist es normal, dass man auf Gewinnerzielung aus ist, was der Staat sich hingegen nicht erlauben darf.

 

Zweites „aber“: Der Privatverkehr der Schweiz entrichtet dem Bund bereits etwa 9,5 Milliarden Franken pro Jahr in Form von Verkehrsgebühren, Schwerverkehrsabgaben, Treibstoffabgaben, Mineralölsteuer und die 40 Franken für die Autobahnvignette. Und da es sich dabei um Gebühren (und nicht um Steuern) handelt, müssten diese Einnahmen für den Unterhalt und Ausbau der Strassen verwendet werden, welche die Gebühren entrichten. Hingegen werden – völlig willkürlich vom Standpunkt der definitionsgemässen Zweckbindung von Gebühren (aber soweit legal, weil eine Übergangsregelung der Verfassung vorsieht, dass der Bund bis zur Fertigstellung der grossen Eisenbahnprojekte für deren Finanzierung auf diese Gebühren greifen darf) – etwa 70% dieser 9,5 Milliarden Franken in die Bundeskasse abgezweigt für die Finanzierung der ordentlichen Bundesausgaben; darunter zwar der öffentliche Verkehr, aber auch der berüchtigte Kohäsionsfonds für die neuen EU-Mitgliedstaaten, die Entwicklungshilfe für Drittweltländer und weiterer Unsinn dieser Art.

 

Drittes „aber“: Die Autobahnvignette wurde 1985 eingeführt als Provisorium für 10 Jahre (eine weitere Übergangsregelung: „DieErhebung dieser Abgabe ist auf zehn Jahre befristet. Vor Ablauf dieser Frist kann auf dem Wege da Gesetzgebung ganz oder teilweise auf die Abgabe verztchtet“.

Schade, dass es in der Politik nichts Definitiveres gibt als Übergangsregelungen. 28 Jahre gingen durchs Land, und statt ganz oder teilweise auf die Vignette zu verzichten, hat man deren Preis von den ursprünglichen 30 Franken auf 40 Franken erhöht, und nun legt man uns diese unglaubliche Verteuerung um 150% vor.

 

Das vierte „aber“ betrifft die bevorzugte Behandlung der Ausländer, welche die Schweiz durchqueren ohne hier einen Rappen auszugeben, um von Nordeuropa nach Italien in die Ferien zu reisen – was in der Regel ein bis maximal zweimal pro Jahr geschieht – denn man gesteht ihnen zu, eine auf zwei Monate beschränkte Vignette zum Preis von 40 Franken zu erwerben. Wir haben soeben ausgeführt, dass die Benutzung der Autobahnen im Ausland viel teurer ist, und wir gewähren den Ausländern eine Ermässigung um deren Kosten megatief zu halten; wir diskriminieren damit all jene Schweizer, welche die Autobahnen nur gelegentlich benutzen, dafür aber den vollen Preis bezahlen müssen. Nicht einberechnet ist dabei, dass sie für jedes einzelne Fahrzeug eine Vignette kaufen müssen (auch solche mit Übergangsschildern) und gegebenenfalls für allfällige Anhänger.

 

Die Mär der dem Bund abgetretenen 380 Km Kantonsstrassen

 

Wohlverstanden, die Mär besteht nicht darin, dass der Bund die Kosten für den Unterhalt dieser Strassenabschnitte übernimmt, sondern dass er dazu die Erhöhung des Vignettenpreises benötigt, um es zu tun. Zudem wurden diese Kosten bisher von den Kantonen getragen. Aber hat denn jemand vielleicht einen der von der Abtretung betroffenen Kantone sagen hören, dass er im Gegenzug dafür die Steuerlast seiner Bürger proportional senken werde ? Eindeutig nein, somit stellt die Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette eindeutig eine neue Gebühr dar.

 

Die nicht hinnehmbaren (und skandalösen) Erpressungen unserer Bundesrätin Doris Leuthard und ihrer Anhänger in der Bundesverwaltung

 

Wenn die Erhöhung der Autobahnvignette nicht durchkommt, könnt Ihr Tessiner euch den Locarneser A2/A13-Anschluss ins Kamin schreiben !!!

 

Diese Erpressung ist nicht nur unwürdig, sondern absurd. Denn nehmen wir einmal an, was wäre wenn die Gesetzesänderung trotz einer Zustimmung im Tessin abgelehnt würde: Da würde unser Kanton wegen des Volksentscheids in den anderen Kantonen ungebührlich bestraft.

 

In Tat und Wahrheit hat das fragliche Projekt nichts mit der Frage der Erhöhung der Vignette zu tun. Die einzigen drei Projekte, deren Realisierung mittels Finanzierung durch diese Erhöhung vorgesehen ist, sind die Umfahrungsstrassen von Näfels, Le Locle und La Chaux-de-Fonds. Punkt und Schluss. Alles andere ist reine Fantasterei und darüber hinaus ein unwürdiger Druckversuch auf die Bürger, die am 24. November darüber abzustimmen aufgerufen sind.

 

Es kam gar soweit, dass Frau Leuthard einige Tage nach Abgabe ihrer idiotischen Erklärung sich zur Aussage hinreissen liess: „Der Locarneser Anschluss A2/A13 ? Der ist nicht für morgen !“.

 

Aber, immer noch unzufrieden, hat die Bundesrätin erneut zum Angriff geblasen: „Wenn Ihr mir die Erhöhung der Autobahnvignette ablehnt, verteuere ich euch den Benzinpreis um 6 oder 7 Rappen pro Liter“. WIR WERDEN SOMIT EIN WEITERES REFERENDUM ERGREIFEN (hoffe ich zumindest), solange das von der Strasse entrichtete Geld nicht auch wieder der Strasse zugute kommt.

 

Man muss sich wahrlich die Frage stellen, ob der Tatbestand der Erpressung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Der Möglichkeiten gibt es nur zwei: Entweder wurde er gestrichen, oder er gilt zwar noch, aber in diesem Fall geniesst Frau Leuthard eine spezielle Immunität.

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