Eine für die Opfer alles andere als lächerliche „Rechtsprechung“
Editorial
Val-de Ruz (NE), 1. Oktober 2019: Das dortige Gericht verurteilte einen 40jährigen, der im vergangenen Dezember um 6 Uhr völlig betrunken morgens nach seiner Rückkehr nach Hause seine Frau zusammengeschlagen und danach versucht hatte, sie zu erwürgen. Es gelang ihr zu fliehen und sich in einem Zimmer einzuschliessen, von wo aus sie die Polizei anrief. Er schlug die Türe ein, schleifte sie hinaus und misshandelte sie weiter – soweit die von der lokalen Presse veröffentlichten Fakten des Geschehens.
Folglich wurde dieser Berserker vor Gericht gezogen, weil er seine Frau „gefährdet“ habe. Der Richter hat das Vorgehen des Mannes schwer gerügt und es als „unverzeihbar“ erklärt, „weil Gewaltanwendungen in einer ehelichen Beziehung verboten sein müssen“ (warum denn in anderen Beziehungen nicht ebenso ? AdR). Der Beschuldigte habe seine Frau, und damit auch den Familienfrieden gemäss Richter einer grossen Gefahr ausgesetzt“.
Diese Aussagen sind etwas widersprüchlich bzw. lassen das danach vom Richter erlassene Urteil als völlig inkonsequent erscheinen. Gegen den 40jährigen (offenbar einem Ausländer, da derselbe Richter auf dessen Landesverweisung verzichtete, „weil er gut integriert sei und seine Kinder in der Schweiz lebten“) verhängte er eine bedingt ausgesprochene Haftstrafe von 9 Monaten und übertrug ihm die Bezahlung der Gerichtskosten, einer Busse von 500 Franken und 2’000 Franken als Genugtuung an seine Ehefrau.
Abgesehen davon, dass ich persönlich gegen all die unnützen und lediglich deklamatorischen „Jahrestage“ bin, welche von der UNO für oder gegen irgendetwas erklärt werden, komme ich nicht umhin, mich nicht daran zu erinnern, wie viele Politiker am 25. November 2018 (am Weltjahrestag für die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, den die UNO 1999 eingeführt hatte) mit mehr oder weniger kämpferischen Erklärungen ihre Abscheu gegen vorweg im Familienkreis verübte Gewaltakte gegenüber Frauen manifestierten. (Nebenbei bemerkt: Es ist zumindest bizarr, wie anlässlich dieses proklamatorischen „Jahrestages“ die Geschlechtergleichheit beiseite gelassen wurde: Man trat nicht ein für die Bekämpfung der Gewalt an sich, sondern nur gegen die Gewalt gegen Frauen. Wen kümmert denn schon die Gewalt gegen Männer, Kinder, Haustiere?).
Da bleibt zu fragen: Zu was taugt all diese Empörung, wenn die Gerichtsbehörden mit ihren immer täterfreundlicheren und opferverachtenden Urteilen die Spitzenpositionen darin einnehmen, diese Gewalt zu ermuntern? Gemeint sind die Gerichtsbehörden aller Stufen: Die eidgenössischen, kantonalen und regionalen. Erstere, das Bundesgericht, trägt dazu bei mit seinen stets milderen Urteilen (getroffen aus Angst, ansonsten Rekurse an den Europäischen Menschengerichtshof zu riskieren, wo man für Straftäter viel Verständnis zeigt, sofern es sich um Ausländer handelt und damit die Möglichkeit eröffnen, die nationalen Behörden zu rügen). Dann die Gerichte auf tieferer Stufe, deren Richter, die – abgesehen von jenen, die bereits berauscht sind von einem dümmlichen Gutmenschentum – darauf bedacht sind, Beschwerden an das Bundesgericht zu vermeiden, weil sie dort erwartungsgemäss mit ihren Urteilen mehr und mehr Schiffbruch erleiden.
Das Resultat daraus ist: Ausgesprochen werden lächerliche Strafen (zum Hohn der Opfer), die statt eine abschreckenden Wirkung zu erzielen, den Tätern fast eine garantierte Immunität vermitteln und sie ermuntern, mit ihren – unserer Kultur und unseren Gebräuchen fremden – kriminellen Praktiken fortzufahren. Wenn der obgenannte Richter aussagt, dass jemand, der seine Frau schlägt und sie erwürgen will „gut integriert“ sei, stimmt doch irgend etwas nicht. Aber leider ist er bei weitem nicht der einzige, der unter einem geistigen Dachschaden leidet. Diese Haltung wird von vielen, zu vielen Leuten geteilt, leider auch von zu vielen Politikern. So all die Apostel der offenen Türen, der multikulturellen Bereicherung und des „embrassons nous“, die dank der gängigen Asyl- und Sozialindustrie ihren Lebensunterhalt finanzieren.
In der Schweiz kennen wir die Gewaltenteilung – auch wenn das Bundesgericht sie oft missachtet, wenn es durch seine Rechtskraft erlangenden Urteile, die de facto zu Gesetzen werden, statt des Parlaments selber zum Gesetzgeber wird. Aus Gründen der Gewaltenteilung darf die Politik den Gerichten die Verhängung von ständigen Maximalstrafen nicht vorschreiben.
Etwas könnte man aber immerhin tun: Den Richtern via Gesetzesänderung ihren Ermessensspielraum einschränken (wenn nötig sogar entziehen), insbesondere im Strafrecht. Aber das ist eine illusorische Hypothese, solange wir Leute nach Bern wählen, deren einziges Credo di „Anpassung“ ist. Sich anzupassen an den „Mainstream“ (diesem exotischen Begriff, mit welchem man einer Gesellschaft – ohne dass sie es selber bemerkt – seitens einer Handvoll direkt interessierter Lobbyisten eine vorgegebene Vorstellung vorgibt. Zu diesen Lobbyisten gehören EU, UNO, OECD oder andere wirtschaftlich oder supranational ausgerichtete Körperschaften. Sie alle haben Mittel und Wege gefunden, das Volk zu manipulieren, indem sie ihm weismachen, sie alleine seien entscheidungsberechtigt. In der Schweiz haben wir aber noch – wie lange wohl noch – die direkte Demokratie als extremer Schutzwall für die Durchsetzung wirklich echter Volksentscheide. Und genau deshalb ist diese ein Störfaktor, und hinter unserem Rücken arbeitet man daran, uns dieses Recht wegzunehmen. Dies geschieht leider mit dem Segen der meisten Leute, die am kommenden Sonntag wohl urbi et orbi wiederum nach Bundesbern gewählt werden. Und solange das so bleiben wird, wird die Rechtsprechung lächerlich bleiben. Für dass die Opfer in Frieden ruhen können.
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