Eine brandgefährliche Ausnahme

Ott 29 • Deutsche Seite, L'opinione, Prima Pagina • 328 Views • Commenti disabilitati su Eine brandgefährliche Ausnahme

Rolando Burkhard

Das Schweizer Volk hat dieses Frühjahr die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» (auch bekannt geworden als so genannte Burka-Initiative) angenommen. Der Grundsatz, dass niemand im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllen darf, findet sich nun als Art. 10a unmissverständlich in unserer Bundesverfassung. Nun hat der Bundesrat einen Vorschlag unterbreitet, wie er diesen Verfassungsartikel im Strafgesetzbuch umzusetzen gedenkt, und hat für den Text das Vernehmlassungsverfahren eröffnet, das bis am 3. Februar 2022 dauert.

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Text macht misstrauisch. Wie zu erwarten war, enthält er unzählige Ausnahmen vom Grundsatz. Die meisten davon sind einigermassen nachvollziehbar (Gesichtsbedeckung in Kirchen, Masken zum Gesundheitsschutz oder als Sicherheitsausrüstung, fürs einheimische Brauchtum wie die Fasnacht etc.). Etwas weniger verständlich ist die Ausnahmeregelung für Street Parades oder Bachelor-Partys, nun ja. Am allerwenigsten verständlich, ja gar alarmierend, ist hingegen die Ausnahme vom Verhüllungsverbot bei Kundgebungen oder Demonstrationszügen, wenn sie zur Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit notwendig seien (da bringt etwa das vorgebrachte Beispiel von Standaktionen der anonymen Alkoholiker argumentativ nicht viel).

Der Volkswille wird einmal mehr nur selektiv respektiert. Denn: Wenn das Schweizer Volk insgesamt knapp zugestimmt hat zum Verhüllungsverbot, dann erfolgte das Ja für viele Leute nicht (oder nicht vor allem) wegen dem Burkatragen. Es wurde vielmehr eingelegt, um damit auch, oder vor allem, den linksextremen Schlägerbanden einen Riegel zu schieben, die bei ihren chronischen gewalttätigen Kundgebungen in unseren Städten zumeist vermummt auftretend ihre schweren Sachbeschädigungen und anderen Gewalttaten verüben. Die Täter kommen dabei zu annähernd 100% straffrei davon, weil sie – weil vermummt – weder direkt visuell noch via Videoüberwachung individuell identifizierbar und somit nicht anklagbar sind.

So würde denn durch diese Ausnahme dem schändlichen Treiben der Linksextremen Gewalttrupps weiterhin Tür und Tor geöffnet, denn so quasi jede gewalttätige linksextreme Demo lässt sich locker mit der Meinungsfreiheit begründen. Und die tiefroten Regierungen unserer Städte behielten weiterhin ihr Alibi, um ihre lieben linksextremen Kreise ungestraft gewähren zu lassen. Es käme wohl höchstens mal zur Festnahme von als rechtsextrem (weil impffeindlich) deklamierten Treichlern mit ihren Kuhglocken, sollte ihr Gesicht nicht völlig erkennbar sein.

Fazit: Diese vom Bundesrat vorgeschlagene Ausnahme vom Verhüllungsverbot ist brandgefährlich und birgt angesichts der mutmasslich von unseren tiefroten Stadtregierungen nur sehr selektiv angewendeten Praxis ein weiterhin grosses Konfliktpotential. Ich hoffe sehr, dass die bürgerlichen Parteien (die SVP in primis) diese Gefahr erkennen und diese Bedenken  in ihre Vernehmlassungsantworten einfliessen lassen.   

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