Ein zweifelhaftes Weintrinken ändert nichts an der Wasserpredigt

Mar 21 • Deutsche Seite • 1951 Views • Commenti disabilitati su Ein zweifelhaftes Weintrinken ändert nichts an der Wasserpredigt

Eros N. Mellini

Eros N. Mellini

Ich gehe nicht nach Italien „zum Einkaufen“. Da ich einen Einpersonenhaushalt führe, erlaubt mir mein Einkommen auch beim Einkaufen des Nötigsten in der Schweiz, ein anständiges Leben zu führen. Dessen ungeachtet gehe ich einmal wöchentlich nach Ponte Tresa (Italien), um Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und DVDs zu kaufen. Warum ? Einfach deshalb, weil ich dort eine grössere Auswahl habe im Verlagswesen. Letzteres stellt einen Zweig dar, in welchem oft und gerne der Import – vor allem weil zumeist monopolistisch strukturiert – es dem schweizerischen Wiederverkäufer erlaubt, exorbitante Preise zu verlangen. Ich könnte als Grund für mein Verhalten auch eine besonders herzige und freundlich Kioskfrau angeben, oder dass ich ohne grosse Umwege machen zu müssen davon profitiere, im Schiessstand Madonna del Piano einige Schüsse abgeben zu können und mit dessen Leiter, Freund Ferruccio, ein paar Worte austauschen kann. Aber ich will nicht um den Brei herumreden, denn eigentlich geht es hauptsächlich um die Preise. Aber nicht so sehr um die Preise an und für sich. Ich sage es nochmals, alles in allem könnte ich mir – zum Glück und hoffentlich so lange wie möglich – auch Schweizer Preise leisten. Was mich aber stört, ist der lästige Eindruck, ausgenutzt und zum Narren gehalten zu werden. Einen vernünftigen Preisunterschied nähme ich noch so gerne in Kauf, das würde es mir erlauben, gemütlich hier einzukaufen ohne die notorischen wöchentlichen Staus von der Piodella bis nach Caslano. Aber wenn man für Zeitschriften von 8 – 10 Euros in Lugano das Doppelte bezahlen muss, löscht es mir ab. Im Tessin kaufe ich die Lebensmittel, die Kleider, die Schuhe oder andere Artikel ein, bei welchen die Importeure und  Wiederverkäufer nicht allzu unanständig gewinnsüchtig sind, aber die Presseprodukte nicht. Stehe ich deshalb im Widerspruch zu meiner politischen Haltung, die auf einen gewissen Protektionismus des einheimischen Marktes und auf der Bevorzugung der auf dem einheimischen Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitskräfte abzielt ? Das glaube ich wirklich nicht.

 

Nun aber trifft man in der Politik immer mehr eine talibanhafte Haltung an, die darauf ausgerichtet ist, die politischen Gegner oder auch nur eine gewisse Unternehmerschaft an den Pranger zu stellen. Es ist dies eine Einschüchterungspolitik in Form einer nur auf Schlagzeilen ausgerichteten Hexenjagd, die aber in Tat und Wahrheit nicht darauf abzielt, Probleme zu lösen, sondern nur jene zu diskreditieren, die das Problem aufwerfen. Es ist ein wenig so, wie wenn man einen Grünen als inkonsequent bezeichnete, nur weil er einen Führerausweis besitzt – denn ungeachtet, ob er sein Privatfahrzeug nur zweimal jährlich benutzt, darf ein Ökologe ein Auto gar nie benutzen. Zum Glück für die Grünen politisieren bei ihren Gegnern entweder keine Talibans oder diese sind nicht sonders auf eine Hexenjagd aus. Vielleicht sind sie ja auch nur einfach korrekt.

 

Auf die Spitze dieses solch niedrigstes skandalöses Niveau erreichenden Journalismus hat es letzte Woche – aber andere Medien waren ihr voraus – die Zeitung „Caffè“ getrieben mit ihrer „Aufdeckung“ der Politiker, welche Grenzgänger und „padroncini“ (ausländische Kleinunternehmer) beschäftigen würden. Natürlich hat man dabei wohlwissentlich weder die Motive für diese Auswahl untersucht noch sich darum gekümmert, ob die an den Pranger gestellten Fälle zutrafen oder nicht.

 

Hier nebenan veröffentlichen wir eine Stellungnahme von Alberto Siccardi (in italienisch) zu den turnusgemässen journalistischen Unterstellungen und bedauern es gleichzeitig, dass die Zielpersonen solcherlei Anklagen sich überhaupt zu rechtfertigen haben. Vergessen wir nicht, dass die geltende Rechtslage (insbesondere der freie Personenverkehr) es jenseits jeder ethischen Beurteilung erlaubt, jedermann anzustellen und zu beschäftigen. Wir bekämpfen dieses Gesetz, weil wir uns der Schäden für die einheimische Bevölkerung bewusst wurden, aber solange dieses Gesetz noch gilt, müssen wir uns daran halten. Deshalb ziehen wir den Hut vor jenen Unternehmern, welche, wie Siccardi im Tessin und Blocher auf schweizerischer Ebene – obschon sie einige Widerwärtigkeiten in den Personalanstellungen für ihre Betriebe in Kauf nehmen müssen – dem schweizerischen Volkswillen Tribut zollen und uns unterstützen. Das hindert sie nicht daran, völlig legal ausländisches Personal anzustellen wenn einheimisches hierzulande nicht verfügbar ist, oder ein paar Arbeiten an italienische Kleinunternehmer zu vergeben, wenn die Forderungen der einheimischen Betriebe überrissen sind. Siccardi weist darauf hin, einen Preis von über 25% der italienischen Offerte angeboten und daraufhin die Absage des Schweizer Anbieters erhalten zu haben.

 

Ich selber habe vor einigen Jahren einen Voranschlag eines schweizerischen Handwerkers gesehen für Restaurierungsarbeiten im Häuschen eines Bekannten. Die veranschlagten Kosten betrugen 25’000 Franken, in welchen Kostenpunkte wie „Schleifen der Bohrerspitze“ oder „Miete für eine Schubkarre“ aufgeführt waren. Mein Bekannter sagte mir: „Weißt Du, da kam ein italienischer Handwerker, hat sich die Sache angesehen, hat ungefähr die zu erledigenden Arbeiten evaluiert und mir gesagt: ist es OK mit 10’000 Euros ?“.  Und da mein Bekannter kein Millionär war, hat er sich dann an den italienischen Kleinunternehmer gewandt. Dies, um zu sagen, dass uns manchmal auch unsere Handwerker dazu verleiten, dass wir uns für kurzfristige Arbeiten ausländische Arbeitskräfte holen, ungeachtet der Beurteilung der geleisteten Arbeit.

 

Aber eben: Das geltende Recht erlaubt das, und deshalb ist der Kampf zulässig, um die rechtlichen Bedingungen zu verändern, um diese widerrechtliche Konkurrenz zu verhindern, aber ohne dabei notwendigerweise der Inkonsequenz bezichtigt zu werden, wenn man sich wegen gerechtfertigten Gründen auf dieses Gesetz beruft.

 

Verstehen wir uns richtig: Nichts spricht dagegen – und das ist Teil der politischen Auseinandersetzung – dass man von Zeit zu Zeit die Aufmerksamkeit auf die Widersprüche eines politischen Gegners lenkt und ihm vorwirft, Wasser zu predigen und Wein zu trinken. Aber der systematische Gebrauch (und Missbrauch) dieses Instruments zeigt letztendlich lediglich den totalen Mangel an guten Argumenten auf.

 

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