Die Waffe der verstümmelten und tendenziösen Informationen

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Eros N. Mellini

Editorial

Bei dieser Abstimmungskampagne gegen die Begrenzungsinitiative setzt die Front der Gegner – Regierung, Linksparteien (FDP, CVP inklusive), Medien, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, oder anders gesagt: die Anti-SVP-Front – das Mittel der Falschinformation umgekehrt proportional zu ihren konkret vorgebrachten Argumenten ein, über die sie verfügt. Dies alleine, weil die Initiative für die Organisatoren dieses „Festivals der Böswilligkeit“ einzig zwei Erbsünden hat: Erstens, sie stammt von der SVP, und zweitens verärgert sie die EU. Klarerweise sind das nicht zwei überzeugende Argumente. Das erste ist gar unverzeihlich, mit dem zweiten hingegen können mit einer gewissen Überzeugungskraft jene Leute winken, die einen Horror davor haben, dass die Bilateralen dahinfallen würden – Ängste, worauf sich die Abstimmungskampagne stützt. Aber auch bei gründlichster Untersuchung der Sache findet man darin keine wesentlichen und unwidersprüchlichen Argumente, denn es gibt eben keine. Einen Wortschwall schon, um anzudrohen „es könnte geschehen…“, „es besteht das Risiko, dass…“, „wenn die EU dann…“. Das alles ausschliesslich ausgedrückt im Konditionalis, denn in der Hand haben sie nichts Sicheres, ausser vielleicht (aber nur für einige Leute) einen übrigens völlig irrationalen immensen Horror davor, dass die EU wer weiss welche Gegenmassnahmen ergreifen könnte.

Im Gegensatz dazu sind die Argumente der Befürworter der Initiative sehr klar und konkret: Eine Million Einwanderer in den letzten 12 Jahren, mit entsprechender demographischer Zunahme; verstopfte Strassen und überfüllte Züge, masslose Zubetonierung des Landes und steigende Mietpreise, welche die Minderbemittelten zwingt, ihren Wohnsitz in die Peripherie oder sogar aufs Land zu verlegen, mit entsprechender Zunahme des Pendlerverkehrs, dem Lohndumping und der Verdrängung vom Arbeitsmarkt durch junge und billige ausländische Arbeitskräfte: Das alles sind unwiderlegbare und offensichtliche Argumente. Aber sie werden von der SVP vorgebracht und missfallen der EU, deshalb muss man trotz (oder vielleicht gerade wegen) deren Unwiderlegbarkeit die Initiative mit anderen Methoden bekämpfen. Und eine davon besteht in der Verbreitung von Halbwahrheiten, von verstümmelten Informationen (in welchen man nicht genehme Punkte verschweigt) oder gar von Falschinformationen.

So sagte Bundesbern, dass 2007 die ausländische Wohnbevölkerung 1’554’527 Einheiten betrug, und 2018 deren 2’126’392, also ein Saldo von „nur“ 571’865 Einheiten und nicht mit der vorgebrachten Million. Aber die Gegner gelingt gar die Behauptung – mit einer gewissen evidenten Oberflächlichkeit, aber das Wichtige ist ja nicht die Korrektheit der Daten – dass die SVP lüge, falsche Zahlen verbreite, und dass die Zuwanderer weniger als die Hälfte ausmachten. Denn die objektiv korrekte Zahl ist jene der Wohnbevölkerung (seien es Schweizer oder Ausländer), welche gemäss Bundesamt für Statistik von 7’593’494 im Jahre 2007 auf 8’606’033 am 31.12.2009 gestiegen ist, was einen Saldo von 1’012’421 Einheiten bedeutet. Die vorherige Behauptung ist zwar an sich richtig, unterschlägt aber, dass in dieser Zeitperiode ganze 519’612 Ausländer dank ihrer Einbürgerung statistisch gesehen zu Schweizern wurden, was die Zunahme der Gesamtbevölkerung auf etwas mehr als eine Million Personen infolge der Zuwanderung bringt. Da die korrekte Zahl von einer Million bestehen bleibt, und wenn – wie gesagt – der Saldo der einheimischen Bevölkerung gleich Null oder gar negativ ist, soll mir mal einer erklären – auch vorbehältlich einiger Detailangaben bezüglich repatriierter Schweizer oder anderer unwesentlicher Faktoren – wieso die von den Gegnern vorgebrachten tendenziösen Zahlen nur die Hälfte des einzig objektiv richtigen und unwidersprüchlichen Fakts, nämlich die Zunahme der gesamten Wohnbevölkerung um mehr als eine Million Personen innert 12 Jahren, ausmachen können.

Ein weiteres Beispiel dieser heimtückischen Methode der Faktenverdrehung ohne grobe Unwahrheiten habe ich in einer jüngsten Mitteilung der Tessiner Handelskammer gefunden, wo man behauptet:  „…der Initiative „für eine massvolle Zuwanderung“, die am 27. September zur Abstimmung gelangt, und die de facto die Kündigung der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) fordert. Die Annahme dieser Initiative würde in der Tat diesen automatischen Effekt auslösen wegen der bestehenden Guillotineklausel. Die Schweiz darf sich das Dahinfallen all dieser für unsere Wirtschaft lebenswichtigen Verträge nicht erlauben, insbesondere in einer Zeit der Ungewissheit wie der heutigen“.

Vorweg behauptet man also, dass die Initiative die Kündigung der Bilateralen Verträge fordere – wobei man davon ausgeht, dass die Guillotineklausel sicher angewendet würde – während sie in Tat und Wahrheit nur die Ausserkraftsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommens fordert. Zweitens: Auch wenn die EU beschlösse, die Guillotineklausel strikte anzuwenden, würde dies lediglich die sechs weiteren Abkommen der Bilateralen I betreffen (Technische Handelshemmnisse, öffentliche Ausschreibungen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung) und nicht die insgesamt 120 in Kraft stehenden Abkommen. Drittens: Dass diese sechs Abkommen für die Schweiz lebenswichtig seien, ist absoluter Blödsinn. So hat denn eine jüngste Studie des Instituts „European Economics“ erbracht, dass von den sieben Abkommen des Pakets der Bilateralen I nur deren zwei für die Schweiz von einigem Interessen sind, nämlich jene über die technischen Handelshemmnisse und den Luftverkehr. Die anderen erbringen gemäss dieser Studie keinerlei wirtschaftlich zählbaren Nutzen. Dieser Nutzen liegt hingegen vor beim Personenfreizügigkeitsabkommen, aber – man höre und staune – klar zu Ungunsten der Schweiz. enn das erstgenannte der beiden Abkommen zu einer Zunahme des BIP pro Kopf der Bevölkerung von 80 bis 160 Fr. führt und das zweite von 80 Fr., die Personenfreizügigkeit hingegen ein Defizit von 560 Fr. ausmacht, beträgt der Negativsaldo der Bilateralen I für die Schweiz also -320/-400 Fr. des BIP. Der Negativsaldo der Bilateralen I für die Schweiz ist also -320/-400 Franken des BIP pro Kopf der Bevölkerung, d.h. von dem, was dem einzelnen Bürger schliesslich in der Tasche verbleibt. Die Studie sagt klar aus: „Ohne die Zuwanderung lägen heute die Löhne um 3,5 bis 3,7 % höher. Aber dennoch seien diese Abkommen, nach Ansicht der Tessiner Handelskammer, lebenswichtig.

„Sich vorzustellen, dass Neuverhandlungen mit der EU einfach seien, ist eine pure Illusion“. Einmal mehr sagt man nicht eigentlich, dass Neuverhandlungen ausgeschlossen seien – das wäre allzu gewagt, denn im Falle der Annahme der Initiative könnte man sich an diese Aussage erinnern – nein, man sagt es nur so zwischen den Zeilen, lässt lediglich durchblicken, dass man sich nicht vorstellen dürfe, dass dies einfach sein werde. Aber wer hat denn je das Gegenteil behauptet? Es ist wahrscheinlicher, dass die EU auf die Personenfreizügigkeit verzichtet, um die sechs anderen, in ihrem eigenen Interesse stehenden Abkommen (zum Beispiel das Landverkehrsabkommen) zu retten, als dass sie sich hartnäckig auf eine Position versteift, bei der sie nur zu verlieren hat. Und zudem: Wie es die Studie von „European Economics“ dargelegt hat, wären allfällige Nachteile im Falle von Schwierigkeiten mit dem Dahinfallen den anderen sechs Verträgen mehr als nur kompensiert mit den Vorteilen, die uns eine Kündigung der Personenfreizügigkeit einbringen würden.

Was bei all dem erstaunt, ist dies: An jüngsten Beispielen solcher nicht korrekter Methoden der Kampagnenführung fehlt es ja wahrlich nicht: Denken wir schon nur an das Abkommen von Schengen/Dublin und seinen veranschlagten Kosten von einigen Dutzend Millionen Franken, aus denen plötzlich hunderte von Millionen wurden. Oder an das Personenfreizügigkeitsabkommen, das uns angeblich lediglich 8-10’000 mehr Zuwanderer pro Jahr hätte bringen sollen, dann wurden es allerdings 60, 70 und auch 80’000. Dies sind nur zwei Beispiele. Dennoch gibt es immer noch viele Bürgerinnen und Bürger, die in solcherlei abstimmungspropagandistische Fallen tappen. Und leider zählen in einem System der direkten Demokratie auch die Stimmen der Ertappten.

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