Die direkte Demokratie und das „Partikulare“
Editorial
Dem Internet entnehme ich einen Artikel über Francesco Guicciardini – (Firenze, 6. März 1483 – Arcetri, 22. Mai 1540), italienischer Schriftsteller, Historiker und Politiker: „Gucciardini wird dargestellt als Mann des „Partikularen“, der aus den persönlichen Interessen eine Lebensweisheit machte, und der nach Ansicht des Kritikers den Zusammenbruch sämtlicher Ideale und religiösen, moralischen und politischen Banden offenbarte. Er stellte sich somit gegen Niccolò Machiavelli, der sich einen Prinzen (also eine absolute Autorität) vorstellte, der das „Partikulare“ zugunsten des übergeordneten Staatsinteresses ausschliesst.
In welcher Lage befinden wir uns heute in der Schweiz? Inwiefern ist das „Partikulare“ vereinbar mit dem Staatsinteresse in einer direkten Demokratie?
Das Volk ist der Souverän
Während im mittelalterlichen Florenz von Guicciardini und Machiavelli – und damals praktisch in ganz Europa – die Macht in fester Hand von souveränen Fürsten war, umringt von einer Oligarchie privilegierter Aristokraten, ist in der Schweiz zumindest auf dem Papier das Volk der Souverän. In Bundesbern glaubt allerdings ein guter Teil der Leute, welche die Exekutive (Bundesrat), das Parlament (Nationalrat und Ständerat) und noch weit mehr die Beamtenschaft der Bundesverwaltung bilden, dass sie jene privilegierte Kaste sind, die sich im Florenz des 15. und 16. Jahrhunderts nach Belieben als Herren aufspielen konnte. Zu ihnen gesellt sich zudem das Bundesgericht in Lausanne, das sich in Missachtung des hochgejubelten Gewaltentrennungsprinzips erlaubt, in die Legislative einzugreifen, indem es Urteile „mit Rechtskraft“ fällt, die mit anderen Worten zu Gesetzen werden. Alle vier Jahre geben sie sich dann alle mit unvergleichlicher Hypokrisie bescheiden, um – mittels Versprechen, die zumindest von den Wiederzuwählenden erfahrungsgemäss kaum je eingehalten wurden – „demütig“ das Volk um ihre Wiederwahl zu bitten für ein weiteres Quadriennium „des Verrats und Doppelspiels“.
Die Beispiele sind kaum noch zählbar
Dass Bundesrat und Parlament das Volk betrügen, welches – ich staune immer wieder neu über dieses Phänomen – nach vier Jahren des Motzens, der Kritiken und heute mittels Social Networks auch der Beleidigungen dann gleichwohl regelmässig dieselben Vertreter in die Legislative wählt, ist offensichtlich. Schamlose Lügen vor den Abstimmungen (Schengen/Dublin würden nur 8 Millionen Franken pro Jahr kosten, in Tat und Wahrheit sind es mehr als 100; die Personenfreizügigkeit würde maximal zu einer Zuwanderung von jährlich 8-10’000 Personen aus der EU führen, in Tat und Wahrheit sind es im Durchschnitt fast 80’000 mit Spitzenwerten bis 90’000; etc. etc.).
Die Umsetzung sakrosankter Volksentscheide (konsequente Ausschaffung der kriminellen Ausländer, Masseneinwanderung, lebenslange Verwahrung von Pädophilen, etc. etc.) wird verweigert oder verwässert.
Es stellt sich somit die Frage, ob in der Motivation für diese Manöver mehr Machiavelli (vorrangiges Staatsinteresse) oder mehr Guicciardini (vorrangige Interessen von Wirtschaftskreisen, aber vor allem der einzelnen Parlamentarier) steckt (einträgliche Verwaltungsratsmandate, europagerichtete persönliche Ambitionen, oder schlicht internationaler Geltungsdrang).
Persönlich tendiere ich zur zweiten Variante, bei ersterer hätten sie das bequeme Alibi „so wollte es das souveräne Volk, nun soll es selber damit zurecht kommen“.
Hat auch in der direkten Demokratie das „Partikulare“ seine Bedeutung ?
Sicherlich, für einige Leute ist der unmittelbare direkte Vorteil das einzige Motiv, um überhaupt abstimmen zu gehen; und so beanspruchen sie dieses „Recht“ wenn es für sie nützlich ist, um dann auf diese „Pflicht“ zu verzichten, wenn der Volksentscheid sie nicht direkt tangiert. Das klassische Beispiel dafür ist die Ende Woche stattfindende Abstimmung über die AHVplus-Initiative. Wie viele Senioren werden (verständlicherweise, weil sie grösstenteils nicht besonders wohlhabend sind) dafür stimmen, nur weil sie nicht im Genuss einer Zusatzrente sind und somit monatlich rund 200 Franken mehr erhalten ? Dabei vergessen sie (oder es ist ihnen egal), dass diese Rentenerhöhung von der steuerbefreiten Zusatzrente abgezogen und der steuerbelasteten AHV-Rente angerechnet wird. Resultat: Gerade den wenig Begüterten wird die Zusatzrente gestrichen und sie gehen somit – abgesehen von der Steuererhöhung – auch der damit verbundenen Vorteile (Ausgaben für Zahnbehandlungen, Radio/TV-Gebühren, Abos für den öffentlichen Verkehr, etc.) verlustig.
Aber im Unterschied zu den Entscheiden der – wie gesagt teilweise nicht sonderlich vertrauenswürdigen – 246 Parlamentarier, basieren die Volksentscheide zumeist auf 2-4 Millionen von Abstimmenden, und somit ist der Einfluss des „Partikularen“ sicher viel kleiner als jener der Leute in den Räten. Und zudem wären wir – wenn wir die (in Bern und Brüssel als äusserst ärgerlich betrachtete) direkte Demokratie nicht mit Überzeugung verteidigt hätten – seit über 20 Jahren in der EU.
« Das Volk entscheidet sich gegen einen unbezahlbaren AHV-Ausbau, für einen Marschhalt im Umbau zur “Grünen Wirtschaft” und für mehr Sicherheit Una decisione storica per il Ticino »