Behördliche Einbürgerungssucht

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Eros N. Mellini

Eros N. Mellini

Editorial

 

Am 12. Februar werden wir über verschiedene Vorlagen abstimmen, darunter über die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation. Die „brillante“ Idee kam offenbar von Bundesrat und Parlament, doch initiiert wurde das Vorhaben durch eine 2008 eingereichte parlamentarische Initiative aus – was für ein Zufall ! – dem linken Lager. Die Linke ging damit erneut zu Angriff über, nachdem Volk und Stände am 26. September 2004 die beiden eidgenössischen Vorlagen abgelehnt hatten, die zum einen die erleichterte Einbürgerung der Ausländer der zweiten Generation und zum anderen gar die automatische Verleihung des Bürgerrechts an jene der dritten Generation vorsahen.

 

Wurden Bundesberns Parlamentarier denn nicht gewählt, um die Interessen des Schweizer Volkes wahrzunehmen ?

 

Daran könnte man zweifeln, wenn man Bundesberns Haltungen der letzten Jahre in beliebigen Fragen der internationalen Politik in Betracht zieht. Dennoch scheint mir recht klar:  Die Schweizer Parlamentarier werden von Schweizer Wählern dazu gewählt, um vorweg die Interessen der Schweizer zu wahren – wohlverstanden jener mit Stimmrecht – und welche die Parlamentarier (leider nicht immer mit dem nötigen Unterscheidungsvermögen) wählen, damit diese sie auch vertreten. Was soll denn also dieser Wahn, diese richtiggehende Sucht, das Schweizer Bürgerrecht an Leute zu verschenken, die dermassen gut integriert sind, dass sie sich, nachdem sie in höchste nationale politische Ämter gewählt wurden, im Bundeshaus im Leibchen der italienischen Nationalmannschaft ablichten lassen? Ich stimme der überzeugten Linken – wer weiss ob zu Recht ? – zu, dass die neu Eingebürgerten deren Wählerverluste wettmachen werden, die sie sich in letzter Zeit mit ihrer unselig unverantwortlich verschwenderische Politik eingebrockt haben. Aber was ist mit den anderen? Sind sie wirklich davon überzeugt, es handle sich um einen geschuldeten Akt der Gerechtigkeit (für wen denn, sicher nicht für die Schweizer, welche sie gewählt haben), ohne den das Schweizer Volk – von Gewissensbissen geplagt – schlaflose Nächte erleiden würde? Wenn dem so ist, bedeutet das wirklich, dass sie einmal mehr überhaupt nicht begriffen haben, was das Volk, vor allem in den heutigen Krisenzeiten, von ihnen erwartet. Aber das ist nun wahrlich nichts Neues.

 

Die Einbürgerung ist ein Akt, dem das Bundesgericht jeglichen politischen Charakter abgesprochen hat

 

Leider hat die Schweizer Staatsbürgerschaft, vom Gesichtspunkt unserer Regierenden aus, jeglichen Wert verloren – Gottlob gewinnt sie bei der Bevölkerung wieder ein Bisschen mehr an Wert; zumindest bei jenen, die mit kritischem Blick zu verfolgen vermögen, was in den umliegenden Staaten vor sich geht, vor allem in den EU-Mitgliedstaaten. Dieser Verfall der Werte erfolgte meines Erachtens in den zwei folgenden entscheidenden Etappen: Einerseits die seit dem 1. Januar 1992 in Kraft stehende Zulassung der doppelten, dreifachen oder mehrfachen Staatsbürgerschaft, und andererseits das Urteil, mit welchem das Bundesgericht 2003 die mittels Volksabstimmung beschlossene Ablehnung einiger Einbürgerungskandidaten durch die Bevölkerung von Emmen (2000) kassierte, und damit ein generelles Rekursrecht und eine Begründungspflicht für ablehnende Einbürgerungsentscheide statuierte.

 

Mehrfach-Staatsbürgerschaft = Opportunismus

 

Der Opportunismus eines guten Teils jener, die um die Schweizer Staatsbürgerschaft ersuchen (Schweizer Pass und entsprechendes von der Visumspflicht befreites Reisen, Volksrechte, etc. ohne diese im Heimatstaat aufgeben zu müssen) spiegelt sich in der exponentiellen Zunahme der Einbürgerungsgesuche seit 1992 wieder, dem Jahr, in welchem das Recht auf Mehrfach-Staatsbürgerschaften eingeräumt wurde. Während es 1991 – dem letzten Jahr, in dem Doppelstaatsbürgerschaften nicht zugelassen wurden – insgesamt 8’757 Einbürgerungen gab, stieg die Zahl 1992 schon auf 11’133, und seither nahmen sie kontinuierlich zu bis zu den heutigen 42’000 pro Jahr. Wie viele wären es, wenn man für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts auf das bisherige verzichten müsste ?

 

Den Schweizer Pass erhalten wie eine Jagd- oder Fischereibewilligung ?

 

Mit seinem unglücklichen Entscheid von 2003 (Fall Emmen) hat das Bundesgericht einen ursprünglich strikt politisch verstandenen Akt zu einem reinen Verwaltungsakt degradiert: Denn richtigerweise müsste man von einer GEWÄHRUNG der Staatsbürgerschaft sprechen, nicht von einem RECHT darauf, wie man es heute leider tut. Man verlangt nunmehr für eine allfällige Ablehnung eine Begründung (wer weiss warum, denn im Gegensatz dazu bedarf es für die Erteilung des Schweizer Passes keiner Begründung; und nur Gott weiss, ob es angesichts der zahlreichen, von „Schweizern“ mit Migrationshintergrund verübten Verbrechen nicht angebracht wäre, eine solche zu verlangen). Und indem man dem abgewiesenen Einbürgerungsbewerber eine fast immer erfolgreiche Rekursmöglichkeit einräumt, wird der Schweizer Pass auf das Niveau eines schlichten Jagd- oder Fischereischeins degradiert. Will heissen: Wer immer die geforderten (minimalen) Voraussetzungen erfüllt, hat ein RECHT auf dessen Erteilung.

 

Dem Ausverkauf werden keine Grenzen mehr gesetzt

 

Aber damit nicht genug: Die Linken (nunmehr alle Parteien mit Ausnahme von SVP und Lega) möchten die Erlangung des Schweizer Passes zusätzlich erleichtern, auch wenn sie sich für den Moment mit einem guten Zwischenresultat bei der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation zufrieden geben. Sollte die Integrationsprüfung der Kandidaten durch die Gemeinden (durch jene Stellen, welche die Leute am besten kennen, da sie ja dort leben) entfallen, und stattdessen alles in Bern entschieden werden, würde allen Gesuchstellern den Schweizer Pass geschenkt, und danach sollen sie dann den Kantonen und Gemeinden aufgehalst werden, wen kümmert’s ? Eigentlich ginge es ja nur um ein Stück Papier.

 

Wenn diese Übertölpelung gelingt, werden die Linke  zweifellos morgen erneut zum Angriff blasen mit der zweiten Generation und dem „ius soli“, dem Recht auf Einbürgerung für alle im Land Geborenen.

 

Es gibt keinen Anlass

 

Es gibt, wie gesagt, überhaupt keinen Grund, um der dritten Generation die Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft zu erleichtern – die wir ja bereits heute wie Perlen vor die Säue werfen (aufgepasst: ich zitiere eine bekannte Volksweisheit; weder ich selber noch die SVP betrachten die Ausländer in der Schweiz als Säue, jedenfalls nicht die vielen, die unsere Regeln befolgen). Da das Bundesgericht uns zwingt, die Staatsbürgerschaft zu erteilen, dann soll zumindest für alle Kandidaten ungeachtet deren Alters dieselbe Verwaltungsprozedur gelten. 

 

Donald Trump dixit

 

In seiner Antrittsrede hat der neugewählte amerikanische Präsident gesagt: „Von heute an wird unser Land von einer neuen Vision geleitet werden. Vom heutigen Tage an wird „America first“ gelten, „America first“. Wäre das für uns nicht die beste Gelegenheit, um unsererseits das Prinzip „Switzerland first“ anzuwenden und deshalb diesen weiteren Ausverkauf unserer nationalen Identität zurückzuweisen ?

 

Aus all den genannten Gründen empfiehlt sich ein klares NEIN zur erleichterten Einbürgerung der Ausländer der dritten Generation.  

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