Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst die niemand kann!

Dic 15 • Deutsche Seite • 2442 Views • Commenti disabilitati su Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst die niemand kann!

Patanegra

Patanegra

Editorial

Als (weltweit wohl einziger) Staat dieser Erde hält sich die Schweiz stets sklavisch ans internationale Recht – sei dieses so genannte Völkerrecht SEHR zwingend, ETWAS zwingend, ETWAS WENIGER oder GAR NICHT zwingend. Da dieses Recht insgesamt ja nirgends verbindlich kodifiziert ist, geht es dabei um die Beachtung von Entscheiden, Beschlüssen und Urteilen irgend welcher internationalen Gremien und Gerichte, welche dieses internationale Recht nach ihrem Gutdünken auslegen: mal so, mal anders.

 

Dieser unser sklavischer Gehorsam kann mitunter zu Problemen führen. Dies dann, wenn die zahlreichen internationalen Gremien von der Schweiz Unterschiedliches, bzw. das Gegenteil vom Gegenteil, verlangen. Gehorsam ist grundsätzlich ethisch etwas Edles (allerdings politisch bei weitem nicht immer Kluges), doch WEM soll man denn gehorchen, wenn sich die hohen internationalen Gremien uneins sind ? Was soll die Schweiz tun, um es immer allen recht zu machen ?

 

Der Beispiele für dieses Dilemma gibt es viele. Hier zur Illustration des Problems das jüngste, bei dem es um die Umsetzung einer UNO-Sanktion geht:

 

Das Sanktionskomitee der UNO setzte einen Iraker auf ihre „schwarze Liste“, worauf die Schweiz in ihrem sklavischen internationalistischen Gehorsam brav die UNO-Resolution befolgte und dessen Vermögenswerte einfror und später konfiszierte. Der Iraker rekurrierte dagegen beim Bundesgericht, welches die Beschwerde des Mannes abwies (denn eine Prüfung, ob er zu Recht auf der UNO-Liste eingetragen war, könne nur die UNO selber abklären). Und so gelangte der Iraker an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg.

 

Dieses internationale Gericht befand nun, dass die Schweiz mit der Durchsetzung der ihr von der UNO diktierten Sanktion gegen den fraglichen Iraker die Menschenrechte verletzt habe. Das Argument der Schweiz, dass sie an die UNO-Resolutionen gebunden sei und sich die Konfiskation der Vermögenswerte des Irakers direkt aus der UNO-Liste ergebe, zählte nichts.

 

Ja was soll man denn nun tun ? Die UNO-Resolution oder das EGMR-Urteil befolgen ? Beides ist nicht möglich. Keines von beiden (was wohl das Beste wäre) ? Und was tun, wenn die EU-Kommission auch noch etwas dazu sagen würde ? Und die WTO ? Oder Amnesty International, oder Greenpeace ?

 

Man muss sich mittlerweile schon fragen, wohin uns die sklavische Befolgung der Entscheide aus unseren unnötigerweise zahlreichen internationalen Verpflichtungen noch hinführt. Denn da gibt es internationale Mitgliedschaften der Schweiz, zu welchen das Volk nie etwas zu sagen hatte (beispielsweise der Beitritt zur EMRK).

 

„Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann“ lautet das bekannte Sprichwort. Es international zu versuchen, allen recht zu machen, ist illusorisch. Vielleicht beginnen unsere Politiker und Gerichte besser mal schlicht und einfach damit, unseren eigenen Staatsbürgern recht zu geben, will heissen: klare Volksentscheide durchzusetzen. Lorbeeren internationaler Organisationen holten sie sich damit keine – aber vielleicht eine grössere Legitimation im Inland und umso grösseren Respekt bei ausländischen Völkern.

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