Aber wer will sie denn wiedereingliedern ?

Dic 15 • Deutsche Seite • 2190 Views • Commenti disabilitati su Aber wer will sie denn wiedereingliedern ?

Eros N. Mellini

Eros N. Mellini

Editorial

Persönlich habe ich aus meiner Neigung für die Verhängung der Todesstrafe in Fällen  besonders schwerer Delikte nie ein Hehl gemacht. Dies aber – wie ich stets unterstrichen habe – nur dann, wenn ein Täter in flagranti erwischt wird, ein Geständnis vorliegt oder zumindest klare Tatbeweise. Da die Todesstrafe eine irreversible Massnahme darstellt, darf sie keinem Risiko eines Justizirrtums unterliegen. Meine Ansicht fusst darauf, dass für mich als Nichtgläubiger der Verherrlichung des  menschlichen Lebens Grenzen zu setzen sind. Meines Erachtens ist das menschliche Leben nichts anderes als Teil jenes „contrat social“, auf dem unser gesamtes Justizsystem aufbaut. Will heissen: Ich tue Dir nichts an, und Du verpflichtest Dich dazu, mir auch nichts anzutun, und so leben wir alle in einer zivilen Gesellschaft. Und um dafür zu sorgen, dass dieser Verpflichtung soweit möglich nachgekommen wird, haben wir uns mit Gesetzen und Sanktionen versehen. Aber den Respekt unseres – im vorliegenden Fall eigenen – menschlichen Lebens müssen wir uns durch unser Verhalten verdienen. Anders gesagt: Solange ich niemandem etwas antue, habe ich das Anrecht darauf, dass mir niemand etwas antut. Aber wenn ich diese Regel nicht beachte…dürfen die Gesetze und Sanktionen nicht gutmenschlich zu meinen Gunsten interpretiert werden, sondern einzig und alleine zugunsten der Opfer.

 

Leider ist dieser Grundgedanke in den letzten Jahrzehnten (in welchen man sich von einer unnötigen oder sogar schuldhaften Gutmenschlichkeit lenken liess) völlig ausser Kontrolle geraten. Und nun werden wir konfrontiert mit unwürdigen Schauspielen wie jenes der Logierung des so genannten „Carlos“ in einer 4 ½- Zimmer-Wohnung in Zürich, assistiert von einem Team von Betreuern und Psychiatern, das Ganze für die bescheidene Summe von monatlich 29’000 Franken; oder mit bewilligten Ausgängen von Straftätern wie jenen für Fabrice Anthamatten, der auf dem Wege zu seinen Reitstunden ein Messer einkaufen durfte, mit dem er dann seine Begleiterin umbrachte; oder aktuell mit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichts, welches die Beschwerde des Mörders von Lucie guthiess und damit das zweitinstanzliche Urteil des Aargauer Obergerichts widerrief, in welchem für den Täter die lebenslange Verwahrung bestätigt wurde. Denn keines der psychiatrischen Gutachten – so das Bundesgericht – hätte ergeben, dass der Mann lebenslang nicht therapierbar sei, und deshalb die Voraussetzungen für die Verwahrung nicht gegeben seien.

 

Angesichts all dessen kommt man nicht umhin, sich gewisse Fragen zu stellen. Erstens: Angesichts laufend neuer Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung wird niemand je sagen können, jemand sei „lebenslang nicht therapierbar“, und somit ist das Bundesgericht implizit dazu bereit, jede Verurteilung zu einer lebenslangen Verwahrung für ungültig zu erklären. Dies trotz einer Volksinitiative, die ebendies verlangte und im Art. 123a festgeschrieben wurde. Zweitens: Auch wenn jemand „geheilt“ werden könnte – was ich persönlich bezweifle – wäre die Reintegration eines solchen Kriminellen in die Gesellschaft für diese von keinerlei Nutzen und könnte so oder so nicht im Mindesten den durch das Delikt begangenen Schaden des tödlichen Delikts wiedergutmachen, will heissen: Weder würde Lucie dadurch wieder lebendig noch würde der Schmerz ihrer Familie dadurch gelindert. Also: Keine Integration, sondern lebenslanges Fernhalten von der Gesellschaft. Ich mag Ihnen zynisch erscheinen mit meiner Meinung: Aber in solch schwerwiegenden Fällen überlassen wir doch das Verzeihen dem Herrgott und kümmern wir uns vielmehr um Dinge in unserer Kompetenz: Die strenge Strafe für den Schuldigen, den möglichst grossen abschreckenden Effekt einer solchen Strafe auf potentiell andere künftige Straftäter und die grösstmögliche Vermeidung eines Wiederholungsfalles. Mir persönlich würde auch eine Portion „menschlicher Rache“ nicht missfallen, aber ich bin mir bewusst, dass dies keinerlei Begründung für eine rechtlich haltbare Forderung sein würde. Aber ich kann, umgekehrt, auch nicht mit „dem Verständnis und dem Verzeihen gegenüber den Tätern“ leben, was heutzutage einer immer weniger als solcher empfundenen Justiz zugrunde zu liegen scheint. Meines Erachtens müssten schwerste irreversible Verbrechen (und ausser dem biblischen Fall von Lazzarus und einigen anderen, gibt es nichts Irreversibleres als den Tod) eine ebenso irreversible Strafe nach sich ziehen: Nun ja, die Todesstrafe haben wir abgeschafft, aber ihr Surrogat – die lebenslange Verwahrung ohne wenn und aber – ist rigoros anzuwenden.

 

Die Haltung der Gerichte im Allgemeinen – und vor allem des Bundesgerichts im vorliegenden Fall – betrachte ich als eine Art „legaler Mitwisserschaft oder Komplizenschaft“ mit den Straftätern, als eine Beleidigung der ehrlichen Leute und vor allem der Opfer und ihrer Familienangehörigen.

 

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