17. Mai 2020: Einmal mehr eine aufgewärmte verdorbene Suppe?
Editorial
Am kommenden 17. Mai stimmen wir über die SVP-Begrenzungsinitiative ab, die im Wesentlichen verlangt, dass die Schweiz auf den freien Personenverkehr verzichte und die eigenständige Steuerung der Einwanderung in unser Land wieder in die eigenen Hände nehme – eine eigenständige Steuerung, die übrigens mit der vom Stimmvolk am 9. Februar 2014 angenommenen – ebenfalls von der SVP lancierten –Masseneinwanderungsinitiative Verfassungsrecht geworden ist, dessen Umsetzung aber, wie wir wissen, das Parlament verweigert hat.
Der Fortsetzungsroman über die exzessive Einwanderung in die Schweiz läuft nun schon seit über 50 Jahren und gipfelt gegenwärtig darin, dass uns die Behörden mit ihrer Propaganda gegen die Beschränkungsinitiative einmal mehr eine aufgewärmte verdorbene Suppe verabreichen wollen. Vielleicht stellen wir das nach soviel unverdauten Tellern auch einmal fest.
Die Überfremdungsinitiativen haben sich denn auch in den vergangenen Jahrzehnten gehäuft – in Zeiten, in welchen die Zahl der Ausländer in der Schweiz aus heutiger Sicht lächerlich klein erscheint.
Die drei Initiativen von James Schwarzenbach in den 70er Jahren verlangten eine Obergrenze für die Einwanderung von 10 resp. 12 %, als der Ausländeranteil an der Bevölkerung rund 14% betrug. Sie wurden vom Schweizer Volk abgelehnt, weil es einer Regierung vertraute – in jenen Zeiten waren ablehnende Volksentscheide nicht derart an der Tagesordnung wie heute – die vorgab, die Dinge im Griff zu haben und über die nötigen Mittel zu verfügen, um das Problem zu lösen oder zumindest unter Kontrolle zu halten.
Nach weiteren Initiativen, die vom Volk abgelehnt wurden oder mangels genügender Unterschriftenzahl nicht zustande kamen, war dann im Jahre 2000 die so genannte 18%-Initiative an der Reihe. Denn in der Zwischenzeit war der Ausländeranteil – trotz behördlicher Beschwichtigung, alles unter Kontrolle zu haben – mittlerweile auf 25% gestiegen. Und, wohl vermerkt, war damals das unselige Abkommen mit der EU über den freien Personenverkehr noch gar nicht in Kraft! Die Initiative verlangte eine weniger drastische Plafonierung der Einwanderung als in früheren Begehren, aber doch immer eine solche von 18%. Da wurde uns die alte Leier präsentiert: „Wir verfügen über die nötigen Mittel, es bedarf keinerlei Gesetzesverschärfungen…, bla, bla, bla“. Hinzu kam natürlich das übliche apokalyptische Szenario im Falle eines JA des Volkes. Das Resultat: Auch diesmal würgten 63,8% des Stimmvolkes die aufgewärmte verdorbene Suppe runter.
Seither hält sich der Ausländeranteil in der Schweiz bei rund einem Vierteil der Bevölkerung mehr oder weniger stabil. Dies trotz einer ausser Rand und Band geratenen Einbürgerungspraxis, welche diese Prozentzahl nach unten beschönigt und nach wie vor die Statistiken verfälscht. Und trotzdem hat das Schweizer Volk – infolge der Personenfreizügigkeit, welche viele zugunsten billiger ausländischer Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängte Einheimische am eigenen Leib erfahren haben – am 9. Februar 2014 die Initiative angenommen, mit welcher man mittels Kontingenten und Höchstzahlen die Masseneinwanderung eindämmen wollte.
Hätten Bundesrat und Parlament ihre Pflichten korrekt erfüllt, will heissen: den nunmehr geltenden Verfassungsartikel umzusetzen, wären wir heute nicht dazu gezwungen, das x-te Teller einer aufgewärmten verdorbenen Suppe zurückzuweisen, welches uns Bundesbern gewaltsam zum Frasse vorgibt; dies mittels Trichtern, wie sie die Gänseleberhersteller von Strassburg für ihre Mastgänse einsetzen. Aber nein, abgesehen von allen den Behörden bereits zur Verfügung stehenden üblichen Mitteln – die es allerdings nicht verhindert haben, dass sich der Ausländeranteil in den letzten 50 Jahren trotz aller Versprechen verdoppelt hat – erdenkt sich Bundesbern neue Mittel; das sind ebenso leere, wie die Überbrückungsrente für arbeitslos gewordene Ältere; eine Massnahme, die in keiner Weise dazu beiträgt, die Verdrängung von Einheimischen aus dem Arbeitsmarkt zu verhindern, sondern die dazu führt, sie leichter entlassen zu können.
Das Faktum, das am meisten heraus sticht aus der von Bundesbern irrwitzig verfolgten Europapolitik ist die Ausländerquote: Seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens im Jahre 2007 sind 1 Million Personen eingewandert. Das sind etwas weniger als die Einwohner des gesamten Kantons Bern. Allerdings hat diese zusätzliche Einwanderung ebenso hohe Infrastruktur- und Sozialkosten nötig gemacht (Strassen, Eisenbahnverkehr, Spitäler, Schulen, Wohnungen, Sozialhilfebeiträge etc.). Ohne ein klares JA am kommenden 17. Mai zur Begrenzungsinitiative geben wir den Weg dafür frei, dass wir so alle 13 Jahre eine zusätzliche Bevölkerung in der Grössenordnung des gesamten Kantons Bern schlucken müssen. Aber aufgepasst: Die Zunahme gilt nur punkto Bevölkerung, Strukturen und Institutionen, und nicht hinsichtlich des Schweizer Territoriums, das 41’000 Km2 beträgt und bei dem verbleibt.
Zwar fühle ich mich hingezogenen zur einheimischen Gastronomie, aber ich muss zugeben, dass mir diese aufgewärmten verdorbenen Suppen langsam auf den Magen schlagen. Deshalb werde ich sie zurückweisen und am 17. Mai klar JA zur Beschränkungsinitiative stimmen.
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