In regelmässigen Abständen werden – natürlich stets von Seiten der Linken und des sozialistischen Flügels der bürgerlichen Parteien – Vorstösse für die Einführung des Ausländerstimmrechts reaktiviert. Das eine Mal geht es um das Stimmrecht, das andere Mal um das Stimm- und Wahlrecht; einmal um jenes auf kantonaler Ebene, das andere Mal nur auf der kommunalen. Und wiederum jedes Mal erleiden diese Vorstösse Schiffbruch, und danach erklärt man uns, wir hätten halt noch nicht die nötige Reife dafür, aber dass das eines Tages erreicht werden wird…mittels eines entsprechenden künftigen weiteren parlamentarischen oder direktdemokratischen Vorstosses. Im Tessin erfolgte der (für den Moment) letzte Vorstoss in Form einer von Manuele Bertoli eingereichten parlamentarischen Initiative, mit welcher er das Ausländerstimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene forderte. Mitunterzeichnet wurde das Begehren von der fast kompakten SP-Fraktion und drei grünen Abgeordneten, aber auch von den CVP-Leuten Boneff und Franscella und von den FDPlern Ducry und – hört, hört ! – gar vom ex-Präsidenten der Mehrheitspartei Giovanni Merlini. Dazu zu zählen sind die Mitunterzeichner des Minderheitsrapports zugunsten der Initiative: die FDP-Frau Giovanna Viscardi und der ex-CVP-Präsident Fabio Bacchetta-Cattori. Zu erwähnen ist, dass 30 von 77 Grossräten (bei 2 Enthaltungen) zugunsten der Initiative gestimmt haben.
Aus den anderen Kantonen wurde unlängst bekannt, dass im Kanton Waadt – wo das Stimmrecht für Ausländer auf Gemeindeebene bereits besteht – die Unterschriftensammlung für die Gewährung ebendieses Stimmrechts auf kantonaler Ebene erfolgreich verlief. Da muss man sich wirklich fragen, von welchem hyperxenophilen Wahn gewisse unserer Politiker von Zeit zu Zeit befallen werden; es muss sich um eine weitaus gefährlichere Epidemie handeln als die Schweinegrippe, wohl um eine Variante der Creutzfeld-Jakob-Krankheit, den „Politikerwahnsinn“.
Die „nur Schweizer“ sind gegenüber den Inhabern der doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaft schon nur deshalb diskriminiert, weil sie – im Gegensatz zu den anderen – nur in der Schweiz abstimmen dürfen (persönlich habe ich nicht die geringste Lust oder irgend ein Interesse, mich in die Politik Italiens einzumischen, aber es geht um’s Prinzip). Aber das reicht nicht aus: Man will jetzt sogar all jene abstimmen lassen, die den Schweizer Pass gar nicht haben ! So würden die Doppelbürger nur einmal, die „nur Schweizer“ gleich zwei- oder mehrmals diskriminiert gegenüber jenen, welche Staatsbürgerschaften nur so anhäufen.
Dieser politische Schiffbruch – der auch bei der unkritischen Gewährung des Schweizer Bürgerrechts zum Ausdruck kommt – widerspiegelt den Verlust bzw. die willentliche Aufgabe der Liebe und vor allem des Respekts für ein Land, das zu Recht in der ganzen Welt als einzigartig betrachtet wurde. Aber natürlich muss man sich um einiges mehr anstrengen, um besser als die anderen zu bleiben; es ist viel bequemer, die Dinge laufen zu lassen und sich zusammen mit allen anderen auf einem tieferen Niveau einzupendeln.
In der parlamentarischen Beratung wurde erneut die absurde Behauptung erhoben, die Gewährung der Staatsbürgerschaft sei ein administrativer Akt; anders gesagt: Ausländer hätten ein Anrecht darauf, man müsse nur die Regeln festlegen. Für die Linken natürlich so grosszügig wie möglich. Für sie beweist die fliessbandmässige Gewährung der Staatsbürgerschaft (man bedenke, dass der Grosse Rat per Knopfdruck in jeder Session zwei- bis dreihundert Staatsbürgerschaften erteilt) noch keineswegs, dass es leicht sei, sich einzubürgern. Zu einfach ist es, sagen hingegen wir. Natürlich ist es einfacher, das Fischereipatent oder die Hundemarke zu kriegen, aber wir sind davon überzeugt, dass der Wert einer Staatsbürgerschaft um einiges wertvoller sei als die Bewilligung zur Ausübung irgendwelcher gesetzlich geregelter Tätigkeiten.
Ein Leser der Zeitung „La Regione“ schrieb kürzlich sinngemäss, dass Ausländer KEIN Anrecht auf die Einbürgerung hätten, sondern nur ein Recht darauf, um sie zu ersuchen. Nun, genau dort liegt der Hund begraben ! Die Staatsbürgerschaft ist kein RECHT, sondern WIRD GEWÄHRT, und der diesbezügliche Beschluss muss dem freien Willen der Gemeinschaft obliegen, welcher jemand anzugehören wünscht. Die Integration eines Ausländers ist erst dann möglich, wenn er von der Gemeinschaft akzeptiert wird. Wie auch immer die rechtlichen Bestimmungen für oder wider eine Einbürgerung lauten, ist völlig irrelevant ! Der einzige Faktor der zählt ist, ob die Gemeinschaft, welcher der Gesuchsteller anzugehören wünscht, ihn aufzunehmen bereit ist oder nicht. Denn wenn dieser Wille fehlt, wird der Gesuchsteller – auch wenn er sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, auch wenn er ehrlich und arbeitsam ist und unsere Gesetze beachtet – nie integriert sein. Es ist deshalb absurd, einer Gemeinde vorzuschreiben, einen Ausländer einzubürgern oder ihm das – leider vom immer häufiger zu politischen Entscheiden neigenden Bundesgericht zugestandene – Recht zu geben, gegen einen ablehnenden Entscheid zu rekurrieren.
Der Minderheitsrapport der grossrätlichen Kommission für Verfassung und politische Rechte stellt zugunsten des Ausländerstimmrechts u.a. fest: „Ein EU-Bürger (Schwede, Grieche, Pole, Franzose etc.), der in Italien (z.B. Mailand) niedergelassen ist, kann sein Stimmrecht ausüben für die Wahl des Bürgermeisters, des Gemeinderats und der Bezirksräte der Stadt Mailand“. Aber der in Mailand lebende Schwede ist kein Ausländer, er ist (im Sinne der EU) ein Mitbürger, der aus einem anderen Kanton stammt. Und auch bei uns hat jeder Schweizer, der von einem anderen Kanton zuzieht, in jeder Gemeinde, wo er sich niederlässt, das Stimmrecht, sobald er dort offiziell registriert wurde. Aber ich bezweifle, dass die Stadt Mailand jedem eingewanderten Pakistani oder Rwander das Stimmrecht zugesteht.
Glücklicherweise wurde der linke Vorstoss vom Grossen Rat verworfen, wie gesagt mit 45 zu 30 Stimmen. Es gab Stimmen, welche sich für eine Annahme aussprachen, um ihn dann grossmehrheitlich vom Volke ablehnen zu lassen (denn der Vorstoss hätte, weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, im Falle einer Annahme dem Volke unterbreitet werden müssen). Aber wir haben die Kosten für eine völlig unnötige Abstimmung gespart, und das ist gut so. Dennoch zweifle ich daran, dass sogar ein Volksnein ausgereicht hätte, um die Würmer zu entfernen, die sich in gewissen absurden xenofilen Gehirnen ausgebreitet haben.
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